Der Kommentar Kommunales Haushaltsrecht Niedersachsen erläutert die Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO).
Der Praxis-Kommentar „Kommunales Haushaltsrecht Niedersachsen“ behandelt das Gesetz ausführlich, praxisnah und leicht verständlich. Grundlage des derzeitigen Haushalts- und Kassenrechts ist das am Handelsgesetzbuch orientierte Rechnungswesen, das an die Erfordernisse der kommunalen Haushalte angepasst wurde. „Aufwand“ und „Ertrag“ werden als zentrale Rechnungsgrößen in das Haushaltswesen eingeführt. Die Darstellung des Ressourcenverbrauchs ersetzt die damalige geldverbrauchsorientierte Haushaltsabwicklung.
Die umfassend aktuelle Arbeits- und Orientierungshilfe ist für (Samt)Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, kommunale Mandatsträger(innen) und Fraktionen, kommunale Unternehmen, kommunale Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer, kommunale Dienstleister, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte sowie für die Aus- und Weiterbildung geeignet.
Rudolf Anders, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Regierungsoberamtsrat a.D. und Johann Horstmann, Professor beim Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover a.D. haben die Entwürfe für die Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung erarbeitet. Sowohl sie als auch die weiteren Verfasser Ralf Lauxtermann, Kreisverwaltungsrat, Leiter des Referats R – Rechnungsprüfungsamt -, Landkreis Osnabrück, Heike Wobbe-Zimmermann, Dipl.-Verwaltungswirtin (FH), Kreisamtfrau beim Landkreis Osnabrück, Helmut Zimmermann, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Ltd. Kreisverwaltungsdirektor a.D., sind entweder haupt- oder nebenamtlich Lehrende am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover und in der Praxis auf diesem Fachgebiet tätig.