Bernd Weller

Betriebsratswahl 2026 - Was Arbeitgeber wissen müssen

Gestaltungsspielräume und rechtliche Rahmenbedingungen für eine konstruktive Wahlbegleitung

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05.12.2025 | Online

 

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Ziel Alle vier Jahre stehen Betriebsratswahlen an - so auch in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2026. Die Wahlen und die Zeit davor sind oft eine Phase der betrieblichen Unruhe infolge eines Wahlkampfes und ,,politischer Manöver" von allen Seiten - die Durchführung der Wahlen selbst ist überdies zeit- und damit kostenaufwändig und oftmals entscheidend für die betriebliche Zusammenarbeit in der dann folgenden vierjährigen Amtszeit.

All dies ist Grund genug für Arbeitgeber, sich selbst mit der Materie zu beschäftigen, um - wo zulässig - Einfluss auszuüben und Fehler im Wahlverfahren zu vermeiden. Gleichsam müssen zu forsche Führungskräfte dafür sensibilisiert werden, dass eine zu aktive Beteiligung am Wahlprozess auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Das Seminar zeigt Ihnen, wie man als Arbeitgeber/Anwalt noch rechtzeitig falsche Entwicklungen korrigieren, durch Schulung Vorgesetzter vermeiden oder durch eine einstweilige Verfügung Schlimmeres verhindern kann. Erfahren Sie, wie (unwichtige) Unternehmerentscheidungen im Zusammenhang mit anstehenden Wahlen zu (un-)gewollten Konsequenzen (Vergrößerung des Gremiums usw.) führen. Auch hier lohnt eine vertiefte Beschäftigung.

Inhalt

Der Betrieb als „Wahlkreis“

  • Der Betrieb nach dem BetrVG
  • Kleinstbetriebe und Betriebsteile
  • Der tarifvertraglich gewillkürte Betrieb

Das Wahlverfahren – gelebte Demokratie im Betrieb?

  • Einleitung der Wahl
  • Wahlbeteiligte
  • „Normales“ Wahlverfahren
  • „Vereinfachtes“ Wahlverfahren

Wahlschutz

  • Schutz der Wahl an sich
  • Schutz der Wahlbeteiligten
  • Wahlwerbung
  • Rolle der Gewerkschaften

Gerichtliche Wahlanfechtung

  • Einstweilige Verfügungsverfahren
  • Wahlanfechtung
  • Nichtigkeit der Wahl
  • Gerichtsverfahren
  • Taktisch-/Strategische Erwägungen

Steuerungsmöglichkeiten auf Unternehmerseite 

  • Verhandlungen mit Gewerkschaften, § 3 BetrVG
  • Direkter Wahlkampf des Arbeitgebers?
  • Indirekter Wahlkampf?
  • Veränderung des Wahlkreises – Umstrukturierungen
  • Taktisch/Strategische Erwägungen

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