
- Alle Rechtsgebiete
- Zivilrecht
- Handelsrecht, Wirtschaftsrecht
- Zivilverfahrensrecht, Berufsrecht, Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
- Europarecht , Internationales Recht, Recht des Auslands
- Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige Rechtsthemen
- Allgemeines, Zubehör, Hilfsmittel
- Alle Fachgebiete Steuern
- Steuerrecht allgemein, Gesamtdarstellungen
- Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer
- Körperschaftsteuer, Umwandlungssteuerrecht
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Bewertung, Vermögensteuer
- Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht, sonstige Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern
- Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Spendenrecht, Gemeinnützigkeitsrecht
- Internationales Steuerrecht
- Steuerverfahrensrecht
- Bilanzrecht
- Berufsrecht, Gebührenrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Kanzleimanagement, Unternehmensberatung, Steuerfachkräfte
- Alle Fachgebiete Wirtschaft
- Wirtschaftswissenschaften: Allgemeines
- Volkswirtschaft
- Internationale Ökonomie
- Wirtschaftspolitik, Öffentliche Wirtschaftsbereiche
- Finanzsektor und Finanzdienstleistungen: Allgemeines
- Verwaltungspraxis
- Betriebswirtschaft: Theorie und Allgemeines
- Unternehmensfinanzen
- Management
- Spezielle Betriebswirtschaft
- Corporate Responsibility
- Wirtschaftssektoren und Branchen: Allgemeines
- Primärer Sektor
- Energie- und Versorgungswirtschaft
- Fertigungsindustrie
- Dienstleistungssektor und Branchen
- Medien-, Informations und Kommunikationswirtschaft
- Recht für Wirtschaftswissenschaftler
- Chemie, Biowissenschaften, Agrarwissenschaften
- EDV, Informatik
- Ethnologie, Volkskunde, Soziologie
- Geologie, Geographie, Klima, Umwelt
- Geschichte
- Kunst, Architektur, Design
- Literatur, Sprache
- Mathematik
- Medien, Kommunikation, Politik
- Medizin
- Musik, Darstellende Künste, Film
- Pädagogik, Schulbuch, Sozialarbeit
- Philosophie, Wissenschaftstheorie, Informationswissenschaft
- Physik, Astronomie
- Psychologie
- Religion
- Sport, Tourismus, Freizeit
- Technik
- Startseite
- Steuern sparen leicht gemacht
- Hilfe Steuererklärung
Steuererklärung 2021
Aufgrund der Coronavirus-Krise war die Steuergesetzgebung in 2020 sehr aktiv mit der Folge, dass zum Jahreswechsel 2020/2021 zahlreiche Steueränderungen zu beachten sind. Wir geben einen Überblick.
Verständliche Erklärungen und zahlreiche Steuertipps liefern die für Sie hier zusammengestellten Bücher. Zusätzliche Features bieten darüber hinaus die zahlreichen Steuerprogramme.
Für Arbeitnehmer ändert sich 2021 einiges:
Corona-Prämie
Hat der Arbeitgeber im Jahr 2020 noch keine steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro bezahlt, besteht auch im Jahr 2021 noch die Möglichkeit dazu. Die Frist zur Auszahlung der Prämie wurde kurzfristig bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Homeoffice-Pauschale
Für die Jahre 2020 und 2021 können Steuerpflichtige, die zu Hause arbeiten, jedoch die Voraussetzungen für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer nicht erfüllen, eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Jahr geltend machen. Diese Pauschale kann aber nur für Tage angesetzt werden, an denen man ausschließlich zu Hause gearbeitet hat.
Höhere Pendlerpauschale
2021 erhöht sich die Pendlerpauschale. Statt 30 Cent dürfen ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit abgesetzt werden. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent. Die Pauschale gilt unabhängig vom Fortbewegungsmittel. Ob Arbeitnehmer mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen ist egal.
Höhere Pflege-Pauschbeträge
Wer sich neben seiner steuerpflichtigen Tätigkeit um pflegebedürftige Angehörige kümmert und dafür kein Geld bekommt, kann in der Steuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag beantragen. Ab 2021 kann man 600 Euro geltend machen, wenn Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Bei Pflegegrad 3 steigt der Pauschbetrag auf 1.100 Euro und bei den Pflegegraden 4 und 5 oder dem Merkzeichen H im Behindertenausweise liegt der Pauschbetrag sogar bei 1.800 Euro.
Behindertenpauschbetrag
Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Dadurch müssen zum Beispiel Fahrtkosten nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. Der „erhöhte“ Behinderten-Pauschbetrag für Hilflose und Blinde beträgt unabhängig vom Grad der Behinderung ab 2021 7.400 Euro, bis Ende 2020 betrug er nur 3.700 Euro.
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022, um die Freistellung des Existenzminimums sicherzustellen.
Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wurde im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrags ab 2021 in gleicher Weise angehoben, nämlich von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022.
Höherer Freibetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende profitieren auch im kommenden Jahr von einem höheren Steuerfreibetrag. Statt 1.908 Euro beträgt dieser in den Jahren 2020 und 2021 4.008 Euro im Jahr. Damit wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt. Den Freibetrag gibt es, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht und wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann 219 Euro statt bisher 204 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro (bisher: 210 Euro). Ab dem vierten Kind werden es 250 Euro (bisher: 235 Euro) sein.
Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag. Er steigt von 5.172 Euro auf 5.460 Euro (2730 Euro je Elternteil). Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil).
Solizuschlag entfällt für viele
Der Solidaritätszuschlag entfällt 2021 für etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen. Für weitere 6,5 Prozent wird die Höhe des Zuschlags reduziert. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird für Arbeitnehmer kein Solizuschlag mehr fällig.
Steuerratgeber

Dittmann / Haderer / Happe
Steuer 2021 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer - - inkl. DVD
sofort lieferbar!
Über Uns
Services
Sicher bezahlen
Folgen Sie uns
Über Uns
Folgen Sie uns