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Stenger / Loose

Bewertungsrecht - BewG/ErbStG/GrStG

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Loseblatt. In 4 Ordnern

Loseblattwerk mit 170. Aktualisierung. 2024

9888 S.

Verlag Dr. Otto Schmidt. ISBN 978-3-504-25074-4

Format (B x L): 14,5 x 20,5 cm

Gewicht: 6100 g

Stand: Juni 2024

Produktbeschreibung

Die wichtige Grundsteuerreform stellt die Bewertungsregeln auf eine neue verfassungsgemäße Grundlage. Das neue Grundsteuerrecht, einschließlich der neuen Bewertung wird ab sofort im Stenger/Loose kommentiert. Damit versammelt der bewährte Großkommentar jetzt das vollständige Bewertungsgesetz und alle damit zusammenhängenden Steuergesetze in einem Werk – ergänzt um sorgfältig eingeordnete Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur.


Neu sind auch der Name des Werks – Stenger/Loose – und sein Herausgeber – Prof. Dr. Matthias Loose. Als Mitglied des u.a. für Bewertung, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grundsteuer zuständigen II. Senats des Bundesfinanzhofs gewährleistet er weiterhin die geschätzte Tiefgründigkeit und Praxisnähe des Kommentars.

Qualität aus einer Hand
Alleinstellungsmerkmal des renommierten Großkommentars zum Bewertungsrecht ist die fundierte Kommentierung der Vorschriften des BewG und der beiden bewertungsabhängigen Gesetze Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) und Grundsteuergesetz (GrStG) in einem einzigen Werk. Die sowohl kritischen als auch praxisnahen Kommentierungen machen den Stenger/Loose zum unverzichtbaren Handwerkszeug für all diejenigen, die mit Fragen der Bewertung praktisch befasst sind.

Bewährte Arbeitshilfe
  • Die Kommentierungen sind eng miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt
  • Berechnungsbeispiele, Tabellen und Schaubilder veranschaulichen die komplizierte Materie
  • Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur sind kritisch erläutert und vollständig dokumentiert
  • Am Aufbau der jeweiligen Norm orientierte systematische Kommentierungen
  • Regelmäßige Aktualisierungen – online und im Loseblattwerk
Topaktuell enthalten
Um die Grundsteuerreform mit der neuen Grundstücksbewertung abzubilden, erhält der Kommentar zusätzliche Inhalte.
  • Kommentiert werden die neuen Regeln des Bewertungsgesetzes: §§ 218-266 BewG
  • Sukzessive aufgenommen und kommentiert wird das komplette GrStG und hinzutretende Landesbewertungsgesetze
  • Eingebunden in die bestehende Kommentierung zum ErbStG werden die Erbschaftsteuer-Richtlinien und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019
Inklusive Datenbank
Abonnenten des Loseblattwerks erhalten zusätzlich Zugang zu der eigenständigen Datenbank „Stenger/Loose online“ mit weiterführender Literatur zu den wichtigsten Bewertungsthemen.

Inhalte der Datenbank „Stenger/Loose online“
  • Stenger/Loose Bewertungsrecht BewG ErbStG GrStG Kommentar
  • von Oertzen/Loose Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz Kommentar mit Bewertung und ErbSt-DBA
  • Wiese Unternehmensnachfolge – Steuerliche und rechtliche Gestaltung
  • Erbschaft-Steuerberater, 12 Ausgaben/Jahr mit Zeitschriften-Archiv seit 2003Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
  • Möglichkeit zum Selbststudium nach § 15 FAO
Neuer Name, Neuer Herausgeber.
Aus Gürsching/Stenger wird Stenger/Loose. Als neuer Herausgeber und Mitautor sorgt RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose für Kontinuität in Qualität und Anspruch des bereits seit 1953 erscheinenden und bewährten Kommentars.

Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie Rechts- und Steuerabteilungen der Unternehmen nutzen den Stenger/Loose mit Gewinn. Das Gleiche gilt für die Angehörigen der Finanzverwaltung, die Richter der Finanzgerichtsbarkeit und die Immobilienwirtschaft.

Alle Änderungen stets im Blick.

Lieferung 170 – Mai 2024

Mit der 170. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG und des ErbStG aktualisiert bzw. neu gefasst. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Esskandari, Hartmann, Krause, Loose und Mannek.

Die Erläuterungen zu § 109 BewG sind unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsvorschriften aktualisiert und ergänzt worden. Gestrichen wurden die entbehrlich gewordenen Ausführungen zur Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 (bisherige Rz. 400 bis 535). Dötsch §§ 153, 154 BewG betreffen das Verfahren der gesonderten Wertfeststellung. Die Vorschriften wurden – wie zuvor bereits §§ 151, 152 BewG – grundlegend neu bearbeitet. Dabei wurden aktuelle Gesetzesänderungen und u.a. die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Feststellungsbescheiden berücksichtigt. Loose

Die Kommentierung zur Bewertung der unbebauten Grundstücke bei der Grundbesitzbewertung (§ 179 BewG) wurde umfangreich aktualisiert und in diesem Zuge um die Neuerungen der ImmoWertV 2021, die aktuelle Rechtsprechung und die Ermittlung des Bodenwerts von Grundstücken der Energiegewinnung ergänzt. Zum besseren Verständnis wurden weitere erläuternde Beispiele aufgenommen. Krause

Die Kommentierung zu § 198 BewG umfasst die Änderungen durch das Grundsteuerreformgesetz hinsichtlich der Qualifizierungserfordernisse der Sachverständigen. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Auffassung der Finanzverwaltung zu Kaufpreisen, die als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 AO eine Berichtigung von bestandkräftigen Bescheiden auslösen können. Mannek

Mit der Überarbeitung der §§ 232 und 233 BewG wurden die grundlegenden Vorschriften zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Grundvermögen in Sonderfällen neu kommentiert. Dabei wurde neben der Einarbeitung aktueller Rechtsprechung u.a. auch der Bereich von Freiland-Photovoltaikanlagen um im Gesetz nicht geregelte Zweifelsfragen ergänzt. Bruschke

Seit dem 1.1.2024 sind rechtsfähige Personengesellschaften keine Gesamthandsgemeinschaften. Sind sie an Erwerbsvorgängen nach § 1 ErbStG beteiligt, wurden sie bislang nach der Rechtsprechung des BFH nicht selbst, sondern ihre Gesellschafter als Steuerschuldner behandelt. § 2a ErbStG soll diese Rechtsprechung fortführen. Die damit einhergehenden Probleme erörtert die völlig neue und ausführliche Kommentierung der Vorschrift. Hartmann

Die Kommentierung des § 28a ErbStG ist von großer praktischer Bedeutung, insbesondere bei der Übertragung großer Vermögenswerte. Die Kommentierung wurde überarbeitet und u.a. an die aktuellen Richtlinien angepasst. Esskandari

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