Das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein beinhaltet die Grundlagen für das gesamte Verwaltungshandeln des Landes, der Kommunen und Körperschaften ohne Gebietshoheit, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. So sind im Landesverwaltungsgesetz u.a. das Verwaltungsverfahren, die Verwaltungszustellung, das Recht der Gefahrenabwehr und die Verwaltungsvollstreckung geregelt.
Sinn und Zweck des Kommentars Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein ist es, die landesrechtlichen Bestimmungen in einen überschaubaren Gesamtzusammenhang zu bringen und sie der Verwaltungspraxis in Schleswig-Holstein in einer kompetenten, praxisnahen und allgemein verständlichen Form nahe zu bringen, wobei immer auf den aktuellen Stand des Werks geachtet wird.
Damit kann die Verwaltung zielgerichtet Probleme der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungshandelns lösen.
Die hohe Kompetenz der Verfasser hat das Werk zum weit verbreiteten Standard-Kommentar für Schleswig-Holstein gemacht. Begründet wurde der Kommentar von German Foerster, Ltd. Verwaltungsdirektor a.D., überarbeitet von Gerd-Harald Friedersen, Ministerialrat a.D. und Martin Rohde, Dozent, fortgeführt von Gerd-Harald Friedersen, Ministerialrat a.D., Peter Fischer, Oberamtsrat a.D., Helgo Martens, Polizeidirektor, Bundespolizei, Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Falk Stadelmann, Assessor iur., Referatsleiter beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in Kiel, Sabrina Zimmermann, Regierungsrätin, Peter Albert, Regierungsdirektor, Anja Mann, Regierungsdirektorin, Rüdiger Knieß, Regierungsdirektor, Prof. Dr. Jochen Beutel, Dozent, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung, Fachbereich Allgemeine Verwaltung.