Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Mikyska | Aufarbeitung von Systemunrecht in Europa – Verfassungsstaatliche Vergangenheitsbewältigung im Lichte der europäischen Integration | 1. Auflage | 2016 | 375 | beck-shop.de

Mikyska

Aufarbeitung von Systemunrecht in Europa – Verfassungsstaatliche Vergangenheitsbewältigung im Lichte der europäischen Integration

Eine exemplarische Analyse am Beispiel Deutschlands, Polens, Spaniens und der Unrechtsaufarbeitung durch den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag

lieferbar, ca. 7-10 Tage

139,80 €

Preisangaben inkl. MwSt. Abhängig von der Lieferadresse kann die MwSt. an der Kasse variieren. Weitere Informationen

Buch. Softcover

2016

616 S.

Verlag Dr. Kovac. ISBN 978-3-8300-9064-9

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 788 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Studien zur Rechtswissenschaft; 375

Produktbeschreibung

"Ich stehe heute vor Ihnen als Präsident des Staates Israel, der Heimstätte des jüdischen Volkes. Und während es mein Herz zerreißt, wenn ich an die Gräueltaten der Vergangenheit denke, blicken meine Augen in die gemeinsame Zukunft einer Welt von jungen Menschen, in der es keinen Platz für Hass gibt. Eine Welt, in der die Worte ‚Krieg’ und ‚Antisemitismus’ nicht mehr existieren. […]"

Mit diesen eindrucksvollen Worten begann der israelische Staatspräsident Shimon Peres am 27. Januar 2010 seine Rede vor dem deutschen Bundestag. Haben die furchtbaren und unglaublichen Zahlen, die in seinem Vortrag genannt werden in großem Maße Bestürzung und Trauer bei den Zuhörern im Bundestag und den Lesern seiner Worte hervorgerufen, so zeigen sie doch vor allem eines: Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist schmerzvoll und langwierig. Es handelt sich nicht um einen Prozess, der innerhalb eines abgrenzbaren Zeitraums abgeschlossen werden kann. Vielmehr sind die Auswirkungen von vergangenem staatlichem Unrecht oftmals jahrzehntelang spürbar. Das 20. Jahrhundert hat gezeigt, dass die Gewalt, die im staatlichen Machtmonopol gebündelt liegt, in vielen Fällen noch nicht einmal im Inneren dauerhaft domestiziert werden kann. Vielmehr duldet und unterstützt der Staat in bestimmten Ausnahmesituationen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder ordnet sie gar selbst an. Die Aufarbeitung dieses Unrechts ist jedoch ein Gesichtspunkt, der nach Regierungswechseln aufgrund tief verwurzelter Wahrnehmungsgewohnheiten oftmals lediglich als „Verfallsform hoher Politik“ gedeutet wird. So bleibt staatliche Kriminalität, selbst in der Form tausendfachen Mordes strafrechtlich in vielen Fällen ungesühnt. Paradox erscheint da auf den ersten Blick das Selbstverständnis eines Rechtsstaates, die Möglichkeit ins Kalkül zu ziehen, sich selbst nicht rechtmäßig zu verhalten. So akzeptieren Hoheitsträger von Staaten, die nicht auf rechtsstaatlichem Gedankengut beruhen, gerade keine Bindung an eine verfassungsrechtliche Ordnung im weiteren Sinne. Daraus resultieren letztlich die Schwierigkeiten für den post-diktatorischen Verfassungsstaat, Unrechtshandlungen aufzuarbeiten, die nicht auf der Grundlage freiheitlich-demokratisch legitimierter Staatsordnungen entstanden sind. In Europa haben sich – insbesondere seit dem Zusammenbruch der ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas verschiedenartige Erinnerungskulturen und Konzeptionen zur Auseinandersetzung mit der eigenen Unrechtsvergangenheit herausgebildet. Bedingt durch das Ende des Kalten Krieges und die politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa sind in den Jahren nach 1989 massive Probleme im Hinblick auf die Aufarbeitung der Vergangenheit zutage getreten. Nach den politischen Umbrüchen von 1989 begannen die mittelost- und südosteuropäischen Staaten in ganz unterschiedlicher Form über den Umgang mit der eigenen Vergangenheit zu debattieren. So rückten Aspekte wie die „Entkommunisierung“ und „Lustration“, aber auch die nationalsozialistische und sowjetische Okkupationsgeschichte in den Mittelpunkt des Interesses. Begünstigt wurden die differenzierten Wahrnehmungsformen in Bezug auf die Unrechtsvergangenheit in den einzelnen Staaten auch durch die Erweiterungen der Europäischen Union (EU) in den Jahren 2004 und 2007.

Im Gegensatz dazu hat die Auseinandersetzung mit vor-rechtsstaatlichem Unrecht in vielen Ländern Westeuropas bereits Jahrzehnte früher begonnen. Die angewandten Methoden zum Umgang mit der Vergangenheit innerhalb der jungen Rechtsstaaten unterscheiden sich dabei in nicht unwesentlichem Maße. Gerade die jungen post-sozialistischen Staaten demonstrieren Uneinigkeit darüber, auf welche Weise in juristischer und moralischer Hinsicht mit den früheren Unrechtssystemen umzugehen ist. Gleichwohl sind auch die vermeintlich „alten“ Mitgliedstaaten der EU gehalten, ihren Umgang mit der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit kritisch zu reflektieren. Denn im Gegensatz zu den Staaten des ehemaligen Ostblocks hat die Auseinandersetzung mit vor-rechtsstaatlichem Unrecht in vielen Ländern Westeuropas bereits Jahrzehnte vorher begonnen. Aus diesen Gründen differiert das Instrumentarium zur Aufarbeitung der Unrechtsvergangenheit in den europäischen Verfassungsstaaten erheblich. Die mittel- und osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten haben eine andere Beziehung zu ihrer jeweiligen nationalen Vergangenheit entwickelt als ihre westlichen Nachbarn. Diese Gemengelage hat zur Folge, dass jeder Rechtsstaat die maßgeblichen Komponenten für eine erfolgreiche Vergangenheitsbewältigung unterschiedlich auslegt und gewichtet, was letztlich eine Zersplitterung der Aufarbeitungskonzepte nach sich gezogen hat.

Topseller & Empfehlungen für Sie

Ihre zuletzt angesehenen Produkte

Autorinnen/Autoren

  • Rezensionen

    Dieses Set enthält folgende Produkte:
      Auch in folgendem Set erhältlich:
      • nach oben

        Ihre Daten werden geladen ...