Henrik Schneider
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Schneider
Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO als Instrument der Rechtssicherheit?
Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO als Instrument der Rechtssicherheit?
Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO als Instrument der Rechtssicherheit?
Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit und fehlende EU-Resistenz im Widerspruch zum Zweck der verbindlichen Auskunft
Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit und fehlende EU-Resistenz im Widerspruch zum Zweck der verbindlichen Auskunft
2019BuchPeter Lang
lieferbar ca. 10 Tage als Sonderdruck ohne Rückgaberecht
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