Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Weiß | Entwicklung des Flurbereinigungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen 6 Jahrzehnten | 1. Auflage | 2009 | Band 18 | beck-shop.de

Weiß

Entwicklung des Flurbereinigungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen 6 Jahrzehnten

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Kommentar

Buch. Softcover

2009

224 S.

Agricola-Verlag. ISBN 978-3-920009-05-6

Produktbeschreibung

Das Flurbereinigungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (FlurbG) vom 14. Juli 1953 ist am 1. Januar 1954 in Kraft getreten und entfaltet seine Wirkungen bis heute. Es setzte unter Beachtung gewisser Überleitungsregelungen für damals laufende Maßnahmen das bis dahin geltende Reichsumlegungsrecht (RUG v. 26.06.1936 u. RUO v. 16.06.1937) außer Kraft. Dieses Reichsumlegungsrecht war in seinen Grundstrukturen bereits vor dem Jahre 1930 konzipiert und ins Abstimmungsverfahren zwischen dem Reich und seinen Ländern eingestellt.


In den Jahren von 1954 bis 1976 sind insgesamt nur 7 Einzelvorschriften des FlurbG geändert worden (in chronologischer Reihenfolge die §§ 58; 115; 154; 123; 139; 117 und 147). Dieses verdeutlicht die Qualität der Arbeit der eigentlichen Gesetzesväter (MinRat im BMJ von Spreckelsen; MinRat imBMLSteuer).


Im Jahre 1976 erfolgte aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, unter denen die verschiedenen Flurbereinigungsaufgaben bewältigt werden mussten, eine grundlegende Straffung der Struktur des FlurbG. Es blieb (unter der ministeriellen Federführung des BML mit MinDirig. Dr. Quadflieg und MinRat Läpple) bis heute die einzige Novelle zum FlurbG.


In den nachfolgenden über 30 Jahren wurden wieder vielfältige Anpassungen an andere Gesetzeswerke erforderlich; das gilt insbesondere in redaktioneller Hinsicht. Die 12 verschiedenen Gesetzesänderungen sollen diesbezüglich jedoch nicht im Detail bewertet werden (sie umfassen in chronologischer Reihenfolge die §§ 37;108;44; 43;21 u.86 u.a.;140;12; 70;139;112 u.113;140; 28; 119).


Die jeweilige Entstehungsgeschichte aller vorstehend genannten Änderungen des FlurbG in formeller und materieller Hinsicht zu dokumentieren, ist hier das Anliegen des Verfassers, denn man sollte im Zweifelsfall wissen, in welchem Kontext welcheVorschrift entstanden ist, bzw. verändert wurde. Die umfassende Novelle des FlurbG aus dem Jahre 1976 wurde dabei nur äußerst zurückhaltend dargestellt, da diesbezüglich bereits umfängliche Arbeiten vorliegen. Es sollte auch keine Konkurrenzschrift zum vorliegenden Standardkommentar des FlurbG entstehen, wohl eine sinnvolle Ergänzung zur Entwicklungsgeschichte des Gesetzes.

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