Miriam Rosenthal

Geldwäsche-Prävention für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Compliance-Vorkehrungen in der Kanzlei treffen

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26.06.2025 | Online

 

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Ziel

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferund Steuerbevollmächtigte gehören zum Personenkreis der Verpflichteten i. S. d. Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Sie sind mit verschärften Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche konfrontiert. Die Identifizierung des Mandaten – als Kern der allgemeinen Sorgfaltspflichten – geht im Kanzleialltag oft unter. Es gilt ein Compliance-System zu schaffen, das die gesetzlichen Pflichten erfüllt und sich gleichzeitig ressourcenschonend in das operative Geschäft einfügt.

Inhalt

  • Überblick
  • Risikoanalyse
    • Dokumentation
    • Bewertung von Risiken
  • Sorgfaltspflichten
    • Allgemeine/vereinfachte / verstärkte
    • Identifizierung des Mandanten
    • Auslagerung
  • DATEV
  • Verdachtsmeldungen
  • Geldwäschebeauftragter
  • Transparenzregister und Unstimmigkeitsmeldungen
  • Aufsicht und anlassunabhängige Prüfungen
  • Praxisbeispiele

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