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Widmann / Mayer

Umwandlungsrecht • ohne Aktualisierungsservice

Kommentar

Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz

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Kommentar

Loseblatt. In 9 Ordnern

Loseblattwerk mit 209. Aktualisierung. 2023

Rund 20450 S.

Stollfuß. ISBN 978-3-08-258150-6

Stand: November 2023

Das Werk ist Teil der Reihe: Stollfuß Kommentare

Produktbeschreibung

Alle Kommentierungen in einem Werk

Das Werk ist ganz auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Zahlreiche Beispiele und Mustersätze erschließen die komplexe Materie und unterstützen die Beratungs- und Gestaltungspraxis. So werden auch Spezialthemen wie Einbringung, Realteilung, Grunderwerbsteuer, Spruchverfahren und Umwandlungssteuerrecht ausführlich dargestellt und steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragen rund um die Unternehmensumstrukturierungen beantwortet.

Das Werk von Widmann und Mayer kommentiert folgende Gesetze:

  • UmwG und UmwStG
  • Erlass zum Umwandlungssteuergesetz
  • USt und GrESt
  • Spruchverfahrensgesetz
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE)Einbringung und Realteilung
  • Mitbestimmung bei Umwandlungen
  • Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht vieler ausländischer Staaten

Der Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) Kommentar ist Bestandteil folgender Fachportale:

  • Stollfuß Steuerrecht Premium
  • Stollfuß Grüne Reihe Online
  • juris Steuerrecht Premium

Aktuelle Themen in Widmann und Mayers Kommentar zum Umwandlungsrecht

  • Mustersatz zum SqueezeOut
  • AmtshilfeRLUmsG
  • Streubesitzdividendengesetz
  • Grenzüberschreitender Formwechsel und EuGHVALE

Der Kommentar von Widmann und Mayer zum Umwandlungsrecht im online- und Printabo

Folgende Inhalte sind im Print- und Online-Abo enthalten:

  • Widmann / Mayer Umwandlungsrecht Kommentar mit Online-Zugang: Zugriff auf alle Inhalte und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
  • Widmann / Bauschatz, 360° UmwStG eKommentar Unser moderner Online-Kommentar mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem Umwandlungsrecht Kommentar (Widmann|Mayer).
  • eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
Aktuell in der 209. Aktualisierung (November 2023) u.a.

Die 209. Aktualisierungslieferung enthält zunächst wieder einen Umwandlungsrecht aktuell-Beitrag von Dr. Oliver Vossius (Notar, München) mit neuesten Rechtsentwicklungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht vor. Anlässlich des kurz bevorstehenden Inkrafttretens des MoPeG zum 1.1.2024 liefert er zum Gesellschaftsrecht u.a. wichtige Hinweise zu Problembereichen der Eintragung der rechtsfähigen GbR in das neu geschaffene Gesellschaftsregister und veranschaulicht diese anhand praxisnaher Beispiele. Oberregierungsrat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Julian Titze kommentiert die Vorschrift des durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (sog. UmRUG) neu eingefügten § 132a UmwG (Mitbestimmungsbeibehaltung), die nunmehr Regelungsstandort der Mitbestimmungsbeibehaltung bei Spaltungen ist (zuvor: § 325 UmwG a.F.). Mit der Reform des Umwandlungsrechts wurden nicht nur das Recht der grenzüberschreitenden Spaltung eingeführt und der grenzüberschreitende Formwechsel geregelt, sondern auch das Recht der grenzüberschreitenden Verschmelzung reformiert. Notar Professor Dr. Heribert Heckschen (Dresden) bietet hierzu erste Kommentierungen und ordnet die Reform hinsichtlich der beteiligungsfähigen Rechtsträger ein, erläutert die Zielsetzung der Umwandlungs- bzw. Mobilitätsrichtlinie insoweit und berücksichtigt Probleme aus der Praxis zu den reformierten Vorschriften. In diesem Sinne liefert er Erläuterungen zu § 305UmwG (Grenzüberschreitende Verschmelzung), § 306 UmwG (Verschmelzungsfähige Gesellschaften) und § 319 UmwG (Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union), die seit 1.3.2023 an die Stelle der bis einschließlich 28.2.2023 geltenden §§ 122a, 122b und 122m UmwG a.F. getreten sind. Im Rahmen der Überarbeitungen stellt er auch die Bezüge zum MoPeG heraus und weist auf die zum 1.1.2024 in Kraft tretenden Änderungen hin. Auch Notar Dr. Oliver Vossius (München) legt Kommentierungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung nach UmRUG vor. Zunächst kommentiert er die durch das UmRUG neu eingeführte Vorschrift des § 317 UmwG (Informationen des Registergerichts). Mit der Vorschrift soll, wie sich aus § 318 Satz 1 Halbsatz 1 UmwG i.d.F. des UmRUG ergibt, die Prüfung der Verschmelzung durch das Registergericht gesichert werden. Ihr Zweck liegt vor allem in der Sicherung der Effektivität der in § 316 Abs. 3 UmwG i.d.F. des UmRUG geregelten Missbrauchskontrolle. Daneben überarbeitet er seine Kommentierung zu § 318 UmwG i.d.F. des UmRUG (Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung), die im Wesentlichen der bisherigen Vorschrift des § 122l UmwG a.F. entspricht.

Aktuell in der 208. Aktualisierung (September 2023) u.a.

Die 208. Aktualisierungslieferung enthält zunächst wieder einen Umwandlungsrecht aktuell-Beitrag von Dr. Oliver Vossius (Notar, München) mit neuesten Rechtsentwicklungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht vor. Zum Gesellschaftsrecht befasst sich der Autor u.a. mit dem Regierungsentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes, der wegen seiner Sekundärwirkung auf das Umwandlungsrecht von Bedeutung ist (z.B. geplante Neufassung des § 10a SpruchG). In steuerlicher Hinsicht geht der Autor u.a. auf den zwischenzeitlich vorliegenden Regierungsentwurf (RegE) eines Wachstumschancengesetzes ein und kritisiert die verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung des geplanten neuen § 15 Abs. 2 Satz 7 UmwStG-E auf den Zeitpunkt des Referentenentwurfs. Notar Dr. Simon Weiler (München) legt eine umfassende Überarbeitung der Kommentierung von § 123 UmwG als zentraler Norm des Rechts der Spaltung vor. Er berücksichtigt dabei nicht nur die Auswirkungen des UmRUG auf nationaler Ebene, sondern gibt vor allem auch einen umfassenden Überblick über die neu geschaffenen Regelungen in §§ 320 ff. UmwG zur grenzüberschreitenden Spaltung. Neben einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen und des Anwendungsbereichs enthält die Kommentierung insbesondere Hinweise zur praktischen Durchführung transnationaler Spaltungen. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Claas Fuhrmann, LL.M. (Köln) überarbeitet § 18 GewStG (Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft) umfassend, wobei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene neue Rechtsprechung (z.B. FG Mecklenburg-Vorpommern v. 11.8.2021, 2 K 194/17 zur GewSt-Pflicht bei Formwechsel in eine Personengesellschaft und anschließender Betriebsveräußerung) und Literatur eingearbeitet wurde. Ferner erfolgten Folgeanpassungen zu Änderungen des GewStG (u.a. durch das JStG 2020 und durch das ATADUmsG).

Aktuell in der 207. Aktualisierung (August 2023) u.a.

Die 207. Aktualisierungslieferung – mit einem weiteren UmRUG-Schwerpunkt – enthält zunächst einen neuen Umwandlungsrecht aktuell-Beitrag von Dr. Oliver Vossius (Notar, München) mit neuesten Rechtsentwicklungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht vor. In steuerlicher Hinsicht berichtet der Autor u.a. über den am 14.7.2023 vom BMF vorgelegten Referentenentwurf (RefE) eines Wachstumschancengesetzes. Er stellt dabei die für den Umwandlungsrechtler relevanten Punkte heraus, z.B. den durch Art. 8 des RefE vorgesehenen § 15 Abs. 2 Satz 2 UmwStG-E oder die durch Art. 9 Nr. 13 vorgesehene Erweiterung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§§ 138d – 138k AO) auf inländische Sachverhalte (neue §§ 138l – 138n AO). 

Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen (Dresden) überarbeitet seine Kommentierungen zu den §§ 14 und 15 UmwG vollständig. Dies war erforderlich, da mit der Reform des Umwandlungsrechts durch das UmRUG in ganz erheblichem Umfang auch das nationale Umwandlungsrecht reformiert wurde, so auch diese beiden äußerst praxisrelevanten Vorschriften. Dabei wurde eine seit Jahrzehnten erhobene Forderung umgesetzt: Zukünftig haben nicht nur die Anteilseigner des Ausgangsunternehmens Zugang zum sog. Spruchverfahren, sondern auch die Anteilseigner des Zielrechtsträgers. Die Anteilseigner dieses Zielunternehmens können künftig nicht mehr Klage gegen den Umwandlungsbeschluss mit dem Argument erheben, dass das Umtauschverhältnis nicht angemessen ist.

Notar Dr. Eckhard Wälzholz (Füssen) überarbeitet seine Kommentierungen zu § 210 UmwG, § 211 UmwG und § 212 UmwG vollständig. Die drei Vorschriften wurden durch das UmRUG mit Wirkung ab dem 1.3.2023 geändert. Die gesetzlichen Änderungen werden in der Kommentierung umfassend berücksichtigt. Diese haben wesentliche Auswirkungen auf die Praxis von Formwechseln, insbesondere hinsichtlich des Rechtsschutzsystems, national wie international.

Der Herausgeber, Notar a.D. Prof. Dr. Dieter Mayer (München) überarbeitet in Anhang 4 die Mustersätze 32 - 39 (Vertragsmuster zur Einbringung) vollständig, passt diese an die vielfach geänderte Gesetzeslage an und berücksichtigt dabei auch aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie neueste Literaturmeinungen. In gesetzlicher Hinsicht wurde das zum 1.3.2023 in Kraft getretene UmRUG umfassend berücksichtigt und durch Anmerkungen dokumentiert. Ebenso verarbeitet wurde das zum 1.8.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 sowie das überwiegend zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretene und das DiRUG erweiternde Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (sog. DiREG) vom 15.7.2022.

Zudem berücksichtigt Notar Dr. Eckhard Wälzholz (Füssen) in Anhang 13 auch erste durch das UmRUG vorgenommene Änderungen im SpruchG. So wird in Spruchverfahren durch § 5a SpruchG nunmehr flächendeckend anwaltlicher Vertretungszwang eingeführt. Diese neue Norm wird im Rahmen dieser Nachlieferung erstkommentiert, ebenso wie die Möglichkeit der mehrheitskonsensualen Schätzung durch § 11a SpruchG. Der Verfasser der Kommentierungen kritisiert die Normen rechtspolitisch und weist auf praktische Anwendungsschwierigkeiten und Unklarheiten der neuen Normen hin.

Aktuell in der 206. Aktualisierung (Juli 2023) u.a.

Die 206. Aktualisierungslieferung – mit einem nächsten großen UmRUG-Schwerpunkt – enthält zunächst einen neuen Umwandlungsrecht aktuell-Beitrag von Dr. Oliver Vossius (Notar, München) mit brandaktuellen Rechtsentwicklungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht vor. So geht er in z.B. steuerlicher Hinsicht auf das Urteil des BFH vom 23.3.2023, IV R 27/19 ein, wobei sich der IV. Senat in seinem Urteil mit Fragen zum Ausscheiden eines Gesellschafters nach einer Umwandlung befasste. Notar Dr. Eckhard Wälzholz (Füssen) überarbeitet seine Kommentierung des § 207 UmwG (Angebot der Barabfindung) vollständig und berücksichtigt dabei umfassend die gesetzlichen Neuerungen durch das zum 1.3.2023 in Kraft getretene UmRUG.

Im Rahmen seiner Beitragsaktualisierung stellt er auch die Bezüge zum MoPeG heraus und weist auf die zum 1.1.2024 in Kraft tretenden Änderungen hin. Mit seinen Kommentierungen zu den §§ 313 – 316 UmwG i.d.F. des UmRUG kommentiert Dr. Oliver Vossius zudem erste Vorschriften zur grenzüberschreitenden Verschmelzung, die die grundsätzlich bis einschließlich 28.2.2023 geltenden Vorschriften der §§ 122i, 122j und 122k UmwG ersetzt haben. Notar Dr. Peter Stelmaszczyk (Maître en Droit, Paris 1 – Panthéon-Sorbonne) komplettiert mit den in dieser Lieferung enthaltenen Kommentierungen der §§ 339 – 345 UmwG den Dritten Teil „Grenzüberschreitender Formwechsel“ (§§ 333 – 345 UmwG i.d.F. des UmRUG). Die Kommentierung zu § 339 UmwG beinhaltet ein für die Praxis wertvolles Muster eines Formwechselbeschlusses und diejenige zu § 343 UmwG ein Muster für eine Anmeldung zum Formwechsel.

Des Weiteren kommentiert Notar Dr. Oliver Vossius (München) in neuer Fassung die nun als §§ 346 – 350 UmwG i.d.F. des UmRUG verorteten Vorschriften des Siebenten Buches „Strafvorschriften und Zwangsgelder“, welche die Vorschriften der §§ 313, 314, 314a, 315 und 316 UmwG i.d.F. vor UmRUG abgelöst haben. Der Herausgeber, Notar a.D. Prof. Dr. Dieter Mayer (München) überarbeitet in Anhang 4 die Mustersätze 29, 30, 31 und 31a (Vertragsmuster zur Einbringung) vollständig, passt diese an die vielfach geänderte Gesetzeslage an und berücksichtigt dabei auch aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie neueste Literaturmeinungen. In gesetzlicher Hinsicht wurde das zum 1.3.2023 in Kraft getretene UmRUG umfassend berücksichtigt und durch Anmerkungen dokumentiert. Ebenso verarbeitet wurde das zum 1.8.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 sowie das überwiegend zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretene und das DiRUG erweiternde Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (sog. DiREG) vom 15.7.2022.


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