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Autoren
Assessor Arne Martin Buscher ist als Referent in der Grundsatzabteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn tätig. In dieser Funktion hat er die geltenden Vergütungsregelungen auf internationa-ler und nationaler Ebene maßgeblich mitentwickelt. Bei der BaFin ist Herr Buscher nunmehr für die Entwicklung und Umsetzung internationaler und nati-onaler Standards zur Restrukturierung von Instituten zuständig. Er ist Ver-fasser mehrerer Publikationen rund um das Thema Vergütungsvorschriften.
Dipl.-Mathematiker Dr. Ralf Hannemann leitet als Direktor beim Bundesver-band Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, den Bereich »Risikomanagement und Controlling«. Er ist u. a. Gründungsmitglied im MaRisk-Fachgremium von BaFin und Deutscher Bundesbank. Zuvor war Herr Dr. Hannemann als Firmenkun-denbetreuer in einer Genossenschaftsbank und als Produktmanager für Unter-nehmenssteuerung in einem Finanzdienstleistungsunternehmen der Sparkassen-organisation tätig. Er ist Autor der Kommentare zu den MaK und den MaRisk sowie verschiedener Fachpublikationen.
Assessorin Astrid Wagner ist als Abteilungsdirektorin im Bereich »Recht und Steuern« beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, tätig. Sie befasst sich dort mit den Themen Arbeitsrecht, Personal- und Tarifpoli-tik sowie Datenschutzrecht. Zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit war Frau Wagner Syndikus im Bereich Recht einer großen Landesbank. Sie ist Verfasse-rin einer vom VÖB herausgegebenen Publikation zum Thema Vergütungsverord-nung.
Rechtsanwalt Thomas Weigl ist in der Abteilung Recht und Personal bei der KfW IPEX-Bank GmbH für Bankaufsichtsrecht verantwortlich. Zuvor war er als Referent bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in verschiedenen Funktionen tätig und hat u. a. an mehreren Novellierungen des Kreditwesengesetzes maßgeblich mitgewirkt. Zu Beginn seiner beruflichen Tä-tigkeit war Herr Weigl Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich orien-tierten Sozietät mit den Schwerpunkten Bank- und Gesellschaftsrecht. Er ist Autor des Kommentars zu den MaRisk.
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