Das Mindestlohngesetz
hat nach rund 18 Monaten Geltungsdauer seine
Feuertaufe bestanden und wird zum 1.1.2017 erstmals erhöht. Die juristische
Praxis hat nun die Probleme verortet, die in der betrieblichen Praxis, jenseits
von politischen Generaldebatten, tatsächlich zu Rechtsproblemen führen. Deren
Anzahl ist groß, Zeit für eine aktuelle Kommentierung.
Die 2. Auflage des HK-MiLoG
bringt seine Darstellung in allen
Bereichen auf den neuesten Stand und justiert die Problemlagen anhand der
umfangreichen Rechtsprechung der Instanz-Gerichte wie des BAG nach. Die neu
geregelte Dokumentationspflicht wird anschaulich erläutert, die Ergebnisse von
Gesetzgebung und Rechtsprechung – so auch die BAG-Entscheidung zur
Anrechenbarkeit von Urlaubs- und Weihnachtsgeld – werden in eine
widerspruchfreie Systematik überführt. Die Neuauflage gibt der Praxis
Orientierung auch für noch ungelöste Streitfragen, die der Handkommentar präzise
benennt, z.B. im Zusammenhang mit
- Vergütung im Ehrenamt
- vergütungspflichtigen Praktika oder
- Pauschalierungen von Bereitschaftszeiten.
Hier zeigt das Autorenteam mit großer Kompetenz und klarem Blick auf die
betrieblichen Bedürfnisse angemessene Lösungen für die Zukunft auf.
Besonders praxisnah
Die relevanten Normen aus AEntG, AÜG, TVG,
SchwarzarbG sowie der einschlägigen Verordnungen werden einbezogen, die neu
festgelegte Mindestlohnhöhe ist berücksichtigt. So werden Arbeitnehmeranwälte,
Betriebsräte, Unternehmensjuristen, anwaltliche Berater und Personalmanager in
die Lage versetzt, nicht nur den Stand der rechtlichen Diskussion zu verfolgen,
sondern daraus auch die richtigen Schritte für die Durchsetzung des Mindestlohns
im Betriebsalltag abzuleiten.
Die Autoren sind Kenner der Materie
und wissen, wo Beratungsbedarf
besteht: Prof. Franz Josef Düwell, VRiBAG a.D.; Prof. Dr. Jens Schubert, ver.di
und Leuphana Universität Lüneburg; RiArbG Dr. Fabian Clemens; RA Dr. Volker
Dobmann; RA Micha Heilmann, Gewerkschaft NGG; Ass. jur. Kerstin Jerchel, ver.di;
VRiLAG Thomas Kloppenburg; Dr. Bernd Ramming, Hauptzollamt Rosenheim; RiBAG
Waldemar Reinfelder; RAin Martina Trümner, ver.di