Betriebsrätemodernisierungsgesetz: So kommen Sie sicher durch die Betriebsratswahlen

Ein Gastbeitrag von Dr. Jessica Blattner

 

Es ist soweit: Im kommenden Jahr stehen erneut Betriebsratswahlen an. Für Betriebsräte und Wahlvorstände bedeutet dies wiederkehrend eine große Herausforderung. Ohne abgeschlossenes Jurastudium scheint es fast unmöglich die Flut an Fristen und Formvorschriften einzuhalten, die das Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsratswahl 2022 vorschreibt.

Für die anstehenden Wahlen kommt hinzu, dass die Neuerungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zu beachten sind. Diese sind zum 18. Juni 2021 in Kraft getreten.

Insbesondere das vereinfachte Wahlverfahren erfährt durch die Reform einen neuen Aufschwung und wird verstärkt zur Anwendung kommen. Mein Praxisleitfaden nimmt dies zum Anlass, den Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens nochmals darzustellen und gleichzeitig an geeigneten Stellen wertvolle Praxistipps zu geben:

  • Wer besitzt das aktive und wer das passive Wahlrecht?
  • Welche schwierigen Fragen können sich stellen?
  • Wann sind welche Fristen einzuhalten?
  • Wann ist die Wahl anfechtbar? U.v.m.

Zudem werden auch die geplanten Neuerungen in der Wahlverordnung berücksichtigt und ebenfalls anhand von Praxistipps dargestellt. Im Nachgang zu den rechtlichen Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes hat der Gesetzgeber im letzten Sommer einen Referentenentwurf für die Wahlverordnung veröffentlicht.

Betriebsratswahlen 2022: Frühzeitige Vorbereitung entscheidend

Dieser sieht zum einen zwingende Folgeänderungen darüber hinaus jedoch auch weitergehende Reformen vor, die die Arbeit der Wahlvorstände erleichtern und die Rechtssicherheit erhöhen soll.

Der Regierungsentwurf wurde bereits verabschiedet, die Verordnung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Es ist aber davon auszugehen, dass dies demnächst passiert und die Änderungen somit bei der nächsten Betriebsratswahl ebenfalls bereits zu berücksichtigen sind. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig vorzubereiten. Auch zu diesen Änderungen enthält der Praxisleitfaden wertvolle Praxistipps, wie z.B. zur Fristproblematik.

Wichtige Gesetzesänderungen im Wahlverfahren beachten

Das gesetzliche Ende der Frist um 24 Uhr birgt in der Praxis das Problem, dass der Wahlvorstand um diese Uhrzeit nicht mehr da ist, um den Einspruch entgegenzunehmen. Die Wahlvorstände geben daher regelmäßig eine frühere Uhrzeit am letzten Tag der Frist an, um zu gewährleisten, dass die Einsprüche noch während ihrer Geschäftszeiten eingehen. Dies wiederum führt zu einer Verkürzung der Frist.

Das BAG entschied (BAG 16.1.2018 – 7 ABR 11/16, BeckRS 2018, 9726), dass der Wahlvorstand die Möglichkeit, Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste am letzten Tag der Frist einzulegen, auf das Ende der Dienststunden des Wahlvorstandes begrenzen kann, wenn dieser Zeitpunkt nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Arbeitnehmer liegt.

Diese Rechtsprechung soll nunmehr nach dem aktuellen Referentenentwurf in § 41 WO BetrVG verfestigt werden. Hierfür soll ein Abs. 2 eingefügt werden, der vorsieht, dass der Wahlvorstand am letzten Tag der Frist eine Uhrzeit festlegen kann, bis zu der ihm Erklärungen und Einsprüche zugehen müssen. Diese Uhrzeit darf weiterhin nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Wähler an diesem Tag liegen

Der Praxisleitfaden erläutert auch alle weiteren Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes, die sich zukünftig auf die Arbeit bestehender und zu wählender Betriebsratsgremien auswirkt. Hierzu gehören insbesondere die Ausweitung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Künstliche Intelligenz, Berufsbildung, mobile Arbeit) sowie die Anpassung der Betriebsratsarbeit an die Entwicklung der Digitalisierung (Video- und Telefonkonferenzen).

Das Buch soll dabei helfen, die Reform in die praktische Arbeit zu übernehmen und bietet neben Praxistipps auch Muster bzw. Hilfestellungen einer Geschäftsordnung und einer Betriebsvereinbarung.

 

Blattner

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

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Praxisleitfaden

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Die Autorin

Dr. Jessica Blattner, Referentin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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