"Im Handkommentar von Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann werden die komplette ZPO sowie in Auszügen das EGZPO, das FamFG, das GVG und das EGGVG erläutert. In einem Anhang wird zudem auf die wichtigsten Regelungen weiterer Gesetze eingegangen, wie das DRiG und europäische sowie internationale Vorschriften.
Der Kommentar überzeugt vor allem durch die einheitliche Systematik der Erläuterungen. So finden sich bei jeder Vorschrift nach den Angaben zum Schrifttum und der Gliederung einleitende Ausführungen zur Systematik, zum Regelungszweck sowie zum sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich. Im Anschluss folgt dann die inhaltliche Erläuterung der jeweiligen Vorschrift.
Hervorzuheben sind zudem die zahlreichen ABC-Reihen, etwa zur Frage einer ausreichenden Unterschrift bei vorbereitenden Schriftsätzen. In diesen ABC-Reihen werden alphabetisch sortiert diverse Beispiele zum jeweiligen Thema genannt bzw. kurz skizziert, beispielsweise von A wie Ablichtung bis Z wie Zweite Unterschrift.
Außerdem finden sich bei zahlreichen Vorschriften in Anhängen zur eigentlichen Kommentierung sehr ausführliche Darstellungen, etwa zur Beweislast im Anhang zu § 286 ZPO. Dort werden nach allgemeinen Ausführungen – beispielweise zur tatsächlichen Vermutung, zum Anscheinsbeweis und zur Beweisvereitelung – auf rund 60 Seiten eine Vielzahl von Beispielen zum Anscheinsbeweis und zur Beweisvereitelung in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet bzw. kurz skizziert, von A wie Abbruchfolgen über typischer Ablauf und Unfallverhütungsvorschrift bis hin zu Z wie Zugang bzw. von A wie Akteneinsicht über Vernichtung bis hin zu Z wie Zutrittsverbot. Ein weiterer ausführlicher Anhang findet sich z.B. am Ende von § 3 ZPO, in dem Beispiele für die Streitwertfestsetzung von A wie Abänderungsklage bis Z wie Zwischenzeugnis aufgelistet sind.
Trotz dieser zum Teil sehr ausführlichen Darstellungen ist es gelungen, die gesamte Kommentierung in einem Band unterzubringen.
Die Erläuterungen sind kurz und prägnant, praxisorientiert und zugleich fachlich fundiert. Dennoch scheut sich der Autor nicht, bei Bedarf deutliche Kritik an aktuellen Entwicklungen anzubringen, etwa im Rahmen der Kommentierung zu § 293 ZPO zur teilweise recht schnellen Akzeptanz von Gewohnheits-Unrecht, beispielsweise in Bezug auf minimale Abstände zu vorausfahrenden Fahrzeugen auf Autobahnen. Auch bei § 227 ZPO zeigt der Autor eine recht kritische Sicht zur in der Praxis oft zu schnellen Annahme eines erheblichen Grundes für die Verlegung eines Termins angesichts steigender Arbeitsbelastung und macht Vorschläge zur „richtigen“ Handhabung dieser Vorschrift.
Sehr hilfreich sind auch die buchbezogenen Einleitungen zu Beginn des Kommentars, in denen u.a. die in der Neuauflage berücksichtigten Gesetzesänderungen aufgelistet sowie die für die Bearbeitung herangezogenen wichtigsten Rechtsquellen und Literatur genannt werden.
Die Neuauflage ist am 16.10.2017 erschienen und befindet sich auf dem Stand Oktober 2017/Januar 2018. Es wurde darin eine Vielzahl neuer Fundstellen eingearbeitet und mehrere neue bzw. geänderte Gesetze berücksichtigt, etwa zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren, zur elektronischen Akte in der Justiz und zum elektronischen Rechtsverkehr, zum Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht, zur Reform des Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 sowie zum Durchführungsgesetz zur EU-Kontopfändungsverordnung. Auch der spätestens ab dem 01.01.2022 in Kraft tretende § 130d ZPO zur Nutzungspflicht elektronischer Dokumente für Rechtsanwälte und Behörden ist bereits kommentiert enthalten, vorsorglich aber noch kursiv gedruckt.
Die jährliche Neuerscheinung im letzten Quartal eines jeden Jahres garantiert, dass sich der Kommentar stets auf dem aktuellen Stand befindet. Wenn man dies möchte, kann man das Buch auch mit Aktualisierungsservice bestellen, so dass man bei Erscheinen einer Neuauflage diese automatisch zugeschickt erhält, ohne aber zur Abnahme verpflichtet zu sein.
Das von Baumbach begründete und von Lauterbach bzw. Albers, allesamt erfahrene Richter, fortgeführte Werk wird inzwischen alleine von Dr. Peter Hartmann bearbeitet. Dies merkt man auch, da es keine Brüche in der Kommentierung durch unterschiedliche Bearbeiter gibt.
Der ZPO-Kommentar von Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann hat sich in den letzten 30 Jahren zu einer echten Alternative zum "Zöller" entwickelt. Für nur 169,00 € erhält man auf 3.365 Seiten eine vollständige Kommentierung der ZPO und der wichtigsten Vorschriften relevanter Nebengesetze. Zusammen mit dem "Palandt" ist man damit im Zivilrecht bestens aufgestellt."
Expertenstimme von Tanja Fuß; MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart, 22.12.2017, zur 76. Auflage 2018