Mit der Föderalismusreform hat auch der Freistaat Bayern sein Disziplinarrecht novelliert. Damit ist das Disziplinarverfahren jetzt stärker an das Verwaltungsverfahren angelehnt.
Der Kommentar Bayerisches Disziplinargesetz wurde der geänderten Rechtslage angepasst, die sich mit der durch die Föderalismusreform neu geregelten Gesetzgebungskompetenz im Dienstrecht ergeben hat. Soweit die Darstellung zu den materiellen Dienstpflichten und Pflichtverletzungen zum Verständnis des Verfahrensrechts erforderlich erschien, sind entsprechende Hinweise aufgenommen. Die aktuelle Rechtsprechung zum Bayerischen Disziplinargesetz ist jeweils eingearbeitet.
Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext im Zusammenhang vorangestellt.
Personalverwaltungen des Landes, der Kommunen und Körperschaften, Personalabteilungen der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit, Personalräte, Behindertenvertretungen, Beamte, Beamtenanwärter, Dozenten, Studierende, Gerichte, Anwälte, kurz an alle mit disziplinarrechtlichen Fragen befassten Personen.
Dr. Andreas Findeisen ist Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat u.a. für Grundsatzfragen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts zuständig.