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Brohm

Die "Mitteilungen" der Kommission im Europäischen Verwaltungs- und Wirtschaftsraum

Typologie, Rechtsnatur und Bindungswirkung für die Behörden der Mitgliedstaaten

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Fachbuch

Buch. Softcover

1. Auflage 2012. 2011

216 S.

Nomos. ISBN 978-3-8329-6968-4

Gewicht: 332 g

Produktbeschreibung

Der Autor untersucht die dem soft law zuzuordnenden Kommissionsmitteilungen. Neben rechtssetzungsbezogenen Mitteilungen, die dem interinstitutionellen Dialog und der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen, werden dabei rechtsinterpretierende Mitteilungen als „vollzugsbezogene Empfehlungen“ i.S.v. Art. 288 AEUV unterschieden.

Mit letzteren will die Kommission – deutschen Verwaltungsvorschriften ähnlich – u.a. einen einheitlichen Vollzug europäischer Rechtsregeln durch die Mitgliedstaaten sicherstellen. Im Sinne einer normativen „Vollzugsermächtigungslehre“ werden insoweit anhand der jeweiligen Verteilung der Vollzugskompetenzen zwischen der nationalen und europäischen Ebene und über die Pflicht zur Unionstreue für den indirekten Unionsrechtsvollzug und für die Bereiche des Kooperations- und Verbundverwaltungsrechts abgestufte Berücksichtigungs- und Befolgungspflichten begründet, die es erlauben, die Mitteilungen widerspruchsfrei in das System der übrigen Handlungsformen einzuordnen.

Die besondere Funktion und Eignung von Mitteilungen als Instrument der flexiblen Verbundsteuerung wird schließlich beispielhaft für das Telekommunikationsrecht, das Kartellrecht und das Beihilferecht dargestellt.

Informationen zur Reihe:

Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Burgi, Universität Bochum

In der Schriftenreihe erscheinen ausgewählte Monographien zum deutschen und europäischen Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere Dissertationen, Forschungsberichte und Rechtsgutachten. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Vergaberecht, das gleichermaßen Bezüge zum Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie zum Bürgerlichen Recht aufweist. Die Arbeiten in der Reihe zeichnen sich durch Problembewusstsein und Aktualität in der Themenwahl aus. Rechtswissen­schaftlicher Tiefgang soll sich mit kritisch-offenem Blick auf die betroffenen Realbereiche verbinden.

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