Herrmann / Heuer / Raupach

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz: EStG KStG

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Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung. In 10 Ordnern

Loseblattwerk mit 326. Aktualisierung. 2024

Rund 20334 S.

Verlag Dr. Otto Schmidt. ISBN 978-3-504-23063-0

Format (B x L): 16,5 x 23,5 cm

Gewicht: 18400 g

Stand: September 2024

Produktbeschreibung

Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides.

Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis.

Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.

Aktualität und Tradition

Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.

Auf Höhe der Zeit

So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt.

Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.

Fundierte Qualität

Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.

Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.

Für die Praxis

Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.

Auf einen Blick

  • Führender Großkommentar zum EStG und KStG
  • Erstklassige Inhalte
  • Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert
  • Meinungsbildend
  • Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur
  • Viele praktische Beispiele
  • Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen
  • Multidisziplinäres Autorenteam

Noch mehr Substanz

Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.

Lösungsorientiert

In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.

Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus

Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente.

Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche.

Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online":

  • Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar
  • FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991
  • Lenski/Steinberg, GewStG Kommentar
  • Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses (HdJ)
  • Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell

Alle Änderungen stets im Blick

Lieferung 322 – Januar 2024

Mit dieser Lieferung erhalten Sie wie gewohnt Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir auf folgende Kommentierungen hinweisen:

Im Bereich des § 3 EStG wurden die Kommentierungen der Nr. 30, 31, 32, 33, 42, 43, 44, 45, 50, 51, 53, 54, 57, 58, 59, 61, 62, 67 und des ABC von Dr. Winfried Bergkemper, Richter am BFH aD, Lenggries, sowie die Nr. 68 und 69 von Bernd Rätke, Vors. Richter am FG, Berlin, aktualisiert und vollständig überarbeitet. § 3 Nr. 68 EStG stellt Leistungen nach dem AntiDHG, das Entschädigungsleistungen infolge einer Hepatitis C-Erkrankung wegen verseuchter Impf-Chargen gewährt, steuerfrei. Ein Schwerpunkt der aktualisierten Kommentierung ist u. a. das Verhältnis der steuerfreien Entschädigungsleistungen zu den außergewöhnlichen Belastungen nach §§ 33 und 33a EStG. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 69 EStG betrifft Entschädigungszahlungen an HIV-Infizierte, die durch verseuchte Blutprodukte mit HIV infiziert worden sind. Seit Januar 2019 übernimmt allein der Bund die Finanzierung der rechtskräftigen Stiftung, die die Entschädigungszahlungen leistet. Die aktualisierte Kommentierung geht insbesondere auf das Verhältnis zu § 33 und § 33a EStG ein und erläutert auch die Steuerbarkeit anderer Ersatz- und Ausgleichszahlungen an HIV-Infizierte.

Die Kommentierung von § 34d EStG (Ausländische Einkünfte) von Dr. Mathias Link, Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt a. Main, integriert die aktuelle Entwicklung in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur. Von besonderer Relevanz erscheint dabei das Zusammenspiel der Norm mit dem durch das JStG 2022 neugefassten § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Bei der Überarbeitung der Kommentierung zu § 37a EStG (Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte) hat der Autor Dr. Sascha Bleschick, Richter am Finanzgericht in Münster, neue Literatur und Verwaltungsanweisungen eingepflegt. Die – überaus praxisrelevante – Vorschrift des § 42d EStG (Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung) wurde ebenfalls von Dr. Sascha Bleschick vollständig überarbeitet. Dafür wurde neben der neueren Rechtsprechung des BFH die aktuelle Literatur sowie der derzeitige Stand der Verwaltungsauffassung ausgewertet. Die überarbeitete Kommentierung verweist auf den aktuellen Rechtsstand und unterzieht diesen jeweils einer kritischen Würdigung mit dem Ziel, zu den aufgeworfenen Rechtsfragen für den Praktiker klare Lösungen anzubieten.

Im Rahmen des § 42f EStG (Lohnsteuer-Außenprüfung), überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht von Hans-Ulrich Fissenewert, Richter am Finanzgericht, Stuttgart, ist insbes. hinzuweisen auf die seit dem 1.1.2018 geltende Verpflichtung des ArbG zur Bereitstellung der an den Lohnsteuer-Außenprüfer zu übergebenden Daten unter Verwendung der von der Finanzverwaltung entwickelten sog. „DigitalenLohnSchnittstelle" (DLS; s. Anm. 20) und auf die sich offenbar im Änderungsprozess befindliche Meinungsbildung im Schrifttum zu der Frage, ob den Arbeitnehmern in der Lohnsteuer-Außenprüfung ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht (s. Anm. 21).

Vollständig aktualisiert wurde der § 49 EStG (Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte):

Die Erläuterungen zu Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) und c) – inländ. Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen aus Beförderungen sowie aus diesbezüglichen Poolabkommen – wurden aktualisiert und überarbeitet von Frederik Schildgen, Steuerberater bei YPOG Köln. Die bisherigen Erläuterungen zu Buchst. b) wurden erweitert insbes. um Erläuterungen zu den Tatbestandsmerkmalen der Beförderung (Anm. 447), (inländ. bzw. ausländ.) Hafen (Anm. 448-449) und die Bedeutung des „eigenen oder gecharterten Fahrzeugs" (Anm. 441). Die Erläuterungen zum Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen wurden um die Einordnung aktueller Rechtsprechung ergänzt (Anm. 422). Zur Frage der anderen Beförderungsleistungen wird eine geänderte Auffassung vertreten (Anm. 455, 456).

Im Inland erzielte Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen, artistischen oder unterhaltenden Darbietungen werden vom Steuertatbestand des Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d) bereits erfasst, wenn die Tätigkeit im Inland nur ausgeübt oder verwertet wird. Mithin ist die tatbestandliche Schwelle zur Steuerbarkeit von Einkünften in diesem Bereich deutlich niedriger als im Grundtatbestand des Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a). Die Kommentierung von Prof. Dr. Lars Rehfeld, Rechtsanwalt, Steuerberater, Leiter Konzernsteuerabteilung, Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, lotet insoweit durch vielfältige Beispiele die Grenzen der Steuerbarkeit aus und gibt umfassende Hilfen zur Auslegung der durch Kasuistik und Rechtsprechung geprägten Tatbestandsvoraussetzungen der Rechtsnorm.

Die aktualisierten Kommentierungen des Abs. 1 Nr. 2e von Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main, und des Abs. 1 Nr. 2g von Dr. Mathias Link, LL.M. und Dr. Antje Hagena, LL.M., Richterin am FG, Hannover, verarbeiten die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur. Von besonderer Relevanz erscheint dabei das Zusammenspiel des § 49 Abs, 1 Nr. 2e EStG mit dem durch das ATADUmsG neugefassten § 6 AStG.

Die von Dr. Isabella Zimmerl, Rechtsanwältin, Hengeler Mueller, München, aktualisierten Kommentierungen der Nr. 6 und Nr. 9 berücksichtigen vorrangig die Gesetzesänderungen durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (insbes. mit Blick auf die sog. "Registerfälle"), aktuelle Literatur und Rechtsprechung sowie neue Rechtsentwicklungen etwa im Bereich der Influencerwerbung.

Die Ergänzungslieferung enthält erstmalig eine Kommentierung des Abs. 1 Nr. 11 von Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, und Stefanie Latrovalis, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Diese durch das ATADUmsG eingefügte, äußerst praxisrelevante Norm ergänzt das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4k EStG und begründet erstmalig eine beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese Einkünfte in dem Staat, in dem der ausländ. Beteiligte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung der Personengesellschaft oder Gemeinschaft keiner Besteuerung unterliegen (sog. umgekehrt hybride Rechtsträger).

Im Weiteren wurde § 49 EStG aktualisiert und vollständig überarbeitet von Dr. Sven-Eric Bärsch, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn (Allg. Erläuterungen, einleitende Satzteile zu Abs. 1 und Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 1 Buchst. a), Dipl.-Kffr. Petra Peffermann, Steuerberaterin, Braunschweig (Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. f), Dr. Uta Haiß, Steuerberaterin, Deloitte, Düsseldorf (Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4), Dr. Martin Klein, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Hengeler Mueller, Frankfurt am Main, und Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main (Abs. 1 Nr. 5), Dr. Thorsten Kuhn, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kuhn & Partner, Frankfurt am Main (Abs. 1 Nr. 7, Nr. 8, Nr. 8a und Nr. 10) sowie Dr. Uwe Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, O&R Oppenhoff & Rädler AG, München (Abs. 2).

§ 50a EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen) wurde von Stefan Quenzel, Steuerberater und Partner, und Anna Katharina Wedemeier, Steuerberaterin, Deloitte GmbH WPG in Düsseldorf, unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung, einschlägiger Verwaltungsanweisungen und der Fachliteratur überarbeitet. Der besondere Fokus wurde auf die Veränderungen aufgrund des AbzStEntModG v. 2.6.2021, auf die Folgewirkungen aufgrund der beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländ. Registern eingetragenen Rechten (sog. „Registerfälle"), auf die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an einer Software – unabhängig von dem ggf. bei dem ausländ. Auftragnehmer „zurückbleibenden" zivilrechtlichen Eigentum und auf den Steuerabzug bei Renten und anderen Alterseinkünften gelegt.

Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im März 2024 und wird Kommentierungen u.a. zu den §§ 3 Nr. 65, 70 und 71 sowie den §§ 4b+c, 17 und 43 EStG enthalten.

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