Ankündigung Toptitel Abbildung von Grüneberg | Bürgerliches Gesetzbuch: BGB | 83. Auflage | 2024 | Band 7 | beck-shop.de

Grüneberg

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB

mit Nebengesetzen insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie EU-Güterrechtsverordnungen, Haager Unterhaltsprotokoll und EU-Erbrechtsverordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Unterlassungsklagengesetz (GrünHome), Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz (GrünHome), Gewaltschutzgesetz

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Kommentar

Buch. Hardcover (Leinen)

83. Auflage. 2024

Rund 3500 S.

C.H.BECK. ISBN 978-3-406-80470-0

Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm

Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen zugelassen.

Das Werk ist Teil der Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare; Band 7

Produktbeschreibung

Der Grüneberg 2024 – mit neuem Gesellschafts- und Stiftungsrecht.

Die Reform des Gesellschaftsrechts
bedeutet die größte Änderung im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit Inkrafttreten des BGB. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften – MoPeG –bringt die grundlegende Neugestaltung der §§ 705 ff. BGB mit sich: Sämtliche Paragrafen wurden geändert, zahlreiche völlig neu eingefügt. 
Wesentliche Neuregelungen betreffen:
  • konsequente Umgestaltung der GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Beteiligungsquote anstatt nach Köpfen)
  • Einführung des GbR-Registers mit Publizitätswirkung (»eingetragene GbR« oder »eGbR«)
  • gesetzliche Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der GbR
  • Möglichkeit der Übernahme des Beschlussmängelrechts der Handelsgesellschaften
  • Umwandlungsfähigkeit der eGbR nach dem Umwandlungsgesetz(§ 214 UmwG).
Das MoPeG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Reform des Stiftungsrechts
bedeutet einen Meilenstein für die rund 25.000 in Deutschlandexistierenden sowie alle zu gründenden Stiftungen. Es ist die umfangreichste Novelle seit der Kodifizierung des Stiftungs-Zivilrechts. Die Eckpunkte der Reform:
  • bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechtsund zentrale Neuregelung in den §§ 80–87d BGB 
  • eigenständige Regelung der Rechte und Pflichten der Stiftungsorgane
  • mögliche Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen der Organe durch die Satzung
  • Einführung der Business Judgement Rule (nicht nachprüfbarer Ermessenspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen)
Das neue Stiftungsrecht ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.

Mit dem Grüneberg auf der sicheren Seite
Das renommierte Autorenteam prüft alle praxisrelevanten Neuerungen zum BGB und arbeitet die Änderungen entsprechend ein. Aktuelle Schwerpunkte bilden vor allem die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 und die Reform des Stiftungsrechts zum 1. Juli 2023.

Jährlich unentbehrlich:
  • das gesamte BGB in einem Band von einem erstklassigen Autorenteamkommentiert
  • hohe Aktualität (Stand Oktober 2023)
  • jährlich 5000 Urteile ausgewertet
  • prägnante Erläuterungen
  • zuverlässig bis ins Detail

Geschrieben für
Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Bearbeitet von 
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, VPräsBGH; Prof. Dr. Isabell Götz, VorsRiinOLG; Dr. Christian Grüneberg, RiBGH; Sebastian Herrler, Notar; Dr. Renata von Pückler, RiinOLG; Björn Retzlaff, VorsRiKG; Walther Siede, RiOLG; Hartwig Sprau, VPräsBayObLG a.D.; Prof. Dr. Karsten Thorn, LL.M.; Walter Weidenkaff, VorsRiOLG a.D.; Dr. Dietmar Weidlich, Notar; und Prof. Dr. Hartmut Wicke, LL.M, Notar.

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