Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides.
Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis.
Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.
Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.
Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt.
Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.
Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.
Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.
Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.
Auf einen Blick
- Führender Großkommentar zum EStG und KStG
- Erstklassige Inhalte
- Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert
- Meinungsbildend
- Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur
- Viele praktische Beispiele
- Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen
- Multidisziplinäres Autorenteam
Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.
Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.
Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus
Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente.
Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche.
Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online":
- Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar
- FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991
- Lenski/Steinberg, GewStG Kommentar
- Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses (HdJ)
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Alle Änderungen stets im Blick
Lieferung 321 – Dezember 2023
Mit dieser Lieferung erhalten Sie wie gewohnt Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir auf folgende Kommentierungen hinweisen:
Im Bereich des § 3 EStG wurden die Kommentierungen der Nr. 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 20, 24, 25, 27, 28, 29, 34a, 35, 36, 37, 38, 46 und 47 von Dr. Winfried Bergkemper, Richter am BFH aD, Lenggries, sowie die Nr. 64 von Dipl.-Finw. Jens Intemann, Vors. Richter am FG, Hannover, aktualisiert und vollständig überarbeitet.
Die Überarbeitung des § 4 fEStG (Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen), unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur überarbeitet von Prof. Dr. Tibor Schober,Richter am Finanzgericht, Berlin, geht insbesondere auf aktuelle Entwicklungen in der Rspr. und auf die Änderungen durch das JStG 2020 ein. So ist insbesondere umstritten, ob die Norm auch Verpflichtungsübernahmen bspw. auf Kaufpreisanpassungsklauseln erfasst, die vor dem 28.11.2013 vereinbart wurden (Revisionsverfahren beim BFH unter Az. IR48/22 und IV R27/22). Der neue Verweis auf die Größengrenze des §7gEStG (200.000 € Gewinn) lässt zudem offen, ob damit auch Verlustbetriebe mit deutlich höheren Gewinnen ausgenommen sind.
Die §§ 6b, 6c EStG (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) wurden von Dr. Hendrik Marchal,Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur aktualisiert. Die aktualisierten Kommentierungen berücksichtigen insbesondere die mehrfache Verlängerung der Reinvestitionsfristen durch das Zweite Corona- Steuerhilfegesetz, das KöMoG und das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz sowie die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Verfassungskonformität des Gewinnzuschlags nach §6bAbs. 7EStG sowie zur Übernahme von Erschließungskosten. Die Kommentierungen geben außerdem einen Ausblick auf die geplanten Änderungen durch das geplante Wachstumschancengesetz.
Die §§ 13, 14 EStG (Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft) wurden durch Dr. Stefan Paul,Richter am BFH, aktualisiert. Die Überarbeitung bringt die Kommentierungen unter Berücksichtigung der seit der letzten Auflage ergangenen Gesetzesänderungen und Entwicklungen der einschlägigen Rechtsprechung, der Verwaltungsanweisungen sowie der Fachliteratur auf den neusten Stand. Von besonderer Bedeutung ist hier die Erweiterung des §14EStG um zwei Absätze, die im Zuge des JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl. I2020, 3096) als Reaktion auf höchstrichterliche Rechtsprechung vorgenommen wurde, und die die Verwaltungsauffassung zur Behandlung von Betriebsverkleinerungen bzw. Realteilungen land-und forstwirtschaftlicher Betriebe festschreibt. Ferner greift die Bearbeitung den Einfluss des durch das KöMoG v. 25.6.2021 (BGBl I2021, 2050) eingeführten Optionsmodells nach §1aKStG auf die Besteuerung nach §§ 13, 14 EStG auf. Erstmals Beachtung findet die stl. Behandlung neuerer land-und forstwirtschaftlicher Produktionsverfahren, wie etwa Cannabisanbau oder agroforstlicher Nutzung.
Die Kommentierung der §§ 26–26b EStG (Veranlagung von Ehegatten) wurde im Hinblick auf den erfolgten Autorenwechsel durch Lukas Münch,LL.M., Richter am Finanzgericht, Düsseldorf, grundlegend überarbeitet und teilweise neu strukturiert. Die jüngere Rechtsprechung (etwa zu Formen des Zusammenlebens nach ausländischem Recht, zur Einkommensermittlung bei Einzelveranlagung sowie zur Änderungs-und Anfechtungsbefugnis bei Zusammenveranlagung) wurde eingearbeitet und das nachgewiesene Schrifttum aktualisiert. Insbesondere im Hinblick auf die (wieder) umstrittene Frage, ob am Ehegattensplitting in der gegenwärtigen Form festzuhalten ist, wurde der gegenwärtige Diskussionsstand berücksichtigt.
Die Kommentierungen der § 36a (Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer) und § 50j EstG (Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen), aktualisiert von Dr. Mathias Link,Rechtsanwalt/Steuerberater, PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt/Main, verarbeiten nicht nur die gesetzlichen Änderungen durch das JStG 2019 und das AbzStEntModG. Sie ordnen die Normen zudem in die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Finanzverwaltung zu Cum/Cum-Gestaltungen ein und geben einen Überblick über die aktuell geführte Diskussion zum Verhältnis dieser Norman zur allgemeinen
Missbrauchsvorschrift des §42AO. Außerdem wurden folgende Kommentierungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur für Sie aktualisiert:
§ 44a EStG (Abstandnahme vom Steuerabzug) von Dipl.-Finw. Jens Intemann, Vors. Richter am FG, Hannover, § 44b (Erstattung der Kapitalertragsteuer) EStG von Dr. Felix Haug,LL.M. (London), Regierungsoberrat, Frankfurt/Main, § 51EStG (Ermächtigungen) von Dr. Uwe Clausen,Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, O&R Oppenhoff &Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, sowie § 22KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung) von Dr. Stefan Daniel Josef Schmitz,Bonn. Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im Januar 2024 und wird die Kommentierungen u.a. zu §49EStG sowie zu diversen Vorschriften des §3,zB. Nr. 51, 58, 62, und den §§ 37a, 42 d+f, §50a EStG enthalten.