Zum WerkDer Rechtsdienstleistungsmarkt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, angetrieben durch Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle und regulatorische Reformen. Inmitten dieses dynamischen Umfelds bietet der Kommentar zuverlässige Orientierung. Wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah liefert er alle relevanten Antworten auf neue Herausforderungen wie stets wiederkehrende Fragestellungen. Das erfahrene Autorenteam wertet Rechtsprechung, Literatur und Beratungspraxis zum Rechtsdienstleistungsrecht sowie die zahlreichen Gesetzesänderungen, mit denen der Gesetzgeber auf die Veränderungen der tatsächlichen Rahmenbedingungen zu reagieren versucht, umfassend aus und bereitet diese kompetent auf. Neben dem RDG werden auf gleichem Niveau die RDV und das RDGEG kommentiert.
Vorteile auf einen Blick- ausführliche Erläuterung
- praxisnah
- unabhängig
Zur NeuauflageDie 6. Auflage reagiert auf alle relevanten, teils grundlegenden Gesetzesänderungen, wie zB durch das
- G zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt,
- G zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen u.a.,
- MoPeG,
- G über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute.
Der Blick geht ferner auf aktuelle Änderungsvorhaben in mit den behandelten Rechtsgebieten zusammenhängenden Bereichen, wie
- das G zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften
- oder die geplante Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen.
Neben neuester Rechtsprechung werden zudem geschärft die aktuellen technischen Entwicklungen im Zusammenhang mit Legal-Tech und Künstlicher Intelligenz beleuchtet.
ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtsbeistände, Verbände, Inkassounternehmen und Legal-Tech-Dienstleister, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rentenberatung, Versicherungsvermittlung und -beratung, Versicherungsunternehmen, Frachtprüfung und die Angehörigen aller weiteren Berufe, die Rechtsdienstleistungen erbringen möchten (wie Architektinnen und Architekten, Bankberaterinnen und Bankberater und Erbenermittlerinnen und Erbenermittler).