Das Arzthaftpflichtrecht spielt in Deutschland immer noch eine große Rolle. Die Zahl der Schadensersatzprozesse, die Patienten gegen ihren Arzt führen, weil er einen Behandlungsfehler begangen oder seine ärztliche Aufklärungspflicht verletzt haben soll, ist gleichbleibend hoch. Für Ärzte wiederum bedeuten die Gefahr eines solchen Prozesses und die drohende Haftung eine wesentliche Belastung, auch bei ihrer Berufsausübung.
Unerschöpfliche Informationsquelle
Die Sammlung Arzthaftpflicht-Rechtsprechung bietet seit Jahrzehnten einen umfassenden und zuverlässigen Überblick über die Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Nicht ohne Grund erntet die Sammlung seit Erscheinen des ersten Teils deshalb auch hervorragende Kritiken.
Dieser Klassiker auf dem Gebiet des Arzthaftpflichtrechts enthält alle seit 1949 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen sowie rechtskräftige, schwer zugängliche Entscheidungen der unteren Instanzen. Die Entscheidungen werden von Richtern aus den Spezialsenaten für Arzthaftpflichtrecht am BGH und an Oberlandesgerichten mit hoher medizinischer Fachkompetenz ausgewählt und dem überzeugenden Konzept der Sammlung folgend übersichtlich nach Sachgebieten aufbereitet.
Die Entscheidungen sind den medizinischen Fachgebieten mit entsprechenden Hinweisen zugeordnet. Anmerkungen zu einzelnen Entscheidungen enthalten z. T. Hinweise auf Besprechungen oder auf Zusammenhänge mit anderen Urteilen.
Arzthaftpflicht-Rechtsprechung bietet Antworten auf wichtige Fragen:
- Welche Pflichten hat ein Arzt?
- Wie weit muss der Patient aufgeklärt werden?
- Welche Rechtsfolgen hat eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht?
- Wer haftet für Fehler von Hilfskräften?
- Wer trägt im Prozess wofür die Darlegungs- und Beweislast?
- Welche weiteren speziellen prozessrechtlichen Probleme sind zu beachten? u. v. m.
Arzthaftpflicht-Rechtsprechung besteht aus drei Teilen: Teil III umfasst Entscheidungen ab dem Jahr 2000 bis heute, Teil II von 1993 bis 1999, Teil I von 1949 bis 1992.