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Fuchs / Köstler / Pütz

Handbuch zur Aufsichtsratswahl

Wahlen der Arbeitsnehmervertreter und dem Drittelbeteiligungsrecht

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54.90 €

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Handbuch

Buch. Hardcover

7., vollständig neu bearbeitete Auflage. 2021

557 S.

Bund-Verlag. ISBN 978-3-7663-7086-0

Format (B x L): 15.9 x 22.9 cm

Gewicht: 892 g

Produktbeschreibung

Vorteile auf einen Blick:
  • Beleuchtet die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf laufende oder bevorstehende Wahlen zum Aufsichtsrat
  • Beantwortet sämtliche Fragen zur Aufsichtsratswahl nach dem MitbestG und DrittelbG
  • Erläutert die Auswirkungen des neuen »Zweiten Führungspositionen-Gesetz« auf das Mitbestimmungsgesetz, das Drittelbeteiligungsgesetz und die dazu gehörenden Wahlordnungen
Die Experten in der Unternehmensmitbestimmung Fuchs, Köstler und Pütz behandeln alle Themen, die bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratswahlen relevant werden können. Die 7., vollständig neu bearbeitete Auflage des Handbuchs wendet sich damit an alle, die mit der Durchführung von Wahlen der Arbeitnehmervertretungen zum Aufsichtsrat befasst sind. Die Verfahrensschritte in den jeweiligen Geltungsbereichen des Mitbestimmungsgesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes werden detailliert dargestellt.

In vielen Unternehmen laufen derzeit die Wahlen der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat (MitbestG / DrittelbG) oder es steht die Einleitung der Wahl bevor. Eine »Corona-Notfallgesetzgebung« für die laufenden oder anstehenden Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer gibt es nicht. Die Beteiligten, insbesondere aber die Wahlvorstände sind demnach aufgerufen, gemeinsam zu erörtern und zu entscheiden, wie unter Beachtung der gegebenen Covid-19 Hygienevorschriften im Einzelfall verfahren werden soll. Das Ziel muss dabei sein, sowohl einen völlig »arbeitnehmerlosen« Aufsichtsrat als auch ein zahlenmäßiges Ungleichgewicht zwischen den von Arbeitnehmern und den von Anteilseignern gewählten Aufsichtsräten zu vermeiden.

Das Handbuch widmet zudem dem Thema Geschlechter- und Frauenquote ein eigenes Kapitel. Es wird aufgezeigt, wie sich Wahlvorstände verhalten müssen, wenn das jeweilige Unternehmen unter den Anwendungsbereich der Geschlechterquote fällt.

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