Gosch

Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung • mit Aktualisierungsservice

Kommentar

Mit Nebengesetzen, EuGH-Verfahrensrecht

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Kommentar

Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung. In 5 Ordnern

Loseblattwerk mit 190. Aktualisierung. 2025

Rund 12500 S.

Stollfuß. ISBN 978-3-08-253000-9

Format (B x L): 30 x 42,5 cm

Gewicht: 10426 g

Stand: Mai 2025

Das Werk ist Teil der Reihe: Stollfuß Kommentare

Produktbeschreibung

Immer auf der sicheren Seite mit dem „Gosch“ AO Kommentar!

Der „Gosch“ bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und immer aktuell! Mit Kommentierungen zum JStG 2020, AbzStEntModG, ATADUmsG, sog. StAbwG, PKoFoG, GvSchulG, Verordnung zur Änderung der KassenSichV (bei § 146a AO); ebenfalls bereits berücksichtigt wurde u.a. bei §§ 238 AO der BVerfG-Zinsbeschluss vom 8.7.2021.

Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren als Schwerpunkt

Ein Schwerpunkt liegt in der Kommentierung der AO-Vorschriften zum Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren (inkl. Steuerordnungswidrigkeiten), für die Prof. Dr. Andreas Hoyer als Mitherausgeber fachlich zuständig ist. Dabei werden Änderungen immer aktuell aufgenommen.

Auf die Praxis ausgerichtet

Der Kommentar ist konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufen, die bei Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und mit Klageverfahren für ihre Mandanten tätig werden. Zahlreiche typografisch hervorgehobene Beratungshinweise und eine wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzung mit Auffassungen der Finanzverwaltung bieten wertvolle Hilfestellungen für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Streitfall.

Der einheitliche und systematische Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.

Die Schwerpunkte des Kommentars zur Abgabeordnung (AO) zusammengefasst:

  • Kommentierungen zu den verfahrensrechtlichen AO-Vorschriften
  • Kommentierungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverfahrensrecht (§§ 369 – 412 AO)
  • Umfassender AO FGO Kommentar für Streitigkeiten vor den Finanzgerichten und dem BFH
  • Querschnittsdarstellung zum EuGH-Verfahrensrecht (derzeit nur in digitaler Form, d.h. online und auf DVD)Vollständige Auswertung von Urteilen, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum

Hochkarätige Herausgeber:

Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:

Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Erstklassige Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Rechtsprofessoren aus der Praxis veröffentlichen als Autoren im Gosch Kommentar zur Abgabeordnung (AO).

Den Abgabeordnung (AO) Kommentar im Print- und Online-Abo

Folgende Online-Mehrwerte sind im Abgabeordnung (AO) Kommentar Print- und Online-Abo enthalten:

  • Online-Zugang zum AO|FGO Kommentar: Mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
  • Fuhrmann / Kraeusel / Schiffers, 360° AO eKommentar + Hennigfeld / Rosenke, 360° FGO eKommentar Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem AO|FGO Kommentar (Gosch).
  • eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.

Aktuell in der 190. Lieferung (Mai 2025):

Mit der 190. Aktualisierungslieferung werden wieder etliche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert. Dabei berücksichtigen die Autoren wieder brandaktuelle Gesetzesänderungen. So erläutert Dr. Gabriele Wiese die durch das JStG 2024 vom 2.12.2024 eingeführte Vorschrift des § 139e AO (Direktauszahlungsmechanismus) im Rahmen einer Neukommentierung und überarbeitet auch ihre Kommentierungen zu den bisherigen Vorschriften des 3. Unterabschnitts „Identifikationsmerkmal“ mit den §§ 139a – 139d AO vollständig. Dabei berücksichtigt sie die in diesem Bereich zahlreich verkündeten Gesetzesänderungen (u.a. JStG 2024, OZGÄndG vom 19.7.2024 und Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024) sowie die Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung vom 30.9.2024. Dr. Ralf Adam kommentiert die durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024 umfassend geänderte Vorschrift des § 52b FGO (Führung elektronischer Prozessakten) neu und kommentiert auch die durch das gleiche Änderungsgesetz eingeführte Vorschrift des § 162 FGO (Übergangsvorschriften für Verschlusssachen und für die Pilotierungsphase). Dabei geht er auch bereits auf die jüngst im BGBl. I verkündete BehAktÜbV v. 30.4.2025 ein. Yves Holle kommentiert mit den §§ 16 – 22 AO einen ersten Teil zum Dritten Abschnitt „Zuständigkeit der Finanzbehörden“ vollumfänglich neu und berücksichtigt dabei die durch das DAC7-UmsG vom 20.12.2022 neu eingeführte Nr. 5 zu § 18 Abs. 1 AO sowie die Neuerungen des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 5.2.2024. Professor Dr. Sebastian Unger überarbeitet seine Kommentierung zu § 53 AO (Mildtätige Zwecke) komplett und verarbeitet dabei auch die Neuerungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23.10.2024. Alexander von Wedelstädt überarbeitet seine Kommentierung zu § 173a AO (Schreib- und Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung) vollständig, insbesondere unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.

Aktuell in der 189. Lieferung (März 2025):

Mit der 189. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert. Dabei berücksichtigen die Autoren wieder neueste Gesetzesänderungen. So erläutert Dr. Dominik Wedel die durch das AbzStEntModG eingeführte Vorschrift des § 88c AO (Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen) im Rahmen einer Neukommentierung. Die vollständige Beitragsaktualisierung zu § 90 AO (Mitwirkungspflichten der Beteiligten) von Dr. Frank Roser beinhaltet brandaktuell bereits die Gesetzesänderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23.10.2024. Durch das BEG IV wurden Regelungen zur sog. Transaktionsmatrix in das Gesetz aufgenommen. Ebenso berücksichtigt werden im Rahmen seiner Aktualisierung auch Auswirkungen der AEAStG v. 22.12.2023 sowie der jüngst im BStBl I veröffentlichten Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024. Dr. Petra Kunz kommentiert die mit Wirkung ab dem 1.1.2024 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz als steuerliche Folgeänderung zu MoPeG eingeführte Vorschrift des § 183a sowie die durch das gleiche Änderungsgesetz neu gefasste Vorschrift des § 183 AO. Helmut Tormöhlen aktualisiert seine Kommentierungen zu den §§ 31a und 31b AO ebenfalls vollständig und kommentiert dabei die durch das JStG 2024 v. 2.12.2024 jüngst ergangenen Gesetzesänderungen zu diesen Vorschriften und berücksichtigt bei § 31a AO auch die umfangreichen Neuerungen auf Grund des AEAO vom 5.2.2024. Neu kommentiert wird zudem § 396 AO (Aussetzung des Verfahrens) gemeinsam von Dr. Alexander Mayr und Johann Seipl.

Aktuell in der 188. Lieferung (Februar 2025):

Mit der 188. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert. Dabei berücksichtigen die Autoren wieder zahlreiche aktuelle Gesetzesänderungen. So erläutern Professor Michael Hendricks und Dr. Dominik Wedel die kürzlich durch das AbzStEntModG eingeführte Vorschrift des § 89a AO (Vorabverständigungsverfahren) im Rahmen einer Neukommentierung und berücksichtigen dabei auch die nachträgliche Korrektur durch das JStG 2022 sowie den AEAO zu § 89a vom 26.6.2024 und das BMF-Schreiben vom 21.2.2024 (Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren). Die vollständige Beitragsaktualisierung zu § 147 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen) von Dr. Martin Mues beinhaltet brandaktuell bereits die Gesetzesänderungen durch das JStG 2024 vom 2.12.2024, durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 sowie durch das sog. DAC7-UmsG vom 20.12.2022, die in der kürzlich im BGBl. I bekanntgemachten Neufassung der AO vom 23.12.2025 enthalten sind. In einer weiteren und von Yves Holle vorgelegten Neukommentierung zu § 155 FGO (Anwendung von GVG, ZPO und FGO) werden die Änderungen durch das LeitentschEG vom 24.10.2024, durch das VRUG vom 8.10.2023 sowie die für die FGO anzuwendenden neuen ZPO-Spezialzuweisungen zu Videokonferenzen wegen der Aufhebung von § 91a FGO ab 19.7.2024 berücksichtigt.

Aktuell in der 187. Lieferung (Dezember 2024):

Mit der 187. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht oder neu kommentiert. Dabei berücksichtigen die Autoren wieder zahlreiche aktuelle Gesetzesänderungen. So erläutert Dr. Ralf Adam die kürzlich in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024 sowie weitere zuvor ergangene Gesetzesänderungen zu § 52a FGO (Übermittlung elektronischer Daten) im Rahmen einer Neukommentierung. Die vollständige Beitragsaktualisierung zu § 379 AO (Steuergefährdung) von Dr. Stark-Lütke Schwienhorst beinhaltet brandaktuell bereits die Gesetzesänderungen durch das JStG 2024 vom 2.12.2024 sowie das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024. Partiell aktualisiert wurde von Dr. Martin Mues die von Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz betroffene Kommentierung zu § 79 AO (Handlungsfähigkeit). Professor Dr. Hans-Jochem von Beckerath überarbeitet seine für Klagen vor dem Finanzgerichten sehr bedeutende Kommentierung zu § 33 FGO (Zulässigkeit des Rechtsweges) vollständig und berücksichtigt dabei insbesondere neueste Rechtsprechung zu Rechtswegfragen rund um aktuelle Themen wie DSGVO, Energiepreispauschale, Grundsteuer-Modelle und Mobilitätsprämie.

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