Syndikusanwalt

Als Experten im Schnittpunkt von Recht und Wirtschaft spielen Syndikusanwältinnen und -anwälte eine entscheidende Rolle in Unternehmen aller Branchen. Sie erweisen sich als unverzichtbarer Berater und Problemlöser in einer Zeit, in der die alltäglichen Fragen zunehmend komplexer werden und Unternehmen mit einer Vielzahl von rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind. 

Doch was genau verbirgt sich hinter diesem vielseitigen Berufsbild? Welche Qualifikationen und Fähigkeiten sind erforderlich, um erfolgreich als Syndikusanwältin und Syndikusanwalt tätig zu sein? Und welche Karrieremöglichkeiten bieten sich angehenden Syndizi?

Auf dieser Seite findest du Antworten auf diese Fragen, Einblicke in die tägliche Arbeit eines Syndikus, mögliche Gehaltserwartungen und empfehlenswerte Literatur. Ganz gleich, ob du bereits als Syndikusanwältin oder Syndikusanwalt tätig bist, diesen Beruf ins Auge fasst oder einfach nur neugierig auf die Welt des Unternehmensrechts bist – hier bist du genau richtig!

 

Was ist ein Syndikusanwalt?

Eine Syndikusanwältin oder ein Syndikusanwalt, auch Unternehmensanwalt oder Inhouse Jurist genannt, ist ein Anwalt (mit Rechtsanwaltszulassung), der in einem nicht anwaltlichen Unternehmen tätig ist. Das heißt, er ist in keiner Kanzlei, sondern in einem Unternehmen angestellt, wo er juristische Tätigkeiten wahrnimmt und seinen Arbeitgeber juristisch berät.

Syndikusanwalt vs. Rechtsanwalt

Im Unterschied zu Anwälten, die ihre Mandanten vor Gericht vertreten und unabhängig von einzelnen Unternehmen arbeiten, ist eine Syndikusanwältin oder ein Syndikusanwalt direkt in die Geschäftsabläufe seines Arbeitgebers eingebunden. Sie vertreten die Interessen des Unternehmens in rechtlichen Angelegenheiten, erstellen Verträge, beraten bei Compliance-Fragen und unterstützen bei der Risikominimierung.

Ein weiterer Unterschied zu einem Rechtsanwalt ist, dass eine Syndikusanwältin oder ein Syndikusanwalt nur einen einzigen Mandanten – den Arbeitgeber hat. Weil sie in dem Unternehmen fest angestellt sind, müssen sie sich daher auch nicht um die Akquise neuer Mandanten kümmern.

Eine Gemeinsamkeit von Syndikusanwalt und Rechtsanwalt – übrigens im Gegensatz zu "normalen" Unternehmensjuristen – ist, dass sie in der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingetragen sein müssen. Gemäß §27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) muss eine Syndikusanwältin oder ein Syndikusanwalt auch eine Kanzlei unterhalten, d.h. einen Kanzleistandort festlegen, obwohl sie nur für den Arbeitgeber tätig sind. Da nicht jeder Syndikus nebenher Rechtsanwalt ist, gibt es viele sogenannte Wohnzimmerkanzleien – die Syndikusanwältin oder der Syndikusanwalt gibt dann den eigenen Wohnort als Kanzleistandort an, obwohl sie dort eigentlich keine Kanzlei betreiben.

 

Syndikus vs. Unternehmensjurist

Unternehmensjuristen und Syndikusanwälte haben viele Gemeinsamkeiten, meinen jedoch nicht dasselbe. Eine Gemeinsamkeit ist, dass sie beide als juristische Berater in Unternehmen tätig sind und dafür fundiertes juristisches Fachwissen benötigen. Beide Berufsgruppen beraten das Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten und unterstützen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der rechtlichen Stellung und den damit verbundenen Möglichkeiten. Während Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte Rechtsanwälte sind und die Option haben, neben ihrer Tätigkeit im Unternehmen auch als praktizierende Anwälte zu arbeiten und zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften, sind klassische Unternehmensjuristen in der Regel nicht als Rechtsanwälte zugelassen und haben diese Möglichkeit nicht.

Zusätzlich genießen Syndikusanwältinnen und -anwälte einige Freiheiten, da der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, bestimmte Freiräume für die Berufsausübung zu gewähren.

Der Beruf der Syndikusanwältin und des Syndikusanwalts erfreut sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere bei Frauen, die häufiger in einer Syndikusanstellung tätig sind als in einer eigenen Kanzlei oder in einer Anwaltskanzlei. Syndikusanwältinnen und -anwälte profitieren von geregelten Arbeitszeiten und einer besseren Work-Life-Balance im Vergleich zu vielen anderen Juristen.

 

Literaturtipps für Syndikusanwälte

Selbst für erfahrene Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte ist es wichtig, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und ihre Fachkenntnisse zu erweitern. Hier sind einige empfehlenswerte Literaturtipps, die sowohl Einsteigern als auch erfahrenen Syndikusanwältinnen und -anwälten helfen können, ihr juristisches Wissen zu vertiefen und ihre berufliche Expertise weiterzuentwickeln.

 

Welche Aufgaben hat ein Syndikusanwalt?

Syndikus Tätigkeitsbeschreibung

Eine Syndikusanwältin oder ein Syndikusanwalt übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens, in dem er oder sie angestellt ist, und ist dort in erster Linie als Allrounder für rechtliche Belange tätig. Dazu gehören unter anderem die Beratung und Vertretung des Unternehmens in rechtlichen Angelegenheiten, inklusive der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, der Teilnahme an Verhandlungen sowie der rechtlichen Begleitung von unternehmerischen Entscheidungen.

Ein zentraler Aspekt der Tätigkeit eines Syndikus ist das Vertragsrecht. Eine Syndikusanwältin oder ein Syndikusanwalt sind für die Erstellung und Prüfung von Verträgen zuständig, beispielsweise im Rahmen von Lieferverträgen, Dienstleistungsverträgen, Kooperationsvereinbarungen oder anderen Geschäftsabschlüssen. Dabei müssen sie die Interessen des Unternehmens bestmöglich vertreten und rechtliche Risiken minimieren.

 

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Des Weiteren spielt eine Syndikusanwältin oder ein Syndikusanwalt eine wichtige Rolle im Bereich Compliance und Risikomanagement. Sie überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Richtlinien, entwickeln Compliance-Programme, führen Schulungen für Mitarbeiter durch und klären diese rechtlich auf. Durch eine proaktive Risikoanalyse trägt der Syndikus dazu bei, potenzielle Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Außerdem hält er Management und Mitarbeiter über aktuelle rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden und klärt über rechtliche Fallstricke auf.

 

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Die konkreten Aufgaben und Tätigkeiten einer Syndikusanwältin oder eines Syndikusanwalts können je nach Branche, Unternehmensgröße und individuellen Anforderungen variieren. Wer in einem großen Konzern angestellt ist, hat als Syndikusanwältin oder Syndikusanwalt einen vielfältigen Berufsalltag, der sich oft nicht groß von dem in einer Kanzlei unterscheidet. Denn in großen Unternehmen sind die Rechtsabteilungen auf verschiedene Fachbereiche aufgeteilt und die einzelnen Syndikusanwältinnen und -anwälte auf einen bestimmten festgelegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Syndikus eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Rechtssicherheit und Compliance im Unternehmen einnimmt und maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung unternehmerischer Ziele beiträgt.

 

Relevante Rechtsgebiete

Für Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte relevante Rechtsgebiete können je nach Tätigkeitsfeld und Branche sowie je nach Bedürfnissen und Anforderungen des Arbeitgebers variieren. Oft entwickeln Syndikusanwältinnen und -anwälte im Laufe ihrer Karriere Fachkenntnisse in mehreren Rechtsgebieten, um den vielfältigen rechtlichen Herausforderungen in Unternehmen gerecht zu werden.

Die häufigsten Rechtsgebiete, die für Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte relevant sein können, sind:

 

  • Arbeitsrecht: Syndikusanwältinnen und -anwälte können mit arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Arbeitsverträgen, Kündigungen, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsstreitigkeiten betraut sein.
  • Gesellschaftsrecht: Das Gesellschaftsrecht umfasst rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Unternehmen sowie zur Vertretung des Unternehmens gegenüber Behörden und Geschäftspartnern.
  • Vertragsrecht: Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte können für die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen in verschiedenen Bereichen wie Lieferverträgen, Dienstleistungsverträgen und Kooperationsvereinbarungen zuständig sein.
  • Datenschutzrecht: In Zeiten zunehmender Digitalisierung wird das Datenschutzrecht immer wichtiger. Syndikusanwälte können Unternehmen in Fragen des Datenschutzes beraten und die Einhaltung relevanter Datenschutzgesetze sicherstellen.
  • Compliance und Risikomanagement: Syndikusanwälte sind oft für die Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen verantwortlich, um sicherzustellen, dass das Unternehmen geltende Gesetze und interne Richtlinien einhält. Dazu gehört auch die Identifizierung und Minimierung rechtlicher Risiken.
  • Wettbewerbsrecht: Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerbsumfeld und umfasst Kartellrecht, unlauteren Wettbewerb und Markenrecht.

Darf ein Syndikus vor Gericht auftreten?

Ja, ein Syndikusanwalt oder eine Syndikusanwältin dürfen das Unternehmen juristisch beraten und teils vor Gericht vertreten, sofern es kein zivilrechtliches oder arbeitsgerichtliches Verfahren ist oder es sich dabei um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Anwaltszwang handelt. Ein Syndikus darf außerdem den Arbeitgeber oder dessen Mitarbeiter auch nicht bei Straf- und Bußgeldverfahren vor Gericht vertreten.

 

Verdienst und Arbeitsbedingungen

Die Karriere als Syndikusanwältin oder Syndikusanwalt ist für alle interessant, die gerne selbstständig arbeiten und dennoch die Sicherheit einer Anstellung genießen möchten. Die Tätigkeit als Syndikus-Rechtsanwalt oder -Rechtsanwältin ist diesbezüglich ein guter Kompromiss. Deshalb erfreut sich der Beruf des Syndikus zunehmender Beliebtheit, zudem verbindet er spannende Tätigkeiten mit einer angemessenen Bezahlung und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als die klassische Tätigkeit als Rechtsanwalt. Im Gegensatz zur Großkanzlei, wo oft ein hoher Arbeitsdruck herrscht, ermöglicht die Tätigkeit als Syndikusanwältin oder Syndikusanwalt – natürlich abhängig vom Unternehmen – meist eine klarere Abgrenzung der Arbeitsbelastung.

Und das bei etwa gleicher Bezahlung: Die Gehälter in Unternehmen können für juristische Tätigkeiten auf hohem Niveau durchaus mit denen in Großkanzleien mithalten, vor allem bei Unternehmen in der Automobil- oder Telekommunikationsbranche. Zudem bieten die (Doppel-)Zulassung zum Syndikus-Rechtsanwalt und die Tätigkeit in der freien Wirtschaft vielversprechende Gehaltsperspektiven sowie eine gesicherte berufsständische Versorgungskasse. Genaue Angaben zur möglichen Gehaltserwartung lassen sich jedoch aufgrund der breiten Gehaltsspanne nicht machen, die sich u.a. durch Branche, Arbeitserfahrung, Unternehmensgröße und Aufgabenbereich der Anwältin bzw. des Anwalts ergibt. Die Einstiegsgehälter sind etwa oberhalb der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten zu erwarten, jedoch deutlich unterhalb der Einstiegsgehälter von Großkanzleien.

 

Voraussetzungen für die Arbeit als Syndikus

Es gibt keine spezifische Ausbildung als Syndikusanwältin oder Syndikusanwalt im herkömmlichen Sinne, aber die Arbeit als Syndikus erfordert ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium sowie das Bestehen der beiden juristischen Staatsexamina, um als vollständig qualifizierter Rechtsanwalt (Volljurist) zugelassen zu werden. Anschließend ist es möglich, sich auf Stellenangebote als Syndikusanwältin und Syndikusanwalt oder direkt bei Unternehmen zu bewerben, die juristische Mitarbeiter suchen.

Neben fundiertem juristischen Wissen sind für die Arbeit als Syndikusanwältin und Syndikusanwalt auch spezifische Branchenkenntnisse von Vorteil, je nach den Anforderungen des potenziellen Arbeitgebers. Dazu gehören auch ein gutes Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und die Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu kommunizieren.

 

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Neben der Abschlussnote spielen bei der Auswahl von Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälten die Identifikation mit dem Unternehmen und die Bereitschaft, sich mit neuen Rechtsgebieten vertraut zu machen, eine wichtige Rolle. Zusätzliche Einstellungskriterien können zum Beispiel Erfahrungen im Ausland, anderweitiges Engagement und Erfahrungen außerhalb des juristischen Studiums sein. Ein vielfältiger Lebenslauf und zusätzliche Qualifikationen können Bewerber für Unternehmen besonders interessant machen.

 

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Stand: Februar 2024

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