Kompakt und systematisch
Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der Bott / Walter Körperschaftsteuergesetz (KStG) Kommentar bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG und leistet wertvolle Gestaltungsberatung zu praxisrelevanten Problemstellungen wie z.B. Verwaltungsanweisungen, Verlustabzug und Besteuerung.
Herausgeber des KStG Kommentars
Dipl.-Finanzwirt Harald Bott, Ministerialrat
Dr. Wolfgang Walter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Bott / Walter KStG Kommentars
- Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand
- Organschaft mit den für die Gestaltungsberatung relevanten Aspekten des GAV, Verlustabzug
- Aktuelles aus dem Unionsrecht
Aktuell in der 174. Aktualisierung (März 2024)
Immer mehr Richtlinien der EU nehmen Einfluss auf das deutsche Körperschaftsteuerrecht. Der Beitrag „Aktuelles aus dem Unionsrecht“ von Tim Hackemann gibt einen Überblick über: ATAD, Pillar1 und 2, Country by Country Reporting, Unshell, DEBRA, FASTER, SAFE und BEFIT.
Aktuell in der 173. Aktualisierung (Januar 2024)
Von A wie „Abfallentsorgung“ bis Z wie „Zweckverband für kommunale Datenverarbeitung“ im ABC der Betriebe gewerblicher Art/Hoheitsbetriebe finden Sie alle aktuellen Informationen zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art bzw. Hoheitsbetrieben.
Aktuell in der 172. Aktualisierung (November 2023)
Aufforderung zu gesetzlicher Neuregelung bis 31.12.2023
Nach dem Urteil des BVerfG v. 7.12.2022 steht fest: Die Privilegierung bestimmter Wohnungsbauunternehmen durch die Ausnahmeregelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008 ist i.V.m. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG i.d.F. des JStG 2008 und i.V.m. § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG i.d.F. des KroatienAnpG mit ist Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
Aktuell in der 171. Aktualisierung (September 2023)
Verfassungswidrigkeit von Übergangsregelungen vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren!
Die Übergangsregelungen zu § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. des JStG 2010 sowie § 36 Abs. 6a KStG i.d.F. des JStG 2010 und i.d.F. v. 25.07.2017 sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist zur rückwirkenden Neuregelung bis zum 31.12.2023 aufgefordert (BVerfG v. 24.11.2022, 2 BvR 1424/15; v. 6.12.2022, 2 BvL 29/14).
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Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo des Bott / Walter KStG Kommentars enthalten:
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