Tipps für neu gewählte Mitglieder des Betriebsrats

Sie haben sich also dazu entschlossen, zum Betriebsrat zu kandidieren, oder wurden vielleicht gerade gewählt. Keine Angst! Das Amt des Betriebsrats ist zwar eine Herausforderung, aber eine, die durchaus zu bewältigen ist. Sie müssen ja nicht gleich am ersten Tag eine komplizierte Betriebsvereinbarung verhandeln. Gehen Sie einfach Schritt für Schritt auf Ihre Aufgaben zu und nehmen Sie sie fest in die Hand. Sie sind ja nicht allein! Sie haben Ihre Betriebsratskollegen, die Kollegen, die Sie gewählt haben, und Sie haben dieses Buch. Im Folgenden daher ein paar der zahlreichen Tipps aus Betriebsrat für Dummies.

 

Seien Sie für Ihre Kollegen da

Wenn jemand Rat oder Hilfe braucht oder eine Frage hat, gehen Sie sofort darauf ein. Wenn Sie gerade schwer beschäftigt sind, versuchen Sie zumindest herauszubekommen, wie dringlich das Anliegen ist – vielleicht hat es ja Zeit bis zur nächsten Sprechstunde oder bis zu einem zu vereinbarenden Termin. Notfalls rufen Sie ein anderes Betriebsratsmitglied herbei und legen die Sache in dessen Hände. Wenn es aber um etwas Schwerwiegendes wie etwa eine Kündigung geht, müssen Sie unverzüglich tätig werden.

Sorgfältige Fristenkontrolle

Wenn der Arbeitgeber Ihnen eine Mitteilung überreicht hat, auf die innerhalb einer Frist zu reagieren ist, überprüfen Sie als Erstes das Datum des Schreibens und notieren Tag und eventuell Zeitpunkt des Eingangs. Ein Eingangsstempel kann dabei nützlich sein. Falls das Datum mehrere Tage vor dem Eingangsdatum liegt, verfassen Sie eine kurze Notiz an den Arbeitgeber: »Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Briefes mit Datum vom 14. Oktober 2021, der uns am 16. Oktober 2021, 16 Uhr, erreicht hat.« Damit schließen Sie schon einmal von vornherein aus, dass es wegen einer behaupteten Fristüberschreitung zu Konflikten auf Nebenschauplätzen kommt.

 

Recht auf externe Beratung

In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern hat der Betriebsrat das gesetzlich verbriefte Recht, zur Unterstützung einen Berater (zum Beispiel einen Rechtsanwalt, einen Steuerprüfer oder einen arbeitnehmernahen Unternehmensberater) hinzuzuziehen. Aber auch in kleineren Unternehmen kann die Hinzuziehung eines Beraters vereinbart werden.

 

Achtung bei Kündigungen ohne vorherige Betriebsratsanhörung

Hat ein Beschäftigter eine Kündigung erhalten, ohne dass der Betriebsrat dazu gehört wurde, ist die Kündigung zwar unwirksam. Aber diesen Tatbestand muss der Betroffene – nicht der Betriebsrat! – vom Arbeitsgericht feststellen lassen. Zu diesem Zweck muss er innerhalb von drei Wochen Klage einreichen. Bei einer fristlosen Kündigung beträgt die Frist zur Äußerung von Bedenken des Betriebsrats nur drei Tage!

 

Spielregeln für die Betriebsversammlung

Lassen Sie nicht zu, dass der Arbeitgeber die Atmosphäre der Betriebsversammlung dominiert. Es gibt sentimentale Chefs, die von der »großen Betriebsfamilie«, von »Treue« und »persönlicher Enttäuschung« sprechen. Stellen Sie als Betriebsrat in Ihrem Redebeitrag klar, dass ein Arbeitsverhältnis durch Verträge und nicht durch persönliche Beziehungen geprägt ist. Einem kühlen Rechner hingegen, der nur von »finanziellen Aufwendungen« und »Kostenstellen« spricht, der »freisetzen« statt »entlassen« sagt, halten Sie entgegen, dass es hier nicht um abstrakte Zahlen, sondern um Kollegen, um Menschen und ihre Familien, geht.

 

Graf / Britschgi

Betriebsrat für Dummies

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