Jürgen Krais

Geldwäsche-Compliance

GwG-Reform: Auswirkungen im Nichtfinanzsektor und Güterhandel

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25.11.2025 | Online

 

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Ziel

Geldwäsche-Compliance rückt auch im Nichtfinanzsektor immer weiter in den Fokus. Industrie- und Handelsunternehmen (Güterhändler), Edelmetall- und Kunsthändler, Kunstvermittler, Anwälte und Syndikusrechtsanwälte, Immobiliengesellschaften und die Glückspielindustrie stehen unter Druck endlich „mehr Verdachtsmeldungen“ zu liefern. Dazu wurde nicht nur der Umfang der Risikomanagement-Pflichten ausgeweitet. Auch die Möglichkeit für Bußgelder und andere Sanktionen ist weiter ausgedehnt worden. Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie die komplexen Vorschriften des GwG praxisnah umsetzen. Das Seminar bietet hierzu einen kompakten Überblick und Gestaltungstipps. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Neuerungen und verbleibenden Privilegierungen für Güterhändler.

Inhalt

Verpflichtete im Nichtfinanzsektor und Besonderheiten

  • Güterhändler
  • Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte
  • Immobilienmakler und Immobiliengesellschaften

Risikoanalyse
Risikofaktoren laut GwG

Risikomanagement (Sicherungsmaßnahmen)

  • Allgemeine Anforderungen an Geldwäsche-Compliance
  • Geldwäsche-Beauftragte im Nichtfinanzsektor
  • Gruppenweite Anwendung

Allgemeine und Verstärkte Sorgfaltspflichten (KYC)

  • Auslöser, Systematik und Umfang der Sorgfaltspflichten
  • Identifizierung des Wirtschaftlich Berechtigten und politisch exponierter Personen (PEPs)
  • Herkunft der Gelder („Source of Funds“)

Verdachtsfälle und Verdachtsmeldepflichten

  • Verdachtsmeldeschwelle und Praxisbeispiele
  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
  • Tipping Off

Pflichten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister

  • Pflicht zur Mitteilung der Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten
  • Mitteilungspflicht und Ausnahmen
  • Unstimmigkeitsprüfung

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