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Jachmann-Michel

Set • Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte - Neues ab 2020 (1. Auflage 2021) & Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte (2. Auflage 2020)

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Fachbuch

Buch. Softcover

Boorberg. ISBN 978-3-415-07024-0

Produktbeschreibung

Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte (2. Auflage 2020)

Neuere Entwicklungen der Rechtsprechung zur Abgeltungsteuer

Vor allem über die Konturen, die das Regelungssystem der Abgeltungsteuer durch die Rechtsprechung bis zum 1.1.2020 gewonnen hat, informiert die Broschüre. In der 2. Auflage stellt die Autorin das materielle Recht der Besteuerung der Kapitaleinkünfte systematisch dar und ergänzt es durch einen Überblick über das Kapitalertragsteuer-Abzugsverfahren. Berücksichtigt werden auch die Besonderheiten bei Betrieben gewerblicher Art. Am Ende stehen ein Plädoyer für die Beibehaltung der Abgeltungsteuer und ein Ausblick auf die Zukunft der Besteuerung der Kapitaleinkünfte.



Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte - Neues ab 2020

Das Buch informiert über Neuerungen, die die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen seit 1.1.2020 erfahren hat. Es schließt an die Broschüre »Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte«, 2. Auflage, Stand 1.1.2020, an.

Im Fokus der Rechtsprechung zu den laufenden Kapitalerträgen standen § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Zentral war die Fortführung der Rechtsprechung zur umfassenden Steuerbarkeit auch von Substanzverlusten im Rahmen des § 20 Abs. 2 EStG. Wesentliche Judikate beschäftigen sich mit der Einkünfteerzielungsabsicht und der Verrechnung von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften sowie der Schätzung von Kapitalanlagen.

Von wesentlicher praktischer Relevanz sind Entscheidungen zur Abgeltungswirkung sowie zu Ausnahmen von der Abgeltungsteuer bei der Darlehensgewährung durch eine nahestehendestehende Person (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG), der Antragsveranlagung (§ 32d Abs. 4 EStG) sowie der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG). Aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung zu Cum/Ex-Geschäften und Cum/Cum-Geschäften haben die Diskussion um den KapESt-Abzug befeuert. Spannende weitere Entscheidungen stehen an. Zur Rechtsprechung des BFH hat der Gesetzgeber z.T. konträre Wege eingeschlagen. Das Jahressteuergesetz 2020 betrifft auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

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