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Langen / Berger / Dauner-Lieb

Kommentar zum Bauvertragsrecht

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Fachbuch

Buch. Hardcover

2. Auflage 2022. 2021

900 S.

Werner Verlag. ISBN 978-3-8041-5312-7

Format (B x L): 18 x 24,7 cm

Gewicht: 1516 g

Produktbeschreibung

Der Kommentar erläutert die werkvertraglichen Regelungen der §§ 631 ff. BGB, vor allem auch die seit dem 01.01.2018 geltenden Vorschriften zum neuen Bauvertragsrecht. Die Autoren geben Hinweise für die Umsetzung der Vorschriften in der Praxis und stellen die Bezüge zum VOB/B-Vertrag her. Dabei berücksichtigen sie erste Erfahrungen mit dem neuen Recht im Baualltag. Schließlich schaffen sie einen Überblick über die bisher ergangene umfangreiche Literatur, beziehen Stellung und geben Orientierung.

Die wichtigsten Themen im Überblick:

- Abschlagszahlungen

- Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund

- Definition des Bauvertrages

- einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers bzgl. geänderter und zusätzlicher Leistungen

- Vergütungsanpassung bei entsprechenden Anordnungen des Bestellers

- Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme durch den Besteller

- Schriftform der Kündigung

- Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag

- Verbraucherbauvertrag

- Sonderregeln für den Bauträgervertrag

Die Herausgeber:
Prof. Dr. Werner Langen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mönchengladbach, Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der Universität zu Köln; Dr. Andreas Berger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mönchengladbach; Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung, Direktorin des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Direktorin des Instituts für Gesellschaftsrecht, Richterin am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen.

Aus der Presse:
»…Der Kommentar von Langen/Berger/Dauner-Lieb ist ein Werk, das durch seine umfassenden Erläuterungen, seine sorgfältig begründeten Ansichten und durch zahlreiche Praxistipps zum neuen Bauvertragsrecht überzeugt.«
VRiKG Björn Retzlaff, Berlin, in BauR 2018, 466

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