Zeitschrift für Kultur- und Kollektivwissenschaft
Jg. 1, Heft 2/2015
transcript
ISBN 978-3-8394-3163-4
Standardpreis
Bibliografische Daten
eBook. PDF
2015
Umfang: 188 S.
Verlag: transcript
ISBN: 978-3-8394-3163-4
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Zeitschrift für Kultur- und Kollektivwissenschaft
Produktbeschreibung
1. Warum eine Zeitschrift zu diesem Thema?
›Recht und Kultur‹ ist zwar eine beliebte Verbindung (und Gegenüberstellung), aber sie wird allzu häufig nur schlagwortartig gebraucht. Dabei ist dieser Nexus entscheidend, wenn wir verstehen möchten, wie menschliches Handeln funktioniert, warum wer wem gehorcht, wie im kollektiven Chaos soziale Ordnung entsteht und Wandel dennoch möglich bleibt. Das ist umso interessanter, bedenkt man die sozialen Effekte von Migration und Interkulturalität.
2. Welche neuen Perspektiven eröffnet Ihre Zeitschrift?
Innovativ sind Schwerpunktsetzung und Zusammenstellung. Recht und Verhalten hat man häufig aufeinander bezogen, ebenso Kultur und Handlung. Der Schwerpunkt dieses Bandes jedoch bringt alle drei – Recht, Kultur, Handlung – zusammen. In der Zusammenstellung haben wir diesen kulturtheoretischen Fokus um rechtswissenschaftlich-normative Blickwinkel ergänzt. Recht ist nicht nur Teil eines kulturellen Sinnsystems, es ist selbst eines. Will man es verstehen, darf man es nicht nur von außen betrachten.
3. Welche Bedeutung kommt dem Thema in den aktuellen Forschungsdebatten zu?
Eine häufig zu hörende Kritik am auf alles zugreifenden Kulturparadigma ist: Es neigt dazu, rechtliche und ökonomische Zwänge aus seinen Beschreibungen und Erklärungen auszublenden. Die Hinwendung zum Recht kann dem ein Stück weit abhelfen. Umgekehrt bleibt es eine ewig junge Herausforderung für die Rechtswissenschaft, das Recht nicht nur als juristisches sondern als soziokulturelles Phänomen zu begreifen. Recht ist ein Sinnsystem, aber kein von seiner Umwelt getrenntes.
4. Mit wem würden Sie Ihre Zeitschrift am liebsten diskutieren?
Mit denjenigen Lesern, die nach der Lektüre sagen: ›Wir sollten für eine Fortsetzung sorgen!‹ Denn es besteht kein Zweifel, dass Fortsetzungen wünschenswert sind. Wenn wir normativ Rechtsstaatlichkeit für unentbehrlich halten, müssen wir deskriptiv verstehen, wie Recht von Menschen für (oder gegen) Menschen gemacht wird, und inwiefern es Teil ihres sozialen Handelns ist.
5. Ihre Zeitschrift in einem Satz:
Menschen machen Kulturen machen Rechtsordnungen machen Kulturen machen Menschen.
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