Detailsuche

Das Referenzwerk für alle Prozessbeteiligten.

Strafgesetzbuch: StGB | Fischer | Buch (Cover)

Strafgesetzbuch: StGB

und Nebengesetze

Kommentar 
60. Auflage 2013. Buch. LXI, 2641 S. In Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-63675-2
Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm
Gewicht: 1317 g

Zur Ersten Juristischen Staatsprüfung in Bremen und Hamburg zugelassen.
Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in allen Bundesländern zugelassen.

Das Werk ist Teil der Reihe:

Nachauflage:

Erschienen: 2013
sofort lieferbar!

82,00 € inkl. MwSt.
 

Der Fischer, StGB: Damit Ihr Strafrecht-Wissen nicht verjährt.

 

 

Das Referenzwerk für alle Beteiligten im Strafprozess

Konkurrenzlos aktuell und zuverlässig, umfassend, pragmatisch und dezidiert – das ist der neue »Fischer, StGB«. Der ehemals als „Tröndle“ bekannt gewordene Standardkommentar zum Strafgesetzbuch. Er bietet dem Strafrechtspraktiker alles, was er für seine tägliche Arbeit braucht. Der StGB-Kommentar erscheint jährlich neu.

 

Fischer, Strafgesetzbuch - die 60. Auflage

bringt die StGB-Kommentierung auf den Stand Ende 2012.

Eingearbeitet ist u.a.

  • das 45. Strafrechtsänderungsgesetz mit umfangreichen Änderungen der §§ 325 ff. StGB zu den Straftaten gegen die Umwelt
  • das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht mit einer Änderung des § 353b StGB
  • das am 1. März 2013 in Kraft tretende Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung mit der Regelung zur Teilnahme des Verwarnten an einem sozialen Trainingskurs gemäß § 59a Abs.2 Nr. 5 StGB
  • das Gesetzesvorhaben zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidbeihilfe
  • die Entscheidung des BVerfG vom 27.3.2012 zur Verfassungswidrigkeit des § 67 Abs. 4 StGB (Maßregelvollzug).

Hinzu kommen mehr als 500 neue Entscheidungen der vergangenen zwölf Monate, darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen.

 

Zum Autor des StGB-Kommentars

Dr. Thomas Fischer ist Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Würzburg.

 
Erläutert von link iconProf. Dr. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof. Begründet von link iconOtto Schwarz. In der 23. bis 37. Auflage bearbeitet von link iconEduard Dreher und in der 38. bis 49. Auflage bearbeitet von link iconHerbert Tröndle