Existenzgründung mit sozialer Absicherung!
Arbeitslosenunterstützung und ALG II für Selbständige und arbeitslose Existenzgründer! - Wie geht das?
Als Existenzgründer gilt es vieles zu beachten, zwei Punkte werden bei der Konzeption der Selbständigkeit gerne verdrängt.
Was passiert, wenn man als Existenzgründer scheitert?
In welchem sozialen Netz wird man aufgefangen?
Die Euphorie der Idee zur Selbständigkeit, die Hoffnung durch einen gewagten Schritt der Lösung aktueller Probleme näher zu kommen, lässt diese Fragen nur ungern zu, trotzdem, wenn man verantwortlich für sich und die Familie eine eigene, selbständige Existenz aufbauen will, muss man sich hierüber Gedanken machen.
Mich selbst, als Familienvater, Existenzgründer und diplomierter Wirtschaftswissenschaftler, führten diese Gedanken zu ganz neuen Überlegungen, hin zu einer langfristig angelegten Strategie einer sozial abgesicherten Existenzgründung, ohne hohe Verschuldung und bei gleichzeitiger Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung.
Wichtige Grundüberlegung als Existenzgründer und Selbständiger:
Akquisitionsphase = Existenzsicherungsphase
Jeder Selbständige, Freiberufler und/oder Gründer benötigt von Anfang an Abnehmer, Interessenten, sprich in irgendeiner Weise Kunden für seine Dienstleistungen oder Produkte. Die Zeit zum Aufbau eines Kundenstammes ist mehr oder weniger lang und verschlingt sehr viel Geld. Die Akquisition von Kunden, wohlbemerkt Neukunden, ist die grundlegende Investition einer jeden Unternehmung. Von der Möglichkeit Neukunden zu gewinnen, hängt der kurz-, als auch langfristige Erfolg oder das Scheitern einer Existenzgründung ab. Für möglicherweise ein bis zwei Jahre bleibt es ungewiss, ob diese Investition in die Akquisitionsphase erfolgreich zurückfließen wird. Die Höhe der Akquisitionskosten mag von Selbständigkeit zu Selbständigkeit unterschiedlich hoch sein. Eins bleibt!. Zusätzlich entstehen nicht geringe Kosten für die Vorfinanzierung des Lebensunterhalts. Ein Kreditbedarf zwischen 15 - 25.000 Euro im Jahr für die Abdeckung von Lebenshaltung, Krankenversicherung und Vorsorgeaufwendungen kommt schnell zusammen.
Die Fragen lauten:
Wie kann man sukzessive sein "Unternehmen" aufbauen, sprich Kunden gewinnen bei gleichzeitiger sozialer Absicherung der Lebenshaltung für die Zeit ohne Einnahmen?
Es sollte doch für einen ohnehin Arbeitslosen, welcher sich parallel selbständig macht, möglich sein, sich durch die fortlaufende Arbeitslosenunterstützung und nicht etwa durch einen kurzfristigen Gründungszuschuss (ehemals Überbrückungsgeld/Ich-AG - von den Arbeitsämter gerne in Aussicht gestellt) regelmässige Einkünfte für einen bescheidenen Lebensunterhalt, die Krankenversicherung und Rente zu sichern. Die frühere ICH-AG, als Konzept der Hartz-Kommission, war, neben dem Überbrückungsgeld und dem hier dargestellten Ansatz der nebenberuflichen Existenzgründung für Arbeitslose, als dritte Alternative entstanden und wurde vor fast dreizehn Jahren (zum 01. Juli 2006) eingestellt. Die Ich AG täuschte über das Risiko einer Existenzgründung hinweg und verschleierte den gangbaren, praktischeren Weg von einer nebenberuflichen Existenzgründung mit gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, hin zu einem allmählichen Aufbau einer tragfähigen Selbständigkeit.
Was muss nun unternommen werden, damit ich als Existenzgründer diese notwendigen Mittel zum Leben und zur Vorsorge nicht zusätzlich zu meiner anfänglich ertragslosen Startphase meiner Existenzgründung vorfinanzieren muss?
An dieser Stelle und in der Informationsschrift informiere ich über die Möglichkeiten der Finanzierung, bzw. Absicherung eines Mindesteinkommens durch die Arbeitslosenversicherung, welche jedem Existenzgründer (unabhängig vom Gründungszuschuss) zustehen, damit möglichst nur investive Ausgaben bei der Existenzgründung entstehen, und nicht noch zusätzliche soziale Not durch eine Verschuldung für den Lebensunterhalt. Durch eine speziell strukturierte Aufbauphase ist eine im Sinne der sozialen Absicherung risikolose Existenzgründung möglich, auf die man erst mal kommen muss. Ich weise auf die Gefahren des Verlustes der sozialen Absicherung aus die Arbeitslosenversicherung hin und informiere über beachtenswerte Möglichkeiten und persönliche Gestaltungsspielräume dieses sozialen Netzes, zur Verhinderung persönlicher Not.
Die hier und in der Informationsschrift gesammelten Informationen sind insbesondere für diejenigen Existenzgründer geeignet (und wichtig), die sich mit dem Gedanken beschäftigen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine eigene Existenz aufzubauen und wenig oder kein Eigenkapital haben. Zusätzlich werden wertvolle Anregungen und Überlegungen dargestellt, die für jede Existenzgründung gelten (ausgenommen diejenigen Gründer, die sofort mit großzügiger Kreditlinie der Banken ins volle Risiko gehen wollen!). In der vielfältigen Literatur zur Existenzgründung werden diese Informationen kaum oder gar nicht behandelt. Das Institut für Urbanistik schreibt zur Infoschrift: "Die entsprechende Infoschrift richtet sich an Existenzgründer und bereits Selbständige. Es werden Möglichkeiten der sukzessiven und tragfähigen Gründung, bzw. Fortsetzung der Selbständigkeit unter Zuhilfenahme der Grundsicherung (sozialen Absicherung) durch die Arbeitslosenversicherung und ALG 2, und ohne die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Gründungszuschuss und des Einstiegsgeldes, konzeptionell und in verständlicher Sprache dargelegt" (Institut für Urbanistik).
Warum einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beim Arbeitsamt / Jobcenter für eine Existenzgründung beantragen, wenn es auch anders geht!
Kaum bekannt und doch wahr! Es ist rechtens, arbeitslos gemeldet zu sein und zu bleiben, wenn man eine Existenz gründet oder eine bestehende Selbständigkeit kurzfristig keine oder zu geringe Erträge erwirtschaftet oder sich eine tragfähige selbständige Vollexistenz sich nur langsam entwickeln kann. Es ist je nach den persönlichen Bedingungen ebenso möglich, für die Zeit der Arbeitslosigkeit und gleichzeitigen selbständigen Tätigkeit entsprechende Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, ALG I) oder ALG II zu erhalten. Auch für bereits Selbständige ist es möglich ALG II zu erhalten. Zu beachten sind lediglich die jeweils aktuellen rechtlichen Bedingungen.
Die Arbeitsämter bieten in der Regel schnell an den Gründungszuschuss anstelle von Arbeitslosengeld zu zahlen. Bis zu 150.000 Arbeitslose gingen jährlich diesen Weg und wagten die Selbständigkeit. Die an viele Auflagen geknüpfte Vergabe führte dazu, dass im letzten Jahr nur noch knapp über 24.000 Gründer gefördert wurden, beim Einstiegsgeld sind es gerade mal ca. 180 Gründer im Monat. Kaum einer macht sich darüber Gedanken, diese Instrumente erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Gründung langfristig tragfähig ist und nicht nur die Kosten der Unternehmung deckt, sondern auch die Lebenshaltung im Allgemeinen erwirtschaftet. Kann der Lebensunterhalt nicht erwirtschaftet oder per Kredit finanziert werden, scheitert man normalerweise. Die Quote des Scheiterns und der Pleiten ist dementsprechend hoch. Der Countdown beträgt nur wenige Wochen, wenn die Finanzierung zusammenbricht. Wer weiss schon, dass man als Arbeitsloser durchaus gleichzeitig und unbefristet auch ohne Gründungszuschuss (oder Einstiegsgeld) selbständig sein kann, d.h. aktiv am Aufbau des eigenen Unternehmens arbeiten darf, ohne deswegen seine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung oder ALG II zu verlieren. Eine Kreditfinanzierung des Lebensunterhaltes ist nicht zwingend notwendig. Es gibt spezielle Rahmenbedingungen über die das Arbeitsamt, selbst auf Nachfrage nur mühsam Auskunft erteilt. Die Mitarbeiter der Arbeitsämter sind auf berechtigte Fragen nicht vorbereitet und verweisen fast ausschließlich auf den aktuellen Gründungszuschuss, Vorlage Businessplan, Tragfähigkeitsprüfung etc. (früher Überbrückungsgeld und Ich-AG). Den alternativen Weg, auch ohne Businessplan etc., zeigen sie nicht auf. Durch umfangreiche Recherchen konnte ich fast alle Tipps und "Tricks" herausfinden, die bei bestehendem Recht nur in Anspruch genommen werden müssen - wenn man sie kennt!!. Z. B. selbständig sein und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn man keine Aufträge hat oder nicht weiss, wann der nächste kommt. Je nach den persönlichen Bedingungen ist es für diese Zeit sogar möglich Arbeitslosengeld oder ALG II zu erhalten. Wie das genau geht, und warum es aus langfristiger sozial abgesicherter Sicht so wichtig ist, beschreibt die Informationsschrift ausführlich. Diese Tipps und "Tricks" aus der Infoschrift erlauben eine entspanntere Herangehensweise an eine Existenzgründung. Als "Tricks" bezeichne ich all die Informationen, die nur durch konkrete und gezielte Nachfragen von gut informierten Mitarbeitern der Arbeitsämter, preisgegeben werden. Alle "Tricks" sind somit rechtens und führen nicht zum Missbrauch des sozialen Netzwerkes und schützen ggf. vor unnötiger Verschuldung und Verarmung.
Es ist, und bleibt erschreckend, mit wie viel Abwertung und Aberkennung von Leistungswillen seitens der Jobcenter in der Republik den Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit oder aber den in Schwierigkeiten geratenen Selbständigen begegnet wird - aber da es sich um "Verwaltung von Arbeit" handelt, sollte man auch nicht zuviel von den Jobcentern an Unterstützung erwarten - es handelt sich schlichtweg nicht um deren Aufgabe, hier Wege für die erfolgreiche Selbständigkeit aufzuzeigen. Dafür sind Bücher wie dieses hier bestellbare notwendig. Auch diejenigen, welche unzufrieden im Job oder aber direkt nach der Uni sich Gedanken über die Selbständigkeit machen, profitieren von der Infoschrift, weil es einen guten Weg in die Selbständigkeit aufzeigt.
Die Infoschrift hat den Rechtsstand von 2019.