Staatliche Cyberpranger – ein „Pflichtenheft“ für staatliches Informationshandeln im Internet
Eine strukturelle Untersuchung anhand von Praxisszenarien aus dem deutschen Kapitalmarktrecht, dem deutschen Lebensmittel- bzw. Verbraucherinformationsrecht und dem deutschen Zwangsvollstreckungsrecht
Verlag Dr. Kovac
ISBN 978-3-339-10852-4
Standardpreis
Bibliografische Daten
Buch. Softcover
2019
5 s/w-Abbildungen, 13 Farbabbildungen, 2 Farbtabellen.
Umfang: 568 S.
Format (B x L): 14,8 x 21 cm
Gewicht: 728
Verlag: Verlag Dr. Kovac
ISBN: 978-3-339-10852-4
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: INTERNET – Praxis und Zukunftsanwendungen des Internets; 17
Produktbeschreibung
Neben dem Zweck der „schlichten“ Information verfolgt der Staat mit dieser vermeintlich „weichen“ Handlungsform auch den Zweck der Markt- bzw. Verhaltenssteuerung (Prävention und Sanktion). Denn Informationen über Rechtsverstöße führen zu einer (bewussten) „Prangerwirkung“ für die Betroffenen. Diese „Prangerwirkung“ wird durch die „negative Wirkungsmacht“ von im Internet veröffentlichten Informationen maximal verstärkt, denn solche sind für nahezu jedermann allzeitig und allgegenwärtig abrufbar und praktisch nicht löschbar.
Anhand dreier Praxisszenarien aus dem deutschen Kapitalmarktrecht (Fehlerbekanntmachungen im Bundesanzeiger nach WpHG), dem deutschen Lebensmittel- bzw. Verbraucherinformationsrecht (Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen auf Behördenwebseiten nach VIG bzw. LFGB) und dem deutschen Zwangsvollstreckungsrecht (Einsicht in staatliche Schuldnerverzeichnisse über das Vollstreckungsportal nach ZPO, SchuFV) werden insbesondere rechtliche Defizite des derzeitigen staatlichen Cyberinformationshandelns identifiziert und evaluiert.
Hierauf aufbauend wird ein „Pflichtenheft“ entwickelt, das einen szenarienübergreifenden, verallgemeinerungsfähigen Beitrag zur Förderung der Rechtmäßigkeit des (zukünftigen) staatlichen Cyberinformationshandelns leisten soll.
Von besonderer Aktualität ist das lebensmittelrechtliche Teil-Szenario: Mit Beschluss vom 21. März 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfG, 1 BvF 1/13), dass die Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen auf Behördenwebseiten nach § 40 Abs. 1a LFGB insoweit mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) unvereinbar ist, als dass eine gesetzliche Löschungsfrist fehlt. Dem Gesetzgeber wurde deshalb aufgegeben, bis zum 30. April 2019 eine Regelung zur zeitlichen Befristung der Veröffentlichungen im Internet zu treffen.
Autorinnen und Autoren
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