Insolvenzstrafrecht und EU-Niederlassungsfreiheit am Beispiel der englischen private company limited by shares
Centaurus
ISBN 978-3-86226-033-1
Standardpreis
Bibliografische Daten
Fachbuch
Buch. Softcover
2015
Bibliographien.
Umfang: vii, 198 S.
Format (B x L): 14,8 x 21 cm
Gewicht: 454
Verlag: Centaurus
ISBN: 978-3-86226-033-1
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Studien zum Wirtschaftsstrafrecht; 34
Produktbeschreibung
Spätestens seit den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit ist anerkannt, dass eine EU-Auslandsgesellschaft dem Gesellschaftsrechtsstatut ihres Gründungsstaates unterliegt („Gründungstheorie“), und zwar auch dann, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat hat (Abkehr von der „Sitztheorie“).
Ebenso anerkannt ist, dass sich das Insolvenzrechtsstatut solcher Gesellschaften nach ihrem satzungsmäßigen Sitz bzw. nach dem Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners richtet (Art. 4 I i.V.m. Art. 3 I EuInsVO). Für das deutsche Insolvenzstrafrecht könnte sich daraus ableiten lassen, dass dessen Anwendung auf eine EU-Auslandsgesellschaft unproblematisch ist. Bei näherer Analyse der in den Mittelpunkt des Buches gerückten Bankrottdelikte gemäß §§ 283 ff. StGB zeigt sich jedoch, dass diese sowohl insolvenzrechts- als auch handels- sowie gesellschaftsrechtsakzessorisch ausgestaltet sind. Untersucht wird ferner die Untreue gemäß § 266 StGB sowie die rechtsformneutrale Insolvenzverschleppung gemäß § 15a IV InsO, die durch das MoMiG im Jahr 2008 eingeführt worden ist.
Insbesondere setzt sich der Autor mit dem sog. „Vier-Konditionen-Test“ des EuGH kritisch auseinander und wirft die Frage auf, ob bei dessen Anwendung auch auf das Strafrecht alle Straftatbestände des Zuzugsstaats am Recht des Herkunftsstaats zu messen wären. Ob als Konsequenz eine Absenkung des Schutzniveaus des deutschen Strafrechts tatsächlich aus der Niederlassungsfreiheit bzw. der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung folgt und ob dies mit den Verträgen über die Europäische Union und dem Lissabon-Urteil des BVerfG vereinbar wäre, bildet den weiteren zentralen Untersuchungsgegenstand.
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