Beile

Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG)

Loseblatt-Kommentar

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Kommentar

Loseblatt. Im Kunststoffordner

Loseblattwerk mit 34. Aktualisierung. 2019

Rund 1102 S.

KSV Medien. ISBN 978-3-88061-763-6

Format (B x L): 16,5 x 23,5 cm

Gewicht: 2500 g

Stand: Juli 2019

Produktbeschreibung

Mit dem Landeswassergesetz vom 14.7.2015 hat das Land Rheinland-Pfalz ein neues Landeswassergesetz erhalten.

Das Gesetz war erforderlich geworden, nachdem der Bund das Wasserhaushaltsgesetz aufgrund des Übergangs des Gebiets „Wasserhaushalt“ in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung mit umfassenden bundesweit geltenden Regelungen erlassen hat. Das Landeswassergesetz enthält zum Schutz des Grundwassers bei Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas oder Erdöl und bei untertägiger Ablagerung von Lagerstättenwasser strengere Anforderungen als das bisherige Bundesrecht. Diese landesrechtlichen Vorschriften werden durch auch in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommenene, am 11. 2. 2017 in Kraft tretende entsprechende bundesrechtliche Einschränkungen, zum Teil gegenstandslos.

Durch das Hochwasserschutzgesetz II wurden im WHG und anderen Bundesgesetzen neue Regelungen aufgenommen, die den Hochwasserschutz verbessern und dazu beitragen, die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern und zu beschleunigen. Im WHG wurde der neue Begriff „Hochwasserentstehungsgebiet“ definiert und dafür Anforderungen und Verbote festgelegt. Für Heizölverbraucheranlagen wurden unter dem Gesichtspunkt des Gewässerschutzes bei Hochwasser besondere Regelungen aufgenommen. Die bundesrechtlichen Neuerungen haben Auswirkungen auf den Vollzug des rheinland-pfälzischen Landeswassergesetzes und werden bei der Kommentierung berücksichtigt.

Der Praxis-Kommentar eignet sich für Kommunen als Träger wasserrechtlicher Maßnahmen, wasserwirtschaftliche Fachbehörden, Wasserverbände, kommunale Unternehmen, Gerichte, Justiziarinnen und Justiziare , Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie, Aus- und Weiterbildung.

Regierungsdirektor a.D. Fritz Beile hat die Rechtsproblematik der Einzelbereiche des geltenden Landeswassergesetzes unter Einbeziehung des ebenfalls in der letzten Fassung abgedruckten Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und wichtiger weiterer Vorschriften systematisch erläutert.

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