Ade / Pautsch / Faiß / Pflumm / Stehle / Waibel / Müller

Kommunalverfassungsrecht Baden-Württemberg

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG) mit Kommunalwahlordnung (KomWO) Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) Nachbarschaftsverbandsrecht (NVerbG) Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart (GVRS)

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Kommentar

Loseblatt. Im Kunststoffordner

Loseblattwerk mit 29. Aktualisierung. 2024

Rund 1734 S.

KSV Medien. ISBN 978-3-86115-923-0

Format (B x L): 16,5 x 23,5 cm

Gewicht: 6000 g

Stand: Juli 2024

Produktbeschreibung

Das Kommunalverfassungsrecht Baden-Württemberg gliedert sich in Kommentare zur Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), zur Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO), zum Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG) mit Kommunalwahlordnung (KomWO), zum Nachbarschaftsverbandsgesetz und zum Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart (GVRS) sowie zum Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ).Die Kommentierungen des Werkes enthalten praxisorientierte und leicht verständliche Erläuterungen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kommentierung berücksichtigt die neuere Rechtsprechung und Literatur mit Fundstellen.

Aus praktischen Erwägungen ist der jeweiligen Kommentierung der Gesetzestext im Zusammenhang vorangestellt.

Themenspezifische Anhänge enthalten so wichtige Materialien wie Muster einer “Hauptsatzung” und einer “Geschäftsordnung für den Gemeinderat”.

Die langjährig bewährte Ausgabe eignet sich als betont praxisnahe Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordnete und sonstige Mandatsträger, Kommunalaufsichtsbehörden, Fraktionen und sonstige (kommunal-) politische Vereinigungen, Verwaltungsschulen, (Verwaltungs)Gerichte und Anwälte.

Klaus Ade, Dr. Arne Pautsch und Dr. Matthias Müller sind sämtlich Professoren an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.

Für die Kommentierung zum Gesamtabschluss (§ 95 a) und weiterer Paragraphen zur Gemeindewirtschaft ist Christian Weber, Dipl.-VwW (FH), Bachelor of Science, Oberverwaltungsrat und Finanzprüfer bei der Gemeindeprüfungsanstalt BW zuständig.

Heinz Pflumm, Kreisverwaltungsdirektor beim Landratsamt Zollernalbkreis, hat die Bearbeitung zum Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG) mit Kommunalwahlordnung (KomWO) übernommen.

Die Kommentierung zum Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stammt von Dr. Matthias Müller, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

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