Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Güngör | Sorgfaltspflichten für Unternehmen in transnationalen Menschenrechtsfällen | 1. Auflage | 2016 | 47 | beck-shop.de

Güngör

Sorgfaltspflichten für Unternehmen in transnationalen Menschenrechtsfällen

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Buch. Softcover

2016

398 S.

Verlag Dr. Kovac. ISBN 978-3-8300-9271-1

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 515 g

Produktbeschreibung

Mit der Erschließung neuer internationaler Märkte im Zuge der Globalisierung nahmen zugleich die Investitionen grenzüberschreitend agierender Unternehmen insbesondere im globalen Süden signifikant zu. Neben den zunächst erhofften positiven wirtschaftlichen Effekten der Globalisierung kristallisierte sich die von der Politik gepriesene Deregulierung als das „Schreckgespenst“ des 21. Jahrhunderts heraus.

Ein Beispiel für die entfesselte Dominanz transnationaler Unternehmen ist in der Textilbranche zu finden. Allein in Asien arbeiten rund 15 Millionen Menschen in der Textilindustrie, davon ca. 4 Millionen in Bangladesch. Zu den wichtigsten Herkunftsländern der in Deutschland verkauften Textilien gehörten im ersten Halbjahr 2013 China, Bangladesch, die Türkei und Indien.

Nicht zuletzt durch den fatalen Gebäudeeinsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza in Bangladesch wird deutlich, dass nicht nur die Arbeitskraft der Menschen durch international operierende Akteure ausgebeutet wird, sondern dass auch die Bedingungen für Arbeit mangelhaft sind. Es verwundert daher nicht, dass etwa Sicherheits- und Brandschutz­bestimmungen gänzlich fehlen oder nicht konsequent eingehalten werden. Problemfelder wie Arbeitslöhne, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und das Recht auf freie gewerkschaftliche Betätigungen werden weder gefördert noch verbessert. Weiterhin wird die Unwilligkeit und Unfähigkeit dieser Drittstaaten ausgenutzt, da die Einhaltung westlicher Standards mit Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum in Verbindung gebracht wird. Bangladesch ist neben China der zweitgrößte Textilexporteur, sodass eine diesbezügliche Abhängigkeit nicht von der Hand zu weisen ist. So verwundert es kaum noch, dass nach Aussagen einer NGO-Mitarbeiterin bangladeschische Vertreter von Staat und Wirtschaft gar kein Interesse an der Frage einer juristischen Verantwortung transnationaler Unternehmen haben.

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