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Braedel

Die Überlassung von Verteilungsanlagen nach Ablauf des Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG

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Fachbuch

Buch. Softcover

1. Auflage 2011. 2011

190 S.

Nomos. ISBN 978-3-8329-7005-5

Gewicht: 299 g

Produktbeschreibung

Dem Konzessionsvertragskomplex kommt hohe Aktualität zu, die sich angesichts des absehbaren Ablaufs vieler Konzessionsverträge in naher Zukunft zu großer Dringlichkeit steigern dürfte. Dabei ist der mit Konzessionswechseln einschlägige § 46 EnWG von großer Bedeutung. In der Arbeit werden ausgewählte Rechtsprobleme, die sich im Zusammenhang mit § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG stellen, aufgegriffen. Die in der Diskussion von Literatur und Rechtsprechung vorgebrachten Argumente werden geordnet und hinterfragt, um so zu einer möglichst präzisen und haltbaren Auslegung des § 46 Abs. 2 Satz EnWG zu kommen.

Der Schwerpunkt des Werkes liegt dabei in der Auslegung der Begriffe „überlassen“ sowie „wirtschaftlich angemessene Vergütung“, der wohl bekanntesten Streitfragen des § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG. Auch das Verhältnis des gesetzlichen Anspruchs auf Netzüberlassung zu dem in der Regel bestehenden konzessionsvertraglichen Endschaftsanspruch sowie der Umfang der Überlassungsverpflichtung stehen bei Konzessionsübernahmen häufig zur Entscheidung und werden von den beteiligten Parteien oftmals unterschiedlich beurteilt.

Informationen zur Reihe:

Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Ehricke

Die Schriftenreihe soll nicht nur den wissenschaftlichen Ertrag der Arbeiten des Instituts einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, sondern auch dem Stellenwert des Energierechts mit seiner erheblichen praktischen Relevanz und wissenschaftlichen Herausforderung Rechnung tragen. Veröffentlicht werden Tagungsbände zur „Energierechtlichen Jahrestagung“ und zum „Bergrechtsseminar“ sowie wissenschaftliche Untersuchungen und herausragende Dissertationen. Neben den klassischen Bereichen Elektrizität und Gas werden zunehmend auch Rechtsprobleme im Bereich Erneuerbarer Energien behandelt.

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