Alle Bilanzierungsregelungen und Änderungen sind praxisgerecht dargestellt und mit zahlreichen Fallbeispielen erläutert.
Durch die regelmäßigen Online-Updates werden Überarbeitungen und Aktualisierungen schnellstmöglich für Sie nutzbar!
Gerade in Krisenzeiten ist der Jahresabschluss eine wichtige Säule, um über die wirtschaftliche Situation von Unternehmen zu informieren. Hier bedarf es klarer Regeln, deren Auslegung in diesem Werk praxisnah kommentiert wird.
NEU mit Update August 2023
- Änderungen hinsichtlich der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
- Berücksichtigung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union
Drei gute Gründe, sich für diesen Praktiker-Kommentar zu entscheiden:
- Sie profitieren von der zielgerichteten Darstellung der geltenden Rechtslage mit Fallbeispielen, direkt umsetzbaren Buchungssätzen, Tabellen und Übersichten.
- Sie sind auf der sicheren Seite bei anstehenden Entscheidungen durch die hohe Aktualität der Kommentierung sowie der konkret enthaltenen Antworten und Handlungsempfehlungen.
- Sie gelangen kompetent zur Lösung, dies ist garantiert durch das renommierte Herausgeberteam.
Rechtsprechung, Rechtsquellen und Verwaltungsvorschriften
- Umfangreiche Rechtsprechungsdatenbank inkl. anhängiger Verfahren
- Relevante Gesetze (Wirtschafts- und Steuergesetze sowie EU-Normen)
- Richtlinien und Verwaltungsanweisungen
Arbeitshilfen
- Umfangreiche Checklisten, z. B. zur Erstellung des Jahresabschlusses oder zu den Pflichtangaben im Anhang
- Nützliche Rechner, z. B. Afa-Rechner zu sämtlichen Afa-Tabellen
- Hilfreiche Übersichten, z. B. Internationale Fachwörter der Rechnungslegung
Zielgruppe
Fachkräfte im Rechnungswesen, Bilanzbuchhalter:innen, Leiter:innen Rechnungswesen, kaufmännische Leiter:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Unternehmensberater:innen, die korrekt nach dem aktuellen HGB bilanzieren müssen.