Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelt die Errichtung, die Bestandspflege, die Unterhaltung und den Betrieb der für die Entwicklung des Landes unverzichtbaren Lebensadern: den Straßen, Wegen und Plätzen.
Mit dem praxisnahen und aktuellen Kommentar werden die Regelungen des StrWG NRW – Errichtung, Bestandspflege, Unterhaltung und Betrieb der Straßen, Wege und Plätze – kompetent erläutert.
Von besonderer Bedeutung für die praktische Arbeit sind die Erläuterungen zu den aktuellen Auswirkungen für die Straßen durch die erweiterten Nutzungs- und Mitbenutzungsmöglichkeiten an den Straßen/Straßenbestandteilen durch das TKG (nach Änderungen dieses Gesetzes durch das DigiNetzG) und die vollständige Einbeziehung der Radschnellwege ins Straßen- und Wegegesetz NRW und ihre rechtliche Gleichsetzung mit den Landesstraßen. Darüber hinaus sind auch die Regelungen im Wasserbereich (Landeswassergesetze, Hochwasserschutz, Berücksichtigung von Starkregenereignissen und den RiStWag 2016) sowie die Fragen der Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Beauftragung und des Umfangs von unmittelbarer praktischer Bedeutung. Die aktuelle straßen(bau)rechtliche Rechtsprechung ist berücksichtigt. Die 18. Nachlieferung berücksichtigt zudem im Text- und Kommentarteil die Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen mit Rechten für Fußgänger und Radfahrer. Aufgrund der besonderen Bedeutung und der erheblichen Kosten werden zudem die Aussagen zur Dokumentation des Leitungsbestandes und der Leitungsverlegung im Verhältnis zur Haftung bei Tiefbauarbeiten dargestellt.
Abgerundet wird das Werk durch zahlreiche weitere begleitende Rechtsvorschriften, Mustersatzungen und Richtlinien im Anhang (online verfügbar).Der Kommentar ist die ideale Arbeits- und Orientierungshilfe für sämtliche Landkreise, Städte, Gemeinden, Straßenbauunternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte, Dozenten und Studierende.
Regierungsdirektor a.D. Joachim Majcherek, ehemals beim Land Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Straßenbau NRW als Leiter des Justitiariats tätig, ist Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Die im Rahmen seiner Schulungs-, Fortbildungs- und Lehrtätigkeit gewonnenen Erfahrungen mit Praxisproblemen und seine profunde Sachkenntnis kommen dem Werk zugute.