Familiensache.
Etwa 80 Prozent der in Deutschland ansässigen Betriebe werden als Familienunternehmen geführt. Alle für sie und ihre Berater relevanten Rechtsgebiete werden in dem Handbuch von hochkarätigen Praktikern aufbereitet; alle wesentlichen Fragen werden umfassend beantwortet: rund um Gesellschaftsrecht und Ertragsteuerrecht, Ehevertrag des Unternehmers, Familienstiftungen, lebzeitige Nachfolge und Nachfolge von Todes wegen, eng verzahnt mit den ausführlichen Erläuterungen zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Zahlreiche Beispiele, Musterformulierungen, von einzelnen Vertragsklauseln bis hin zu ganzen Verträgen, sowie vielfältige Gestaltungsempfehlungen ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedlichste Interessenlagen und gewährleisten dadurch den hohen Praxisnutzen dieses Werks. 3 Ergänzungslieferungen jährlich garantieren höchste Aktualität.
Exzellenter Sachverstand.
Alle Autoren sind erfahrene Experten auf ihrem jeweiligen Spezialgebiet; der Herausgeber, das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS), steht für die durchgängige Orientierung des Werkes an den Bedürfnissen der Beratungs- und Gestaltungspraxis.
Mit vielen Hinweisen für Beratung und Gestaltung, Beispielrechnungen, Grafiken und Tabellen. Plus einem separaten Teil mit kompletten Vertragsmustern.
Rezension.
„Fazit: Wer dieses Kompendium liest, ist bestens gerüstet für die höchst verantwortungsvolle Aufgabe, einen Unternehmer bei seiner Unternehmensnachfolge zu begleiten.“ RA/FAErbR/FAStR Prof. Dr. Stephan Scherer in FamRB 9/2015
Teil VII.10.–12. und 14. (Erbschaft- und Schenkungsteuer des Unternehmers)
Im Teil VII (Erbschaft- und Schenkungsteuer des Unternehmers) wurden die Kapitel 10–12 und 14 von RA/StB Pawel Blusz, LL.B., LL.M. überarbeitet. Dabei sind – neben aktuellen Entwicklungen im Bereich der Finanzverwaltung, der seit der letzten Überarbeitung veröffentlichten Rspr. Des BFH und neuesten Diskussionen im wissenschaftlichen Schrifttum – jüngste Gesetzesänderungen wie z.B. die Neuregelung in § 5 Abs. 1 ErbStG durch das Jahressteuergesetz 2020 berücksichtigt worden. Gänzlich neu eingefügt wurden die Erläuterungen zum Zweckvermächtnis.