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Vietze

Der Einstiegsarrest - eine zeitgemäße Sanktion?

Neue Sanktionsformen im deutschen Jugendstrafrecht. Zugl. Diss.

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Buch. Softcover

2004

200 S.

Logos. ISBN 978-3-8325-0547-9

Format (B x L): 14,5 x 21 cm

Produktbeschreibung

Die Dissertation setzt sich zuerst mit der Frage auseinander, ob der " Einstiegsarrest"~als atypische Form des Jugendarrests de lege lata zulässig ist. Anschließend wird erörtert, ob die gesetzliche Verankerung dieser Sanktionsform rechtmäßig und zweckmäßig ist. Nach der Einleitung (S. 11 - 14) wird in Teil 1 (S. 15 - 54) die Bedeutung des Begriffs " Einstiegsarrest"~geklärt. Dabei werden die Begriffe " Einstiegsarrest im engeren Sinne", der ausschließlich die Kombination von Jugendarrest mit der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG erfasst, und " Einstiegsarrest im weiteren Sinne", der zusätzlich die Verbindung des Arrests mit der Aussetzung der Vollstreckung der Jugendstrafe nach § 21 JGG oder mit der " Vorbewährung" (§ 57 I 1 Var. 2 JGG) umfasst, eingeführt (S. 15 - 17). Anschließend befasst sich die Dissertation mit der Geschichte und den Grundlagen des Jugendarrests (S. 17 - 22), bevor die verschiedenen Formen des Jugendarrests dargestellt werden (S. 23 - 32). Als Bestandteil des Einstiegsarrests im engeren Sinne wird dann der Schuldspruch nach § 27 JGG angesprochen (S. 32 - 41). Im Anschluss daran werden § 21 JGG (S. 42 - 48) und das Institut der " Vorbewährung"~(S. 49 - 51) behandelt, da sie Bestandteile eines Einstiegsarrests im weiteren Sinne sein können. Zur Abrundung von Teil 1 und zur Veranschaulichung des Verhältnisses, in dem die einzelnen Komponenten, aus denen sich der Einstiegsarrest zusammensetzt, zueinander stehen, wurde ein Stufenmodell der Sanktionen im Jugendstrafrecht entwickelt (S. 52 - 54). In Teil 2 (S. 55 - 84) wird geklärt, ob die Verhängung eines Einstiegsarrests de lege lata zulässig ist. Das geltende Recht lässt eine Koppelung des Jugendarrests mit § 21 JGG ebenso wenig zu wie eine Verbindung mit der " Vorbewährung", da beide Kombinationsformen gegen § 8 II 1 JGG und gegen § 13 I JGG verstoßen (S. 55 - 57). Der Schwerpunkt der Ausführungen in Teil 2 liegt auf der umstrittenen Frage, ob de lege lata Arrest mit dem Schuldspruch nach § 27 JGG kombiniert werden darf. Zunächst wird herausgearbeitet, dass die Anordnung eines solchen Einstiegsarrests im engeren Sinne nicht gegen den Wortlaut des § 8 II 1 JGG verstößt (S. 58 - 61). Auch ein Verstoß gegen § 13 I JGG wird nicht festgestellt (S. 62 - 69). Anschließend wird gezeigt, dass der Grundsatz der Einspurigkeit freiheitsentziehender Sanktionen, der möglicherweise aus § 8 II 1 JGG oder § 13 I JGG abgeleitet werden kann, nicht verletzt wird (S. 70 - 71). Allerdings verletzt die Verhängung eines Einstiegsarrests im engeren Sinne den Täter in seinen Justizgrundrechten aus Art. 103 II, III GG (S. 72 - 76). Außerdem wird ein Verstoß gegen die Ausgestaltung des § 27 JGG als " ambulantes Reaktionsprogramm"~festgestellt (S. 77 - 78). Ferner wird gezeigt, dass die §§ 27 - 30 JGG eine abschließende Sonderregelung enthalten, in der ein Einstiegsarrest nicht vorgesehen ist (S. 79). Darüber hinaus steht der Wille des Gesetzgebers, der sich ausdrücklich gegen die Normierung des Einstiegsarrests ausgesprochen hat, der Anordnung dieser Arrestform entgegen, weil die Judikative an diesen Willen gemäß Art. 20 III GG gebunden ist (S. 80 - 82). Nachdem in Teil 2 geklärt wurde, dass jegliche Form des Einstiegsarrests de lege lata unzulässig ist, wird in Teil 3 (S. 85 - 193) erörtert, ob dessen gesetzliche Verankerung möglich und sinnvoll ist. Zuerst wird die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung untersucht (S. 85 - 98). Dabei wird der Gesetzesentwurf des Bundesrats vom 20.06.2003, mit dem unter anderem die Verhängung eines Einstiegsarrests im weiteren Sinne ermöglicht werden soll, vorgestellt (S. 85 - 88) und herausgearbeitet, dass die geplanten Änderungen rechtmäßig sind (S. 89 - 98). Da die Thematik Einstiegsarrest derzeit stark in der öffentlichen Diskussion steht, beginnen die Ausführungen über die Zweckmäßigkeit einer gesetzlichen Verankerung dieser Sanktionsform mit einem Überblick über den aktuellen Meinungsstand (S. 99 - 106). Ans

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