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"Systematisch und anhand vieler anschaulicher Beispiele beantwortet das „Praxishandbuch Familienrecht" alle Rechtsfragen zu familienrechtlichen Verfahren, einschließlich der Steuer-, Verfahrens- und kosten- rechtlichen Aspekte.(...)"
in: ISUV- Report 121/09, zur 1. Auflage 2011
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Expertenstimme von Cornelia C. Mengus, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Simon, Evers & Dr. Klimsch, Freiburg zur zur 21. Auflage 2011
Mit der 21. Ergänzungslieferung ist nun auch das materielle Eherecht, Eheschließungsrecht in Teil A anhand des FamFG überarbeitet und mit aktueller Rechtsprechung versehen worden. Desweiteren wurde das zuletzt im Dezember 2010 geänderte Personenstandsgesetz mit seinen für das Eheschließungsrecht relevanten Änderungen gleichsam berücksichtigt. Teil F – Ehescheidung und Eheaufhebung – enthält nun die Auswirkungen des neuen FamFG in den Bereichen „Getrenntleben“ und „Ehescheidung“. Der Autor hat hierbei einen besonderen Focus auf die erforderlichen Formalien der Antragsschrift gem. § 133 FamFG gelegt. In Abschnitt 5 von Teil F sind Musteranträge zum Scheidungsrecht veröffentlicht, die eine hilfreiche Vorlage darstellen. Das internationale Familienrecht wurde vollständig überarbeitet. Die Überarbeitung enthält neben Ausführungen zur Zuständigkeit in Kindschaftssachen auch zu dem in der Praxis häufig vorkommen-den Anerkennungsverfahren ausländischer Entscheidungen. Wie gewohnt, wurden der Anhang zu den Teilen H und I (Düsseldorfer Tabellen) aktualisiert. Das Sachregister ist gleichsam mit der 21. Ergänzungslieferung auf dem neuesten Stand. Das Praxishandbuch bleibt damit ein unverzichtbares Nachschlagewerk für den familienrechtlich tätigen Rechtsanwalt!
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"(...) Zusammenfassend handelt es sich bei dem „Praxishandbuch Familienrecht" um eine wertvolle Arbeitshilfe insbesondere für Juristen, die noch nicht über vertiefte familienrechtliche Kenntnisse verfugen. Gerade aufgrund der zahlreichen Hinweise, Tipps und Musterformulare handelt es sich bei dem Handbuch um eine wertvolle Arbeitshilfe für den Praktiker."
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Tanja Langhtim, in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 3/ 2011, zur 20. Auflage 2010
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Expertenstimme von Cornelia C. Mengus, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Simon, Evers & Dr. Klimsch, zur 20. Auflage 2010:
"Die 20. Ergänzungslieferung berücksichtigt in den wichtigsten Bereichen nunmehr abschließend die umfangreichen Änderungen im Familienrecht.
So wurde im Güter- und Vermögensrecht – Teil B des Handbuchs – die zum 1.9.2009 in Kraft getretene Reform, wie die Einführung des negativen Anfangs- und Endvermögens, die Stichtagsänderung, die Neuregelung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs usw., vollständig und in gewohnt praxisnaher Art umgesetzt.
Teil E – Sorge- und Umgangsrecht – zeigt sich durch den Autorenwechsel in gestraffter und auf das Wesentliche in diesem Bereich beschränkter Art und Weise. Die durch Fettdruck hervorgehobenen Stichworte erleichtern dem Nutzer das Auffinden der jeweiligen Themenbereiche. Die „Hinweise für die Praxis“ liefern hilfreiche Tipps für die Bearbeitung des familienrechtlichen Mandats.
Teil L – Sozialleistungen und Unterhalt – wurde aufgrund der zahlreichen sozialgesetzlichen Änderungen aktualisiert.
Die 20. Ergänzungslieferung bietet damit dem Nutzer ein Praxishandbuch für Familienrecht auf dem neusten Stand!"
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Expertenstimme von Cornelia C. Mengus, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Lenßen & Partner Rechtsanwälte, zur 19. Auflage 2010:
"Die 19. Ergänzungslieferung des Praxishandbuches besticht nicht nur aufgrund der optischen Veränderung durch den motivierenden neuen grünen Leinenordner, sondern auch durch seine Aktualität.
Der Teil über den Versorgungsausgleich, der in der Vergangenheit einige Neuerungen erfahren hat, wurde vollständig an die neue Gesetzeslage angepasst. Praxisfreundlich sind hier vor allem wieder die Tenorbeispiele. Die Reform auf dem Gebiet von Ehewohnung und Hausrat durch u.a. Abschaffung der HausratsVO wurde durch die vollständige Neubearbeitung des Teils D verständlich und nachvollziehbar umgesetzt.
Teil C des Handbuches wurde gleichsam aufgrund des FamFGs und der damit verbundenen Zuständigkeit des Familiengerichtes für vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche außerhalb des Güterrecht auf den neuesten Stand gebracht.
Das Praxishandbuch ist und bleibt ein unverzichtbarer Bestand in der Bibliothek eines jeden Juristen, der im familienrechtlichen Bereich tätig ist."
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Expertenstimme von Cornelia C. Mengus, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Lenßen & Partner Rechtsanwälte, zur 18. Auflage 2010:
"Die 18. EL bringt dieses praxisgerechte Handbuch in den beiden wichtigen Bereichen Steuerrecht (Teil S) und Einkommensermittlung (Teil G) auf den aktuellen Stand. Die Gesetzesänderungen im Bereich des Steuerrechts wie auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Unterhaltsansprüchen nach §§ 1570 ff BGB wurden mit praxisnahen Beispielen und Erläuterungen eingearbeitet. Die Angaben von entsprechenden Fundstellen erleichtern dem Nutzer dieses Handbuchs die Bearbeitung des familienrechtlichen Mandats. Das aktualisierte Sachregister rundet die Ergänzungslieferung ab."
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Expertenstimme von Cornelia C. Mengus, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Lenßen & Partner Rechtsanwälte, zur 17. Auflage 2009:
"Die 17. EL enthält u.a. - wie bereits angekündigt - das völlig neue Verfahrensrecht in Familiensachen, welches aufgrund der FGG-Reform zum 1.9.2009 in Kraft getreten ist. Teil O des Handbuches wurde dementsprechend vollständig neu bearbeitet. Beachtlich ist hierbei, dass trotz der äußerst umfangreichen Änderungen durch die FGG-Reform dieser Teil nach wie vor übersichtlich sowie kurz und prägnant geblieben ist. Auch Teil I - Kindesunterhalt - hat eine umfassende Überarbeitung erfahren. U.a. die neue Rangfolge, die Anrechnung des Kindergelds wie auch die Einführung des Mindestunterhalts haben erhebliche Veränderungen bei der Berechnung des Kindesunterhalts mit sich gebracht. Praxisnahe Beispiele erleichtern die familienrechtliche Arbeit des Rechtsanwalts sehr."
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Expertenmeinung von Cornelia C. Mengus, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Lenßen & Partner, zur 16. Auflage 2009:
"Auch wenn die 16. EZ nicht wie geplant bereits Ende des Jahres 2008 erschien, so besticht sie doch erneut durch ihre Aktualität. Sie enthält nicht nur die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Düsseldorfer Tabelle, sondern hat diese auch bei vielen Rechenbeispielen sowie Sonderfragen zum Unterhaltsrecht bereits in gewohnter übersichtlicher und verständlicher Art eingearbeitet.
Dies ist für die familienrechtliche – insbesondere unterhaltsrechtliche – Bearbeitung von Mandaten unverzichtbar.
Teil T – Vertragsgestaltung – wurde gleichsam anhand der aktuellen BGH-Rechtsprechung überarbeitet und aktualisiert. Die Musterformulierungen sind in gewohnter Weise für die vertragliche Praxis nahezu unabdingbar.
Selbstverständlich wurde auch Teil Q – das Abstammungsrecht – aufgrund der beiden wichtigen neuen Gesetze hierzu überarbeitet und mit aktueller Rechtsprechung versehen.
Auf die 17. EZ, die insbesondere das ab dem 1.9.2009 in Kraft tretende neue Familienverfahrensrecht beinhalten wird, kann man sich freuen!"
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„(...) Das Praxishandbuch des Beck Verlages ist ein Kompendium, in dem alle Rechtsfragen von Praktikern für Praktiker aufgegriffen werden, die sich in einem familienrechtlichen Verfahren stellen können. Das Handbuch wird ständig auf dem neuesten Stand der Rechtspraxis gehalten.“
In: ISUV-Report 1/2004, zur 7. Ergänzungslieferung
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„(...) Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich da Praxishandbuch als ebenso aktueller wie auch praxisnaher, kompetenter und verlässlicher Ratgeber in der alltäglichen Arbeit für den anwaltlichen, notariellen und richterlichen Praktiker bestens bewährt hat.“
In: ZFE, 9/ 2003, zur 8. Ergänzungslieferung
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„(...) Wer das Grundwerk hat, sollte die Ergänzung annehmen. Wer es noch nicht hat, aber mit der umfangreichen Materie des Familienrechts arbeitet, sollte sich das Grundwerk zulegen.“
Dieter Bobenhausen, in: Rechtspflegerblatt 05/02, zur 5. Ergänzungslieferung
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"(...) Die Konzeption des "Praxishandbuchs Familienrecht", zu dem jetzt die dritte Ergänzung vorliegt, hat vom Anbeginn an überzeugt (vgl. etwa Wever, FamRZ 2000, S. 1557 f.). Ist neben anderem schon die Mischung von Loseblattsammlung und gebundenem Werk in höchstem Maße benutzerfreundlich, ermöglicht die wohltuende Selbstbescheidung der Bearbeiter beim Inhalt auf sorgfältigen Problemanriss und Lösung ohne ein "Herabsteigen zu den Müttern" eine schnelle und zuverlässige Information, häufig ergänzt um praktische Tipps und hilfreiche Formulierungen für die praktische Umsetzung. Wer tiefer einsteigen will, um etwa Entwicklungen zu einzelnen Problemstellungen nachzuvollziehen, findet Nachweise auf einschlägige Literatur und Rechtsprechung. Die Gesamtinhaltsübersicht, das Stichwortverzeichnis sowie die ausführlichen Inhaltsangaben zu den einzelnen Hauptteilen erleichtern die Orientierung - ein weiterer Vorzug des Werkes. (...) Das Praxishandbuch Familienrecht erfüllt schnellen Informationsbedarf und das zuverlässig."
Dr. Rudolf Schröder, in: FPR 04/2001
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"(...) Das Werk ist von Praktikern für die Praxis geschaffen und hat sich inzwischen bewährt. Wie bereits aus der oben beschriebenen Gliederung ersichtlich, wird das Familienrecht umfassend behandelt. Es ist übersichtlich gegliedert. Für viele der in einem Kapitel abgehandelten Probleme gibt es sonst kaum eine so vollständig zusammengefasste Darstellung. Das gilt auch für das von Rechtsanwalt Dr. Wendt als neuem Mitautor bearbeitete neue Kapitel U Namensrecht. Die Kommentierung ist verständlich und an den in der Praxis relevanten Problemen orientiert ohne dass deshalb die Auseinadersetzung mit der Theorie zu kurz kommt."
Dieter Bobenhausen, in: Rechtspflegerblatt 1/2002