Schnell lassen sich mit der Textausgabe BGB - Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfragen des täglichen Lebens und etwaige Rechtsverletzungen abklären.
Bürgerliches Gesetzbuch
BGB mit Einführungsgesetz
Verbraucherschutz, Produkthaftung
Allgemeines GleichbehandlungsG, BGB-Informationspflichten-VO, UnterlassungsklagenG, EG-VerbraucherschutzdurchsetzungsG, VerbraucherinformationsG, FernunterrichtsschutzG, TelemedienG, VerbraucherstreitbeilegungsG
Mietrecht, Wohnungseigentum
BetriebskostenVO, WohnflächenVO, HeizkostenabrechnungsVO, WärmelieferungsVO, WohnungseigentumsG, ErbbaurechtsG
Familienrecht
LebenspartnerschaftsG, GewaltschutzG, VersorgungsausgleichsG, MindestunterhaltsVO, Düsseldorfer Tabelle
Übersichtliche zweispaltige Darstellung, ausführliches Stichwortverzeichnis
Rechtsstand: 1.5.2016
Der Gesetzgeber hat seit Erscheinen der letzten Ausgabe verschiedene verbraucherschützende Regelungen erlassen, die in dieser Auflage berücksichtigt wurden:
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“, dessen Änderungen am 21. März 2016 in Kraft traten, wurden insbesondere die Regelungen zu Krediten bzw. Darlehen verbraucherfreundlicher bzw. verbraucherschützender gestaltet. Besonders wichtige Neuerungen sind:
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Bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung von Konten müssen Banken und Kreditinstitute ihre Kunden über kostengünstigere Alternativen beraten. Verpflichtend ist eine solche Beratung dann, wenn ein Kunde den eingeräumten Überziehungsrahmen über sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich 75 Prozent ausschöpft.
- Verbraucher müssen vor Abschluss eines Immobilien-Darlehensvertrages umfassender über die wesentlichen Inhalte des Angebots informiert werden. Damit das Kreditinstitut diese Pflicht erfüllen kann, kann es vom Verbraucher umfangreichere Informationen abfragen als bisher. Basierend auf diesen Angaben erfolgt eine Auswertung, welches Produkt geeignet ist. Nur dieses darf dann angeboten werden. Kommt das Kreditinstitut nach Auswertung zum Schluss, dass ein Darlehen nicht zu empfehlen ist, muss dies dem Verbraucher gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
- Die Kreditwürdigkeit des einzelnen Verbrauchers muss vom Darlehensgeber bei jeder Anfrage – also unabhängig, ob Immobilienkredit oder allgemeiner Kredit – künftig strenger geprüft werden, es müssen auch mehr Nachweise vorgelegt werden.
Zudem wurde mit dem Wohnimmobilienkreditrichtliniengesetz das sogenannte "ewige Widerrufsrecht" bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschafft. Ein Widerrufsrecht erlischt nun immer – auch bei fehlerhafter Belehrung – spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Seit 1. April 2016 gilt das neue „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)“. Dieses neue – in die Textsammlung aufgenommene – Gesetz schafft ein flächendeckendes System außergerichtlicher Schlichtung für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Verbraucherverträgen. Bei Streit zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer wegen fehlerhafter Dienstleistungen oder defekten Waren können Verbraucher nun eine Verbraucherschlichtungsstelle einschalten, die über ein Schlichtungsverfahren eine Lösung herbeiführen soll. Für den Verbraucher ist diese Schlichtung gebührenfrei, er trägt lediglich die Kosten für Auslagen und Porto. Der betroffene Unternehmer dagegen wird an der Schlichtung finanziell beteiligt. Das VSBG sieht dafür einen entsprechenden Gebührenrahmen vor.