NZBau • Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Privates Baurecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Vergaberecht

In Zusammenarbeit mit der Neuen Juristischen Wochenschrift

27. Jahrgang

C.H.BECK

ISBN 1439-6351

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Bibliografische Daten

Zeitschrift

Zeitschrift. Geheftet

27. Jahrgang. 2026

Verlag: C.H.BECK

ISBN: 1439-6351

Produktbeschreibung


Top informiert im privaten Baurecht und Vergaberecht.

Ihre NZBau-Vorteile auf einen Blick
  • konzentriert auf privates Baurecht und Vergaberecht
  • Editorials, Spitzenbeiträge und praxisrelevante Entscheidungen zu aktuellen Themen
  • umfangreicher »Aktuell-Teil«, u.a. mit Entscheidungsumschau und Mitteilungen zur neuesten Gesetzgebung

Alles drin für die Praxis
Die NZBau befasst sich eingehend jeden Monat auf rund 70 Seiten mit dem privaten Baurecht und dem Vergaberecht. Dabei sind alle relevanten Themen abgedeckt:
  • Bauvertragsrecht, Haftungsrecht
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Bauträgerrecht
  • Bauprozessrecht und Beweisverfahren
  • Streitschlichtungsverfahren
  • Vergaberecht
  • Konzessionsrecht

Vor allem Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht bzw. für Vergaberecht profitieren vom Themenzuschnitt der NZBau.


Spitzenbeiträge, die schnell auf den Punkt kommen

Hochinteressante Beiträge zu aktuellen Themen, die bei aller Gründlichkeit immer in gut und schnell lesbarer Länge erscheinen.


Viel Platz für wichtige Entscheidungen

Monat für Monat bringt die NZBau die praxisrelevanten Entscheidungen aus dem privaten Baurecht und dem Vergaberecht – sorgfältig bearbeitet, mit Leitsätzen und Anmerkungen.


NZBau aktuell – schnell im Bild

Die Rubrik NZBau aktuell sorgt monatlich für den informativen Schnell-Überblick: mit Entscheidungsumschau, Pressemitteilungen, neuester Gesetzgebung, Beruf und Praxis, Veranstaltungshinweisen und -berichten sowie einer Vorschau auf kommende Beiträge.

Hinweise zur Veröffentlichungspraxis der NZBau

Die NZBau stellt hohe Qualitätsforderungen an ihre Veröffentlichungspraxis. Sie nimmt grundsätzlich keine Beiträge von Verfahrensbeteiligten an; Autoren werden um entsprechende ausdrückliche Bestätigung gebeten. Auch überwiegend mandatsbezogene Beiträge oder Auswertungen und Besprechungen von Dissertationen oder Parteigutachten veröffentlichen wir im Regelfall nicht. Sollte im besonderen Einzelfall eine Ausnahme als geboten erscheinen, wird die Beteiligung bzw. Herkunft offengelegt. Wir nehmen Beiträge ausschließlich mit der Zusicherung der Erstveröffentlichung an. Im Interesse des erleichterten elektronischen Zugriffs müssen Beiträge in der Überschrift den Gegenstand der Darstellung mit einem „Schlagwort“ kennzeichnen. Des Weiteren müssen sie am Ende eine als solche gekennzeichnete inhaltliche Zusammenfassung haben und sie sollen grundsätzlich nicht mehr als 40.000 Zeichen inklusive Leerzeichen und Fußnoten umfassen.

Die eingereichten Beiträge werden herausgeberseitig in einem offenen Peer-Review-Verfahren bewertet; eine Veröffentlichung setzt also immer ein positives Votum von Herausgebern und Schriftleitung voraus. Eine Liste zur Publikation angenommener Beiträge können Sie der NZBau-aktuell-Rubrik „Vorschau“ entnehmen.

Die seit dem 1.1.2022 geltende Redaktionsrichtlinie mit den Zitierweisen können Sie dem Beck'schen Zitierportal (abrufbar unter https://zitierportal.beck.de/) entnehmen.

 

NZBau-Schreibhinweise für Autoren

  • Eine Entscheidungsbesprechung darf zw. 15.000 bis 20.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten umfassen; bei einem Aufsatz sind es zw. 25.000 und 40.000 Zeichen.
  • Hauptüberschrift, Untertitel und Gliederungsüberschriften müssen aufgrund der Online-Verlinkung schlagwortartig gefasst sein (keine ganzen Sätze oder Fragen bilden!). Es sollten keine §§ in den Überschriften genannt sein.
  • Zudem benötigen wir nach der Hauptüberschrift einen kurzen Vortext ohne Fußnoten, der in zwei bis drei Sätzen zum Thema hinführt.
  • Folg. Gliederungsweise bitten wir zu beachten und einzuhalten:
    I. ... 1. ... a) ... aa) ... bb) ... b) ... 2. ... II. ... etc.
  • Erforderlich ist, dass der Beitrag u.a. die Gliederungspunkte "Einleitung" als ersten römischen Gliederungspunkt und "Fazit" oder "Zusammenfassung" als letzten röm. Gliederungspunkt erhält.
  • Kursivsetzung ist nur sehr restriktiv zum Zwecke der Hervorhebung im Fließtext zu verwenden; Fettdruck und Unterstreichungen sind zu unterlassen.
  • Die notwendige *-Fußnote (als voranstehende Fußnote, danach folgt die Fußnotenzählung ab 1), die an Ihren Namen (über der Hauptüberschrift) zu setzen ist, enthält Ihre Autorenangaben (*Der Autor ist...).
  • Schließlich verweisen wir insbes. hinsichtlich Literatur- und Rechtsprechungsfundstellen in den Fußnoten höflich auf die seit 2022 geltende Redaktionsrichtlinien im Beck'schen Zitierportal (abrufbar unter https://zitierportal.beck.de/).

Herausgeber

Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M.; Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs; Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler, Mag. rer. publ.; Vorsitzender der 2. VK Rheinland-Pfalz Hendrik Beiersdorf; Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Englert; Vors. Richter am OLG a. D. Wolfgang Jaeger; Vors. Richter am OLD a. D. Günther Jansen; Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Leinemann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt; Vors. Richter am OLG a. D. Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerd Motzke; Rechtsanwalt Dr. Marc Opitz; Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Prieß; Vors. Richter am OLG Dr. Tobias Rodemann; Richterin am BGH Dagmar Sacher; Vors. Richter am OLG a. D. Ulrich Schröder

Schriftleitung (V.i.S.d.P.):

Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M. (Vergaberecht), Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Haus Recht und Wirtschaft, 55099 Mainz, Telefon: (0 61 31) 39-2 56 72, Telefax: (0 61 31) 39-2 56 75, E-Mail: m.dreher@uni-mainz.de; Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs, (Privates Baurecht), Viersener Straße 16, 41061 Mönchengladbach, Telefon: (0 21 61) 8 11-6 01, Telefax: (0 21 61) 8 11-7 77, E-Mail: heiko.fuchs@kapellmann.de

Verlagsredaktion:

(Verantwortlich für den Textteil): Rechtsanwältin Elisabeth Jackisch, M. A. (Rechtsprechung), Rechtsanwältin Kerstin Korn (Aufsätze und Schlussredaktion), Rechtsanwalt Dr. Hans von Gehlen, Beethovenstr. 7b, 60325 Frankfurt a. M., Telefon: (0 69) 75 60 91-0, Telefax: (0 69) 75 60 91- 49. E-Mail: NZBau@Beck-Frankfurt.de

Manuskripte und andere Einsendungen:

Alle Einsendungen sind an die o. g. Adresse zu richten. Es besteht keine Haftung für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Sie können nur zurückgegeben werden, wenn Rückporto beigefügt ist. Die Annahme zur Veröffentlichung muss in Textform erfolgen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt die Autorin/der Autor dem Verlag C.H.Beck an ihrem/seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Das in § 38 Abs. 4 UrhG niedergelegte zwingende Zweitverwertungsrecht der Autorin/des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt.


Redaktionsrichtlinie C.H.Beck: Redaktionsrichtlinien und Werkabkürzungen sind im Zitierportal des Verlags C.H.Beck abrufbar: www.zitierportal.de


Urheber- und Verlagsrechte:

Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht, in Datenbanken aufgenommen, auf elektronischen Datenträgern gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch vervielfältigt, verbreitet oder verwertet werden. Der Verlag behält sich auch das Recht vor, das Werk für die automatisierte Analyse insbesondere zur Erkennung von Mustern, Trends und Korrelationen zu verwenden.

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