Wie und wann kann ich den Aktualisierungsservice kündigen?

Bei Titeln der Verlage C.H.BECK und Vahlen gibt es verschiedene Fortsetzungsmodelle.

Besteht eine Abnahmeverpflichtung (z.B. beim Habersack (vormals Schönfelder) oder Sartorius für 12 Monate), so können Sie den Bezug der Aktualisierungen erst nach Ablauf dieses Zeitraumes kündigen, dann jedoch jederzeit und fristlos.

Bei Werken, deren Aktualisierungsbezug ohne Abnahmeverpflichtung notiert wird (z.B. Ziegler/Tremel, Gesetze des Freistaates Bayern), können Sie jederzeit und fristlos abbestellen.

Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, wählen Sie Ihr Anliegen (Kategorie: Kündigung C.H.Beck und Vahlen) und klicken Sie auf "Abschicken".
Alternativ senden Sie die zugesandte Aktualisierung mit dem Packzettel zurück. Auf dem Packzettel bitte den Vermerk "Abbestellung Aktualisierungsservice ab sofort" mit angeben.

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