100 Jahre Betriebsverfassung in Deutschland

Ist es an der Zeit, die Betriebsverfassung neu zu denken? Ein Beitrag von RA FA ArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, Hamburg, zur Festschrift "100 Jahre Betriebsverfassungsrecht" (C.H.BECK).

 „Am 13.1.1920 hämmerten vor dem Reichstag die Maschinengewehre. Eine gewaltige Menschenmenge, die auf dem Platz der Republik versammelt war, um gegen das Betriebsrätegesetz zu demonstrieren, rettete sich in wilder Flucht in den Tiergarten. 42 Tote und 105 Verwundete wurden vom Platz getragen“. Mit diesem Zitat beschreibt Bepler in seinem Beitrag für die Festschrift100 Jahre Betriebsverfassungsrecht die Umstände bei Inkrafttreten des Betriebsrätegesetzes (BRG) am 9.2.1920. Angesichts dieser Begleitumstände ist es ein Wunder, welche Rolle die Betriebsverfassung in den letzten 100 Jahren für die Arbeitsbeziehungen gespielt hat.

Zwar wurde das BRG sofort zu Beginn der dunkelsten Periode unseres Landes außer Kraft gesetzt, jedoch bereits 1952 erfuhr die Betriebsverfassung in Gestalt des BetrVG 1952 eine Fortsetzung.

Offenkundige Erfolgsgeschichte

Im Jahre 1972 („mehr Demokratie wagen“) erfolgte eine grundlegende Überarbeitung, die zum BetrVG führte, wie es im Wesentlichen noch heute gilt, sieht man von einigen Anpassungen ab, die insbesondere 2001 erfolgten.

Diese offenkundige Erfolgsgeschichte verwundert nicht nur angesichts der historischen Entwicklung in Deutschland während der letzten 100 Jahre, sondern insbesondere, wenn man sich die (technische) Entwicklung in den Betrieben vor Augen führt.

Im Wesentlichen identische Beteiligungsrechte greifen für Arbeiten an Dampfmaschinen und Laser-Druckern. Das Gesetz gab Halt in Zeiten von Vollbeschäftigung und Wirtschaftskrise, es scheint ein Markstein nationalen Arbeitsrechts in Zeiten der zunehmenden Europäisierung des Arbeitsrechts.

Ist es an der Zeit, die Betriebsverfassung neu zu denken?

Doch wie lange passen die teils 100-jährigen Vorgaben noch zu dem Verlust tradierter Strukturen im Arbeitsrecht, wie lange kann eine Kodifikation ohne Beteiligungsrechte im Datenschutz auskommen, wie lange muss noch jede noch so irrelevante „technische Einrichtung“ mitbestimmt werden?

Ist der nicht nur im Namen verankerte „Räte“-Gedanke noch zeitgemäß in Zeiten zunehmender Individualisierung? Bedarf es nach 100 Jahren nur einer Anpassung in Teilbereichen („mehr Digitalisierung wagen“?), oder ist es an der Zeit, die Betriebsverfassung neu zu denken?

Angesichts dieser für die (Arbeits)Beziehungen in Deutschland nicht unwichtigen Fragestellungen erstellte der Verlag C.H.BECK ausnahmsweise nicht für eine Person, sondern für eine Kodifikation eine Festschrift.

Umgesetzt haben dies neben den Herausgebern Edith Gräfl, Vorsitzende Richterin am BAG, Yvonne Trebinger, Ministerialrätin im BMAS, Hartmut Oetker, Universitätsprofessor in Kiel, sowie dem Verfasser dieser Zeilen, auf den die Idee zu der Festschrift zurückgeht, 71 Autorinnen und Autoren, alle der Betriebsverfassung eng verbunden aus ihrer Praxis in Gerichten, Universitäten, Ministerien, Unternehmen, Kanzleien und bei den Sozialpartnern.

Die Festschrift enthält auf mehr als 850 Seiten generelle Beiträge (z.B. Zeitgemäße Betriebsverfassung, Rolle für Mitbestimmung und soziale Marktwirtschaft, Bedeutung für die Demokratie, Verhältnis Gewerkschaften und Mitbestimmung).

Es gibt Ausführungen zum Handlungsbedarf, zu „Dauerbrennern“ wie dem Verhältnis von Kollektiv und Individuum, und vor allem Beiträge aus der Praxis, insbesondere zu Digitalisierung und Datenschutz, Matrix und Betriebsbegriff, Einigungsstelle und neuen Beschäftigungsformen (Scrum), um nur einiges aufzugreifen.

„Blick über den Tellerrand“ ist notwendig

Die Festschrift ergänzt somit die umfangreiche Literatur, die der Verlag dem BetrVG seit Jahrzehnten widmet. Wer den Fitting, den Richardi oder das Münchner Handbuch Arbeitsrecht wegen seiner Solidität, gepaart mit Aktualität, schätzen gelernt hat, wird in der Festschrift „100 Jahre Betriebsverfassungsrecht“ eine Vertiefung praxisrelevanter Probleme ebenso vorfinden wie den „Blick über den Tellerrand“.

Letzterer wandelt sich in unserer komplexer werdenden Arbeitswelt gerade vom Luxusgut zur schieren Notwendigkeit.

 

 

RA FA ArbR Prof. Dr. Stefan Lunk

Literatur zum Betriebsverfassungsrecht

Egal ob Betriebsverfassungsgesetz Kommentar, Handbuch oder Beck-online-Modul: Hier finden Sie alles rund ums Betriebsverfassungsrecht!

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