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Sondergutachten 61: Telekommunikation 2011: Investitionsanreize stärken, Wettbewerb sichern

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG

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Fachbuch

Buch. Softcover

1. Auflage 2012. 2012

108 S.

Nomos. ISBN 978-3-8329-7485-5

Gewicht: 178 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Monopolkommission - Sondergutachten; 61

Produktbeschreibung

Die Monopolkommission konstatiert in ihrem jüngsten Telekommunikationsgutachten, dass die Regulierung der Teilnehmeranschlüsse im Festnetz aufgegeben werden kann, da dieser Markt inzwischen nachhaltig wettbewerbsorientiert ist. Auf den meisten Vorleistungsmärkten besteht dagegen weiterhin unveränderter Regulierungsbedarf. Der Wettbewerb im Mobilfunk hängt maßgeblich von der gegenwärtigen Marktstruktur mit vier unabhängigen Netzbetreibern und einer größeren Anzahl von Serviceprovidern ab. Die Kosten des erforderlichen Ausbaus von Glasfasernetzen können gesenkt werden, wenn möglichst viele geeignete Infrastrukturen mit genutzt werden. Die Monopolkommission befürwortet die Öffnung der für Telekommunikationsanwendungen aufgerüsteten Kabelnetze für den diskriminierungsfreien Zugang anderer Anbieter. Abzulehnen sind weitergehende Regelungen zur Sicherung der Netzneutralität im Sinne eines Verbots von Preis- und Qualitätsdifferenzierungen im Internetverkehr.

Informationen zur Reihe:

Monopolkommission – Sondergutachten

Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap (Vorsitzender), Christiane Kofler, Dr. Thomas Nöcker, Dr. Angelika Westerwelle und Professor Dr. Daniel Zimmer

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.

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