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Sehrbrock

Die "Aufsichtsleiter" für Versicherungsunternehmen in kritischen Solvabilitätssituationen

Eine Analyse der §§ 132-137 VAG im Kontext von Entwicklung und Systematik der Solvabilitätsaufsicht

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Taschenbuch. Softcover

2016

XXII, 358 S.

VVW GmbH. ISBN 978-3-89952-942-5

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 546 g

Produktbeschreibung

Seit dem 1. Januar 2016 gelten die neuen Solvabilitätsanforderungen nach Solvency II. Verschlechtert sich die Solvabilität des Versicherungsunternehmens oder wird die Solvabilitätskapital- bzw. die Mindestkapitalanforderung unterschritten, finden die neuen Regelungen der §§ 132 - 137 VAG Anwendung, die auch als „Aufsichtsleiter“ (supervisory ladder) bezeichnet werden. Die Rechtsfolgen reichen - je nachdem, in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen befindet - von der bloßen BaFin-Anzeige, der Erstellung und Umsetzung von Sanierungs- und Finanzierungsplänen bis hin zum Entzug der Geschäftserlaubnis.

Dieses Buch behandelt - bislang als einiges auf dem Markt - ausführlich die Tatbestandsvoraussetzungen, die Rechtsfolgen und die gesetzgeberischen Hintergründe der §§ 132 - 137 VAG. Darüber hinaus gibt der Verfasser einen Überblick über die Neuregelungen des Solvency II-Rechts (einschließlich des Lamfalussy-Verfahrens), stellt die Entwicklung des Solvency II-Projekts von den 90er Jahren bis zum Jahr 2016 sowie die Rechtsentwicklung des solvabilitätsbezogenen Versicherungsaufsichtsrechts seit der ersten Richtliniengeneration dar.

Das Buch wurde mit dem „Frankfurter Preis für Versicherungswissenschaften 2016“ ausgezeichnet und ist an Entscheidungsträger in der Versicherungswirtschaft und der Versicherungsaufsicht gerichtet, insbesondere an Personen, die mit der Berechnung und Überwachung der Solvabilität sowie der Gestaltung und Prüfung der diesbezüglichen Prozesse befasst sind. Da die Fristen für die Bewältigung der Solvabilitätskrisen kurz sind, Unterschreitungen von Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung vom Unternehmen veröffentlicht werden müssen und fehlerhafte oder verspätete Aufsichtsanzeigen bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten darstellen, ist jedes Unternehmen gut beraten, sich nicht erst im Krisenfall mit den rechtlichen Anforderungen der §§ 132 - 137 VAG auseinanderzusetzen.

+++ Die Neuerungen der BaFin-Auslegungsentscheidung „Unterdeckung der Solvabilitätskapitalanforderung oder der Mindestkapitalanforderung“ von 27. Juli 2016 sind im Buch berücksichtigt +++

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