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Beilke

... und fortzuentwickeln

Optionen zur Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums

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Buch. Softcover

2011

248 S.

Nomos. ISBN 978-3-8329-6240-1

Gewicht: 379 g

Produktbeschreibung

Die Arbeit greift die mit der ersten Stufe der Föderalismusreform im Jahre 2006 eingeführte Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte „…und fortzuentwickeln“ auf, um neue Entwicklungsoptionen für den öffentlichen Dienst – insbesondere für das Berufsbeamtentum – auf der Verfassungs- bzw. Gesetzesebene aufzuzeigen. Auf Basis einer neuen, innovativen Auslegung des Begriffes der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ werden Gestaltungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber entwickelt, die eine grundlegende Neugestaltung des Berufsbeamtentums erlauben, ohne dass die Institution als solche aufgegeben werden muss.

Das Werk wendet sich an Wissenschaftler und Praktiker gleichermaßen. Es bietet einerseits einen übersichtlichen und leicht verständlichen Einstieg in die Entwicklungsgeschichte des Berufsbeamtentums in Deutschland und Europa und erlaubt andererseits einen Blick auf die zukünftige Gestaltung des Berufsbeamtentums als wesentlichen Bestandteil des öffentlichen Dienstes. In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf die Haushaltslage der öffentlichen Hand, demographische Voraussetzungen und europarechtliche Einflüsse gelegt.


Informationen zur Reihe:

Schriften zum öffentlichen Dienstrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Timo Hebeler, Prof. Dr. Jens Kersten, Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Prof. Dr. Hinnerk Wißmann und Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff

Das öffentliche Dienstrecht entfaltet nicht erst seit der weitgehenden Reföderalisierung des Beamtenrechts eine neue Dynamik. Das komplexe Regelungsgeflecht aus europarechtlichen Vorgaben, den allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts und den für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geltenden Sonderregelungen, den statusrechtlichen Vorgaben des Bundes und dem neu entstehenden, differenzierten Landesbeamtenrecht erzwingt geradezu eine profunde wissenschaftliche Aufarbeitung. In den Schriften zum öffentlichen Dienstrecht werden die laufenden Reformprozesse begleitet, bewertet und gegebenenfalls auch angeregt. Die Arbeiten sind damit sowohl für die Gesetzgeber auf allen Ebenen als auch für Praktiker aus Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft von höchstem Interesse.

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