Der Hübschmann/Hepp/Spitaler
Als größter Kommentar zur Abgabenordnung / Finanzgerichtsordnung bietet der Hübschmann/Hepp/Spitaler in 17 Bänden ein Höchstmaß an Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und Rechtssicherheit.
Souveränität beweisen Sie als Berater, wenn Sie auf jeden Fall den Hübschmann/Hepp/Spitaler zu Rate ziehen, wo Fragen zu AO und FGO Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit verlangen. Denn der ist einfach der Größte. Umfassend, kritisch, aktuell. Mit FVG, VwZG und Unionszollkodex. Das tonangebende Gemeinschaftswerk von Richtern und Professoren.
Ausführliche Sachregister, getrennt nach AO, FGO und UZK, erleichtern den Zugang zu dieser Materie. Fünfmal jährlich erscheinende Ergänzungslieferungen ermöglichen zeitnahe Aktualisierungen und Neubearbeitungen.
Als Auskopplung zu diesem Loseblattwerk ist ein gebundener Kommentar zum UZK erschienen.
Beziehern des Hübschmann/Hepp/Spitaler steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „HHSp online“ zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente auf der leistungsstarken und benutzerfreundlichen Oberfläche von Otto Schmidt online.
Nutzen Sie Ihren Zugang zu „HHSp online“ zur schnellen und unkomplizierten Recherche.
Inhalte von „HHSp online“
- Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung Kommentar, 23.500 Seiten
- Tipke/Lang, Steuerrecht, 1.700 Seiten
- AO-Steuerberater, Informationsdienst, 12 Ausgaben/Jahr
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Alle Änderungen stets im Blick
Lieferung 275 – September 2023
Die wichtige und grundlegende Vorschrift des § 5 AO zum Ermessen hat Prof. Dr. Wernsmann überarbeitet. Neuste Rechtsprechung und Literatur wurden eingearbeitet. Ebenfalls aktualisiert hat er § 92 AO (Beweismittel).
Dr. Wackerbeck hat die Kommentierung der Regelung zur sachlichen Zuständigkeit der Finanzbehörden (§ 16 AO) vor dem Hintergrund mehrerer aktueller Grundsatzentscheidungen des III. Senats des BFH aktualisiert. Die Kommentierung zu § 18 AO hat Dr. Wackerbeck auf die in Absatz 1 Nr. 5 durch das Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20.12.2022 neu eingefügte Regelung der örtlichen Zuständigkeit für die in § 180 Abs. 1a neu AO geschaffene Möglichkeit des Erlasses von Teilabschlussbescheiden im Rahmen von Außenprüfungen erweitert. In diesem Zuge ist die Kommentierung der Vorschrift auch insgesamt auf den neuesten Stand gebracht worden.
Tormöhlen hat in Fortführung der letzten Aktualisierungslieferung nunmehr auch die Vorschriften der §§ 32e 32j AO erstkommentiert. Die Vorschriften sind ein weiterer Teil der Normen, die das Datenschutzrecht der EU in das Steuerverfahrensrecht in modifizierter Form integrieren. Es wurde neue Literatur umfangreich ausgewertet, so auch die jüngst erschienene Neuauflage des Kommentars zur DSGVO und zum BDSG von Plath. Die bislang nur vereinzelt vorhandenen BFH-Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen zu §§ 32e ff. AO wurden ebenso eingearbeitet wie aktuelle FG-Entscheidungen.
Die Vorschriften zur Pfändung beweglicher Sachen (§§ 285 ff. AO) werden von Dr. Wackerbeck im Rahmen des Bearbeiterwechsels (Übernahme von Dr. Müller-Eiselt) sukzessive überarbeitet. In der vorliegenden Ergänzungslieferung sind bereits die §§ 285–288 AO aktualisiert worden.
Die Vorschriften §§ 310, 311 AO zur Pfändung einer durch Hypothek, Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung hat Prof. Dr. Jatzke bearbeitet und bezüglich Literatur und Rechtsprechung auf den aktuellen Stand gebracht.
Die Kommentierungen der für den Zugang zum BFH wichtigen §§ 115 FGO (Zulassung der Revision) und 116 FGO (Nichtzulassungsbeschwerde) wurden teilweise neu strukturiert und umfassend aktualisiert (Prof. Dr. Lange). Dabei wurden die früheren Vorbemerkungen zu §§ 115–134 FGO in die Kommentierungen integriert, um insb. den Online- Nutzern einen besseren und leichteren Zugriff auf diese Ausführungen zu ermöglichen. Die Kommentierung des § 115 FGO enthält u.a. im Rahmen eines langjährigen Überblicks die aktuellen Zahlen zum Verhältnis der Eingänge der Nichtzulassungsbeschwerden zu den Revisionen, zu den Ergebnissen der Nichtzulassungsbeschwerden und der Revisionen und zur Verfahrensdauer (§ 115 Rz. 40 ff.) In der Kommentierung des § 116 FGO wird u.a. im einem aktuellen, viele Gerichtsverfahren betreffenden Meinungsstreit die Auffassung vertreten, dass Steuerberater nicht bereits ab dem 1.1.2023 (ohne weiteres und unterschiedslos) verpflichtet sind, Erklärung und Anträge – wie z.B. eine Nichtzulassungsbeschwerde oder deren Begründung – dem BFH elektronisch zu übermitteln (§ 116 Rz. 89).
Ausgetauscht werden einige Passagen aus dem AEAO, die kurz nach Abdruck der aktuellen Fassung geändert wurden.